Bebauungsplan VII/61 „Gewerbegebiet Fürstenhausen", im Stadtteil Fürstenhausen

Erneute Veröffentlichung im Internet (erneute öffentliche Auslegung) gem. § 4a Abs. 3 BauGB

Der Rat der Stadt Völklingen hat in seiner Sitzung am 26.03.2026 dem geänderten Entwurf des Bebauungsplanes Nr. VIl/61 „Gewerbegebiet Fürstenhausen" zugestimmt und beschlossen, den geänderten und ergänzten Entwurf des Bebauungsplans mit Begründung und Umweltbericht, sowie den zugehörigen Gutachten gem. § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB erneut im Internet zu veröffentlichen und zusätzlich zu jedermanns Einsicht öffentlich auszulegen.

Mit dem Bebauungsplan soll die vorhandene Gewerbebrache am ehemaligen Holzlagerplatz in Fürstenhausen revitalisiert werden. Ziel der vorliegenden Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung und Neuordnung eines Gewerbegebietes. Die Fläche des Plangebietes ist im wirksamen Flächennutzungsplan (FNP) des Regionalverbandes Saarbrücken bereits als gewerbliche Fläche dargestellt, eine FNP-Änderung ist somit nicht erforderlich.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst eine ca. 7,82 ha große Brachfläche im Bereich des ehemaligen Holzlagerplatzes, südlich der Saarbrücker Straße und der Straße Am Holzplatz, im nordwestlichen Teils des Oberen Fürstenhausen. Die Grenzen des Geltungsbereichs des Bebauungsplans sind dem Übersichtsplan zu entnehmen.

Während der Verfahrensschritte der Öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB bzw. der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB gingen Anregungen ein, die eine Anpassung der Planung erforderlich machten.

Folgende die Grundzüge der Planung betreffende Änderungen wurden vorgenommen, weshalb der Entwurf des Bebauungsplanes erneut im Internet zu veröffentlichen ist.

  • Überarbeitung der Kartierungen im Jahr 2025 sowie entsprechende Anpassungen im Bereich der Festsetzungen und Hinweise in Bezug auf den Artenschutz
  • Geringfügige Anpassung der Baugrenze

Hiermit mache ich gem. § 4a Abs. 3 BauGB öffentlich bekannt, dass der geänderte Entwurf des Bebauungsplans VII/61 "Gewerbegebiet Fürstenhausen" nebst Begründung mit Umweltbericht, dem Kartierbericht, dem Verkehrsgutachten und dem Schalltechnischen Gutachten sowie den bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen in der Zeit vom 06.05.2026 bis einschließlich 20.05.2026 erneut auf der Homepage der Stadt Völklingen unter www.voelklingen.de - UNSERE STADT - Bürgerbeteiligung veröffentlicht und zur Ansicht und zum Herunterladen bereitgehalten wird. Der Inhalt der Bekanntmachung ist ebenfalls eingestellt.

Die genannten Unterlagen können während des genannten Zeitraums zusätzlich während der üblichen Dienststunden (Mo, Di, Do: 8:30 h - 12:00 h und 13:30 h - 15:30 h; Mi: 8:30 h - 12:00 h und 13:30 h - 18:00 h ; Fr: 8:30 h - 12:00 h) im Neuen Rathaus, im Bereich vor dem Großen Sitzungssaal im Erdgeschoss der Stadt Völklingen, von Jedermann eingesehen werden.

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 4a Abs. 3 BauGB und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich über das zentrale Internetportal des Landes (https://www.uvp-verbund.de/kartendienste) elektronisch abrufbar.

Während der zuvor genannten Frist können von jedermann Stellungnahmen elektronisch per Mail an die E-Mail-Adresse stadtplanung@voelklingen.de, bei Bedarf auch schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.

Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Es ist davon auszugehen, dass der Zeitraum der erneuten Veröffentlichung im Internet bzw. der Offenlage der Komplexität der Planungsaufgabe angemessen ist.

Gem. § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB wird hiermit darauf hingewiesen, dass in Bezug auf die Änderung des Bebauungsplanes und ihre möglichen Auswirkungen Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben wird.

Folgende Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB eingegangen sind und umweltrelevante Informationen enthalten, liegen vor:

Stellungnahme Behörde oder TÖBThematischer Bezug
Deutsche BahnHinweise zu Lärmschutz
Autobahn GmbH des Bundes

Bauherren haben selbst für Lärmschutz zu sorgen

Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz

Aussagen zum Naturschutz, zum Lärmschutz, zu Störfallanlagen, zum Gewässerschutz, zum Bodenschutz und Geologie

Landesbetrieb für Straßenbau

Anbindung muss verkehrssicher und leistungsfähig sein

Landesdenkmalamt

Bau- und Bodendenkmäler nach heutigem Kenntnisstand nicht betroffen

Kampfmittelräumdienst

Munitionsgefahren sind nicht auszuschließen, mit Kampfmitteln ist zu rechnen

Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz, Forstbehörde

Kein Wald betroffen

Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr

Einzelhandel bis 500qm VKF, Berücksichtigung von erneuerbaren Energien

Stadt Völklingen FD 43

Umgang mit Niederschlagswasser, Pflanzungen, PV-Anlagen

NABU

Betroffenheit Herpetofauna, mögliches Vorkommen von Wechselkröte und Zauneidechse

Oberbergamt

Ehemalige Eisenerzkonzession, ehem. Steinkohlebergbau Naturgasaustrittstellen

RAG

Naturgasaustrittstellen, Vornutzung des Gebietes beachten, Fernmeldekabel

Seniorenbeirat

Aussagen zu Verkehr

Steag

 

Achtungsabstand Betriebsbereich Kraftwerk Fenne

 

Folgende Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die im Rahmen der Beteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie § 4 Abs. 2 BauGB eingegangen sind und umweltrelevante Informationen enthalten, liegen vor:

Stellungnahme Behörde oder TÖBThematischer Bezug
Deutsche Bahn

Hinweise zu Blendungen

Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz

Aussagen zum Natur- und Artenschutz (zu faunistischen Untersuchungen, Mauereidechse, Tagfalter und Brutvögel, Bilanzierung, zum Bodenschutz (vorhandene Altlast), Gewässerentwicklung und Hochwasserschutz, Lärmschutz und Luftreinhaltung
Landesbetrieb für StraßenbauKeine Bedenken, Verkehrsgutachten wird akzeptiert

Landesdenkmalamt

 

Bau- und Bodendenkmäler nach heutigem Kenntnisstand nicht betroffen

Ministerium für Inneres, Bauen und SportVorranggebiet für Gewerbe, Industrie und Dienstleistungen, Altlast
Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz, Forstbehörde

Kein Wald betroffen

Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz, Oberste StraßenbaubehördeLandesbetrieb für Straßenbau ist zu beteiligen
Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und EnergieEnergieversorgung, Einsatz regenerativer Energien, Energiewirtschaft, Montanindustrie
Stadt Völklingen, UBA

Erschließung, Anschluss Thyssen an Erschließung Bebauungsplan

NABU

Bauliche Maßnahmen vor Ende Bebauungsplanverfahren, Betroffenheit der Mauereidechse, Reptilienschutzzäune, unzureichende Kompensationsmaßnahmen

Oberbergamt

Ehemalige Eisenerzkonzession, ehem.  Steinkohlebergbau Naturgasaustrittstellen

Regionalverband Saarbrücken

Bebauungsplan ist entwickelt, Signatur Immissionsschutz beachten

 

Neben dem Entwurf des Bebauungsplanes sind folgende Gutachten und Dokumente verfügbar, die umweltbezogene Informationen enthalten:

  • Im Umweltbericht als eigener Teil der Begründung: Informationen zu den Themen: Schutzgut Fauna, Flora, Biotope (Beschreibung der Biotoptypen, Aussagen Artenschutz, grünordnerische Festsetzungen, artenschutzrechtliche Vorgaben), Schutzgut Boden (Aussagen zu Altlasten, Bodeneigenschaften), Schutzgut Wasser (kein Wasserschutzgebiet betroffen), Schutzgut Klima/Luft (Aussagen zu Kaltluftentstehungsgebieten), Schutzgut Mensch (Lärmschutzmaßnahmen, Verkehrsgutachten). Schutzgut Orts- und Landschaftsbild (Aussagen zu vorhandener Nutzung. Bebauungsplanes in die Umgebung), Schutzgut Kultur- und Sachgüter (Ver- und Entsorgungsleitungen), Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern, spezielle artenschutzrechtliche Prüfung, Kartierergebnisse
  • Lärmschutz: Schalltechnisches Gutachten, GSB, Nohfelden 27.11.2022, Verkehrslärm im Plangebiet incl. Verkehrsgutachten, Neubau einer Straße, Zunahme des Verkehrslärms, Geräuschkontingentierung
  • Verkehrsgutachten, MS Traffic, St. Ingbert, November 2022, Verkehrszählung, Verkehrsprognose, Leistungsfähigkeit, Nachweis der Anfahrsicht
  • Ergebnisbericht der örtlichen Kartierungen 2025 (Ergebnisse der floristischen und faunistischen Kartierungen zu Biotoptypen, Brutvögel, Amphibien, Reptilien, Tag- / Nachtfalter, Libellen), Völklingen, agstaUMWELT GmbH, Januar 2026
  • Folgende umweltrelevanten Aspekte wurden außerdem bei der Planerarbeitung berücksichtigt: Anpflanzfestsetzung, artenschutzrechtliche Maßnahmen, Maßnahmenflächen, Lärmschutzfestsetzungen, Festlegung der Grundflächenzahl

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Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Landesdatenschutzgesetz Saarland. Im Rahmen der Abgabe einer Stellungnahme werden personenbezogene Daten, insbesondere Namen, Anschrift, Telefonnummer, die allein zur Information über das durchgeführte Verfahren dienen, verarbeitet. Mit Abgabe einer Stellungnahme erklärt sich die abgebende Person mit dieser Verarbeitung einverstanden. Sie willigt ein, dass die Stadt Völklingen oder ein von der Stadt Völklingen eingeschalteter Dritter (hier ein externes Planungsbüro) ihr postalisch oder per E-Mail Informationen zum durchgeführten Verfahren zukommen lässt. Sie ist gemäß § 15 der DatenschutzGrundverordnung (DSGVO) jederzeit berechtigt, die Stadt Völklingen oder den von der Gemeinde eingeschalteten Dritten um umfangreiche Auskunftserteilung zu den zu ihrer Person gespeicherten Daten zu ersuchen. Gemäß § 17 DSGVO kann sie jederzeit gegenüber der Stadt Völklingen oder dem von der Gemeinde einschalteten Dritten die Berichtigung, Löschung und Sperrung einzelner personenbezogener Daten verlangen. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt. Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weist die Stadt Völklingen ausdrücklich darauf hin, dass ein Bauleitplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.

Weitere Informationen zum Datenschutz entnehmen Sie bitte dem Formblatt: "Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB im Rahmen des Art 13 der DSGVO" (siehe Downloads)


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