Förderprogramme

Die Stadt Völklingen und die Energiestiftung Völklingen unterstützen das vielfältige gesellschaftliche, kulturelle und soziale Engagement in der Kommune. Ob kreative Einzelprojekte, kontinuierliche Vereinsarbeit oder langfristige Bildungs- und Kulturangebote – durch projektbezogene oder institutionelle Förderungen wollen wir einen aktiven Beitrag zur Entwicklung und Stärkung des städtischen Lebens leisten.

Auf dieser Seite finden Sie eine Übersicht über die aktuellen Förderprogramme der Stadt Völklingen. Sie erfahren, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, wie Sie einen Antrag stellen können und welche Fristen zu beachten sind.

Bei Fragen zur Antragstellung oder zu einzelnen Programmen stehen Ihnen die jeweiligen Ansprechpersonen gerne zur Verfügung.

Förderung von Bildung, Kultur und Sport in Völklingen (Völklinger Energiestiftung)

Die Energiestiftung Völklingen ist eine Stiftung der Encevo Deutschland GmbH, VSE AG und Stadtwerke Völklingen Holding GmbH. Sie wurde im Jahr 2002 gegründet und unterstützt seither herausragende Projekte in den Bereichen Bildung, Sport und Kultur. Außerdem kann die Stiftung Preise und Ehrungen vergeben für den herausragenden Einsatz und eine besondere Leistung im Sinne des Satzungszweckes.

Völklinger Energiestiftung

Hohenzollernstr. 10, 66333 Völklingen
Weitere Informationen


Förderung von Sport, Integration und Kultur für Kinder und Jugendliche in Völklingen

Die Förderung von Sport, Integration und Kultur für Kinder und Jugendliche in Völklingen sind Saarstahl und der Stadt Völklingen ein Herzensanliegen. Saarstahl und Stadt Völklingen stellen seit 2015 gemeinsam alljährlich finanzielle Mittel zur Verfügung, um entsprechende Projekte und Veranstaltungen zu ermöglichen. Über die Förderung entscheidet eine gemeinsame Jury beider Institutionen. Die Bedingungen zur Teilnahme sind in den Förderrichtlinen festgelegt. Mit den Zuschüssen soll die Umsetzung von Projekten erleichtert werden, wobei der Aspekt der Nachhaltigkeit auch eine große Rolle spielt. 

1. Förderaufruf: Einreichung der Anträge bis 30. April 2025 (Jury-Entscheid im Mai)
2. Förderaufruf: Einreichung der Anträge bis 31. August 2025 (Jury-Entscheid im September)
3. Förderaufruf: wird ggfs. noch bekannt gegeben

Fachdienst VHS, Kultur, Sport, Archiv und Stadtbibliothek

Stadt Völklingen
Tel: +49 6898 13-2121
E-Mail


Förderung von investiven Projekten in der Vereinsarbeit

Die Stadt Völklingen legt in diesem Jahr ein Förderprogramm zur Unterstützung gemeinnütziger Vereine vor Ort durch die Förderung von investiven Maßnahmen. Vereine, die ihren Sitz in Völklingen haben und im Bereich der ehrenamtlichen Arbeit aktiv sind, können ab sofort Anträge auf finanzielle Unterstützung stellen. Ziel dieser Fördermaßnahme ist es, die Vereinsinfrastruktur zu verbessern und die Vereinstätigkeit langfristig zu stärken.

Gefördert werden ausschließlich investive Projekte, die zur Weiterentwicklung der Vereinsarbeit oder Verbesserung der Vereinsinfrastruktur dienen. Hierzu zählen zum Beispiel Anschaffungen von Vereinsmaterialien, Renovierungen von Vereinsräumen oder Investitionen in die technische Ausstattung.

Die maximale Zuwendung pro Verein und Maßnahme beträgt 2.500 € für das beantragte Projekt.

Der Antrag auf Förderung muss bis spätestens 15. Oktober eines Jahres über das bereitgestellte Formular bei der Stadt Völklingen eingereicht werden.

Fachdienst VHS, Kultur, Sport, Archiv und Stadtbibliothek

Stadt Völklingen
Tel: +49 6898 13-2121
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Unterstützung von Stadtteilfesten/-veranstaltungen von besonderer Bedeutung für das Brauchtum

Gemeinnützige Vereine und Institutionen mit Sitz in Völklingen können eine finanzielle Unterstützung zur Durchführung von Veranstaltungen von besonderer Bedeutung für das Brauchtum ihres Stadtteils (Dorf-/Stadtteilfeste, St. Martinsumzüge) erhalten. Anträge sind vor Maßnahmenumsetzung zu stellen. Informationen hierzu auf Anfrage.

Fachdienst VHS, Kultur, Sport, Archiv und Stadtbibliothek

Stadt Völklingen
Tel: +49 6898 13-2121
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Förderung von kulturtreibenden und brauchtumspflegenden Vereinen

Die Stadt Völklingen fördert kulturtreibende und brauchtumspflegende Vereine. Die Förderung dient der Anerkennung und Unterstützung der jeweiligen Vereine mit ihren Aktivitäten. Über die Vergabe von Zuwendungen entscheiden die Ortsräte der Gemeindebezirke Völklingen, Ludweiler und Lauterbach.

Gemeindebezirk Völklingen
Stadtteile Innenstadt, Geislautern, Wehrden, Fürstenhausen, Fenne, Luisenthal, Heidstock, Röchlinghöhe

Der Ortsrat Völklingen hat für die Gewährung von Zuwendungen an kulturteibende Vereine Förderrichtlinien erlassen.

Förderaufruf: Einreichung der Anträge bis 31. August eines Jahres (Gremien-Entscheid in der Folgezeit)