Förderprogramme
Die Stadt Völklingen und die Energiestiftung Völklingen unterstützen das vielfältige gesellschaftliche, kulturelle und soziale Engagement in der Kommune. Ob kreative Einzelprojekte, kontinuierliche Vereinsarbeit oder langfristige Bildungs- und Kulturangebote – durch projektbezogene oder institutionelle Förderungen wollen wir einen aktiven Beitrag zur Entwicklung und Stärkung des städtischen Lebens leisten.
Auf dieser Seite finden Sie eine Übersicht über die aktuellen Förderprogramme. Sie erfahren, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, wie Sie einen Antrag stellen können und welche Fristen zu beachten sind.
Bei Fragen zur Antragstellung oder zu einzelnen Programmen steht Ihnen der Fachdienst VHS, Kultur, Sport, Archiv und Stadtbibliothek gerne zur Verfügung.
Förderung von Sport, Integration und Kultur für Kinder und Jugendliche in Völklingen


Die Förderung von Sport, Integration und Kultur für Kinder und Jugendliche in Völklingen sind Saarstahl und der Stadt Völklingen ein Herzensanliegen. Saarstahl und Stadt Völklingen stellen seit 2015 gemeinsam alljährlich finanzielle Mittel zur Verfügung, um entsprechende Projekte und Veranstaltungen zu ermöglichen. Über die Förderung entscheidet eine gemeinsame Jury beider Institutionen. Die Bedingungen zur Teilnahme sind in den Förderrichtlinen festgelegt. Mit den Zuschüssen soll die Umsetzung von Projekten erleichtert werden, wobei der Aspekt der Nachhaltigkeit auch eine große Rolle spielt.
Wichtig: Förderanträge sind frühzeitig vor dem Beginn des Projektes/der Maßnahme zu stellen. Kontaktieren Sie uns, wenn Sie Ihren Antrag vorbesprechen wollen oder Fragen zum Antragsprozess haben.
1. Förderaufruf: Einreichung der Anträge bis 30. April (Jury-Entscheid im Mai)
2. Förderaufruf: Einreichung der Anträge bis 31. August (Jury-Entscheid im September)
3. Förderaufruf: wird ggfs. noch bekannt gegeben
- Förderantrag - Förderung von Kultur, Sport und Integration für Kinder und Jugendliche 2026
Zuletzt aktualisiert am: 13.08.2026 08:46
- Richtlinien - Förderung von Kultur, Sport und Integration für Kinder und Jugendliche 2026
Zuletzt aktualisiert am: 03.04.2026 08:44
Förderung von infrastrukturelle Maßnahmen in der Vereinsarbeit
Die Stadt Völklingen legt in diesem Jahr ein Förderprogramm zur Unterstützung gemeinnütziger Vereine vor Ort durch die Förderung von investiven Maßnahmen. Vereine, die ihren Sitz in Völklingen haben und im Bereich der ehrenamtlichen Arbeit aktiv sind, können ab sofort Anträge auf finanzielle Unterstützung stellen. Ziel dieser Fördermaßnahme ist es, die Vereinsinfrastruktur zu verbessern und die Vereinstätigkeit langfristig zu stärken.
Gefördert werden besielsweise Anschaffungen von Vereinsmaterialien und Ausstattung, Renovierungskosten von Vereinsräumen. Personalkosten werden nicht gefördert.
Die maximale Zuwendung pro Verein und Maßnahme beträgt 2.500 € für das beantragte Projekt.
Wichtig: Förderanträge sind frühzeitig vor dem Beginn des Projektes/der Maßnahme (bis spätestens 15. Oktober eines Jahres) zu stellen. Kontaktieren Sie uns, wenn Sie den Antrag vorbesprechen wollen oder Fragen zum Antragsprozess haben.
- Antrag auf Förderung von infrastrukturellen Maßnahmen in der Vereinsarbeit
Zuletzt aktualisiert am: 13.08.2026 08:42
- Richtlinie der Stadt Völklingen zur Förderungen infrastrukruellen Maßnahmen in der Vereinsarbeit
Zuletzt aktualisiert am: 17.02.2025 15:16
Gemeindebezirksbezogene Förderung von Veranstaltungen und Aktivitäten
Die Ortsräte der Gemeindebezirke Völklingen, Ludweiler und Lauterbach können im Rahmen der bereitgestellten Ortsratsbudgets gemeindebezirksbezogene Veranstaltungen, Projekte und Aktivitäten von Vereinen, Verbänden und sonstigen Vereinigungen unterstützen.
Hierzu zählen insbesondere
- die Förderung von Vereinen, Verbänden und sonstigen Vereinigungen im Gemeindebezirk sowie
- Veranstaltungen der Heimatpflege und des Brauchtums (z. B. Stadtteilfeste, Martinsumzüge, Faasendumzüge).
Eine Förderung aus dem Ortsratsbudget setzt voraus, dass ein Bezug zum jeweiligen Gemeindebezirk besteht und die Mittel im Ortsratsbudget verfügbar sind. Die Entscheidung über die beabsichtigte Verwendung trifft der jeweilige Ortsrat. Die Bewilligung, Auszahlung und Abwicklung erfolgen anschließend durch die Stadtverwaltung.
Verschiedene Ortsräte haben hierzu Richtlinien verabschiedet, die die Art und Weise der Förderung regeln.
Es folgen demnächst Informationen, wie und welche weiteren Förderungen beantragt werden können.
Förderung von kulturteibenden Vereinen
Gemeinnützige, kulturtreibende Vereine können auf Antrag finanziell für ihre vergangene Vereinstätigkeit unterstüzt werden. Es gelten die vom Ortsrat Völklingen erlassenen Förderrichtlinien.
Stichtag für die Einreichung der Anträge ist jeweils der 31. August eines Jahres.
- Antrag - Förderung von kulturtreibenden Vereinen (ausfüllbares PDF)
Zuletzt aktualisiert am: 13.08.2026 10:38
- Richtlinie zur Förderung von kulturtreibenden Vereinen im Gemeindebezirk Völklingen
Zuletzt aktualisiert am: 15.05.2025 08:02
Es folgen demnächst Informationen, wie und welche weiteren Förderungen beantragt werden können.
Es folgen demnächst Informationen, wie und welche weiteren Förderungen beantragt werden können.
Sonderzuwendung zu Vereinsjubiläen für kultur- und sporttreibende Vereine
Die Stadt Völklingen gewährt kultur- und sporttreibenden Vereinen anlässlich besonderer Vereinsjubiläen eine Sonderzuwendung. Die Zuwendung dient der Anerkennung der langjährigen Vereinsarbeit und des ehrenamtlichen Engagements.
Berücksichtigt werden das 25-, 50-, 75-, 100-, 125-, 150-, 175- und 200-jährige Bestehen eines Vereins.
Die Sonderzuwendung wird auf formlosen Antrag gewährt. Der Antrag ist im jeweiligen Jubiläumsjahr einzureichen. Eine nachträgliche Förderung für bereits vergangene Jubiläumsjahre ist nicht möglich.
Förderung von Bildung, Kultur und Sport in Völklingen (Völklinger Energiestiftung)

Die Energiestiftung Völklingen ist eine Stiftung der Encevo Deutschland GmbH, VSE AG und Stadtwerke Völklingen Holding GmbH. Sie wurde im Jahr 2002 gegründet und unterstützt seither herausragende Projekte in den Bereichen Bildung, Sport und Kultur. Außerdem kann die Stiftung Preise und Ehrungen vergeben für den herausragenden Einsatz und eine besondere Leistung im Sinne des Satzungszweckes.
Völklinger Energiestiftung
Hohenzollernstr. 10, 66333 Völklingen
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