Wahlen

Das Wahlbüro ist für die ordnungsgemäße Planung und Durchführung von Wahlen und Abstimmungen verantwortlich.

Ihm obliegt die rechtliche, organisatorische und logistische Vorbereitung sowie die Bearbeitung der Briefwahlanträge.

So beispielsweise bei Kommunal-, Landtags-, Bundestags- oder Europawahlen sowie der Integrationsbeiratswahl. Aber auch bei Volksbegehren, Abstimmungen.

Bei Fragen zu den bevorstehenden Wahlen, stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Wahlteams gerne zur Verfügung.


Bevorstehende Wahlen

Die Neuwahl der Regionalversammlung findet am 30.08.2026 statt.

Die nächste Landtagswahl wird zusammen mit der OB-Wahl am 18. April 2027 stattfinden.



Das Wahlbüro finden Sie zu den nachstehenden Öffnungszeiten im Neuen Rathaus, Saal 1.

Eine vorherige Terminvereinbarung ist während der Öffnungszeiten nicht erforderlich.

Öffnungszeiten

Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag
08.00 - 12.00 08.00 - 12.30 08.00 - 12.00 08.00 - 13.00 08.00 - 12.00
13.00 - 16.00   13.30 - 18.00    

Wahl zur Regionalversammlung am 30.08.2026

 

Am 30. August 2026 wird die Regionalversammlung des Regionalverbandes Saarbrücken neu gewählt. 

Wahlberechtigt sind

  • alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes
  • die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben
  • seit mindestens drei Monaten im Regionalverband Saarbrücken eine Wohnung innehaben

Wahlberechtigt sind auch alle Unionsbürgerinnen und Unionsbürger unter denselben Voraussetzungen, wie sie für Deutsche gelten.

Weitere Informationen zur Wahl finden Sie auch auf der Internetseite des Regionalverbandes (Link)

Dort finden Sie auch auch Informationen in Leichter Sprache: Link

Hier kommen Sie direkt zu unserem

Online Briefwahlantrag

 

Nur bis Freitag, 28. August, 18:00 Uhr möglich.

Die Wahlbenachrichtigungen werden in der Zeit vom 21.07. bis 09. August 2026 zugestellt.

So beantragen Sie Ihre Briefwahlunterlagen:

  • Online, mit Hilfe des QR-Codes auf der Rückseite Ihres Wahlbenachrichtigungsbriefes
  • Über unseren Online-Wahlscheinantrag (s. unten)
  • Mit dem Antrag auf der Rückseite des Wahlbenachrichtigungsbriefes, den Sie bitte ausfüllen und unterschrieben  an uns senden
  • Per E-Mail mit Angabe von Vornamen, Nachname, Geburtsdatum und Adresse (s. Musterantrag unten)
  • Oder persönlich mit Ihrer Wahlbenachrichtigung und Ihrem Personalausweis im Wahlbüro im Neuen Rathaus, Erdgeschoss, Saal 1, wo Sie direkt auch schon wählen können. Eine Terminvereinbarung ist nicht erforderlich. Die Öffnungszeiten finden Sie im Reiter "Öffnungszeiten des Wahlbüros".

Antragsfrist

Die Frist zur Beantragung von Briefwahlunterlagen endet am Freitag vor der Wahl, 18:00 Uhr. Da die Unterlagen dann nicht mehr postalisch verschickt werden können, empfiehlt sich an diesem Tag ein persönliches Vorsprechen im Wahlbüro.

Im Falle nachweislicher (Ärztliches Attest) plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraums nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltag, 15:00 Uhr gestellt werden.

Am Samstag vor der Wahl hat das Wahlbüro bis 12:00 Uhr geöffnet. Versichert eine Wahlberechtigte oder ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihr oder ihm ein beantragter Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihr oder ihm ein neuer Wahlschein erteilt werden.

Die Wahlbriefe können am Wahltag nicht in den einzelnen Wahllokalen abgegeben werden. Denken Sie daher bitte daran, die Wahlbriefe rechtzeitig zu versenden. Am Wahlsonntag können die Wahlbriefe auch bis 18 Uhr im Wahlbüro im Neuen Rathaus, Erdgeschoss, Saal 1 abgegeben oder in den Hausbriefkasten des Neuen Rathauses eingeworfen werden.

Beispiel für die Beantragung per E-Mail

Bitte senden Sie eine E-Mail an das :

Betreff: Briefwahlantrag

Hiermit beantrage ich, Max Mustermann, wohnhaft Musterstraße 10, 66333 Völklingen, geb. 11.05.1966 den Wahlschein mit Briefwahlunterlagen für die Wahl/-en am ...

Meine Wählerverzeichnis-Nr. lautet: xx/xxx

Mit freundlichen Grüßen

Max Mustermann

 

Bitte beachten: Wird der E-Mailbriefwahlantrag für eine andere Person gestellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht die Berechtigung dazu nachgewiesen werden.

 


Bei Wahlen in Deutschland haben Wählerinnen und Wähler mit Behinderung die Möglichkeit, selbstbestimmt von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen. Die Stadt Völklingen achtet darauf, Menschen mit Behinderung gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilhaben zu lassen und ihnen eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen.

Wir sind bestrebt den Anteil barrierefreier Wahlräume weiter zu erhöhen. Ihrer Wahlbenachrichtigung können Sie entnehmen, ob Ihr Wahlraum barrierfrei ist (Aufdruck "barrierefrei" bzw. "nicht barrierefrei"). Sollte Ihr Wahlraum nicht barrierefrei sein, haben Sie die Möglichkeit einen Wahlschein zu beantragen und mit diesem in einem barrierefreien Wahllokal des gesamten Wahlkreises zu wählen.

Eine Übersicht über die Wahllokale in Völklingen mit Angaben zur Barrierefreiheit finden Sie hier.

Selbstverständlich besteht auch die Möglichkeit per Briefwahl zu wählen. Hierzu müssen Sie ebenfalls einen Wahlschein beantragen. Für weitergehende Informationen schauen Sie gerne in den Reiter "Briefwahlbeantragung".

Blinde und sehbehinderte Bürgerinnen und Bürger können ihre Stimme mit Hilfe von Stimmzettelschablonen eigenständig und ohne Hilfe einer Vertrauensperson abgeben. Stimmzettelschablonen werden kostenlos vom Blinden- und Sehbehindertenverband für das Saarland e. V. ausgegeben.

Den Verein können Sie wie folgt erreichen:

Blinden- und Sehbehindertenverband für das Saarland e. V.
Küstriner Straße 6, 66121 Saarbrücken
Telefon: 0681 818181
E-Mail: info@bsvsaar.org
Internetseite: bsvsaar.org

 

Anlässlich von Wahlen sind in Völklingen zwei Formen der Plakatwerbung möglich:

  • DIN A1 Plakate nach Standortliste A
  • Großflächenplakate, sogenannte "Wesselmänner" nach Standortliste B.

Hierzu ist jeweils eine Genehmigung von Seiten der Stadt Völklingen notwendig.

Zuständig für die Genehmigung der DIN A1 Plakate ist das Wahlbüro. Ihren Antrag können Sie gerne per E-Mail an senden. Die vollständigen Kontaktdaten finden Sie in nebenstehendem Info-Kasten. Mit der Genehmigung wird jeder Partei bzw. Wählergruppe eine pauschale Anzahl an Plakatflächen zugewiesen, mit der eine Plakatierung an allen in der Standortliste A aufgeführten Einzelstandorten möglich ist. Das vollständige Plakatierungskonzept nach dem maßgeblichen Stadtratsbeschluss vom 22.06.2023 können Sie unten einsehen.

Zur Beantragung von Großflächenplakaten können Sie sich direkt an den zuständigen Fachdienst 32 - Öffentliche Ordnung, Verkehr (E-Mail: ) wenden.



Aktuelle und historische Wahlergebnisse - Wahllokalsuche

 

Zu den aktuellen Wahlergebnissen /

Zur Wahllokalsuche

 

Sollten Sie bis zum 21. Tag vor der Wahl keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Wahlbüro auf.

 

Zu den historischen Wahlergebnissen