Neujahrsempfang
Anmeldung zum Völklinger Neujahrsempfang 2026
am 13. Januar 2026
Wenn Sie eine offizielle Einladung zum Neujahrsempfang erhalten haben, können Sie auf dieser Seite Ihre Teilnahme bis zum 05. Januar 2026 zu- oder absagen. Die wichtigsten Fragen und Antworten haben wir in den FAQ für Sie zusammengefasst.
Eine persönliche Einladung (z.B. Mandatsträger) ist nicht übertragbar.
Eine Einladung gilt grundsätzlich ohne Begleitperson.
Bitte bringen Sie zum Einlass Ihre persönliche Einladung als Eintrittskarte mit, da Ihre Zugangsberechtigung anhand dieser geprüft wird.
Der Zugang zur Kulturhalle ist für mobilitätseingeschränkte Personen über den Zugang Schauffhauser Straße möglich. Das Einlasspersonal ist Ihnen hierbei gerne behilflich.
