Bebauungsplan V/51 "Quartierserweiterung Althansstraße“, im Stadtteil Luisenthal

Aufstellungsbeschluss und frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zum Bebauungsplan V/51 "Quartierserweiterung Althansstraße“ im Stadtteil Luisenthal

Verfahrensstand

Der Rat der Stadt Völklingen hat in seiner Sitzung am 18.12.2025 die Aufstellung des Bebauungsplanes V/51 „Quartierserweiterung Althansstraße" beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, i. V. m. § 1 der Satzung über die Art der öffentlichen Bekanntmachung der Mittelstadt Völklingen in der Neufassung vom 19.05.2020, rechtskräftig seit dem 01.06.2020, öffentlich bekannt gemacht.

Ziel und Zweck des Bebauungsplans

Ziel des Bebauungsplanes ist es, eine Quartierserweiterung des Wohngebietes zwischen der Althansstraße und der Altenkesseler Straße zu realisieren. Dabei soll in Form eines Urbanen Gebietes ein Übergang zwischen der vorhandenen Wohnbebauung, sowie der gewerblichen Nutzung, die sich östlich des Plangebietes befindet, geschaffen werden. Angrenzend an die Althans- bzw. Rotstaystraße ist ein allgemeines Wohngebiet geplant.

Aktuell beurteilt sich die planungsrechtliche Zulässigkeit nach § 34 und § 35 BauGB (Außenbereich). Danach ist die Planung nicht realisierungsfähig. Daher bedarf es der Aufstellung eines Bebauungsplanes.

Der Flächennutzungsplan des Regionalverbands Saarbrücken stellt für das Gebiet eine Grün- und Waldfläche dar. Somit ist der Bebauungsplan gem. § 8 Abs. 2 BauGB nicht aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. Daher ist gem. § 8 Abs. 3 BauGB eine parallele Teiländerung des Flächennutzungsplanes im Rahmen des sog. "Parallelverfahrens" gem. § 8 Abs. 3 BauGB erforderlich.

Geltungsbereich

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst eine Fläche von ca. 1,8 ha und betroffen sind die Flurstücke 137/1, 64/1, 230/1, 248/1, Flur 27 der Gemarkung Völklingen.

Die Abgrenzung des Geltungsbereiches ist der Planzeichnung zum Bebauungsplan und der Abbildung (Lageplan ohne Maßstab) zu entnehmen.

 

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, sowie frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist die betroffene Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu unterrichten und ihr Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Gleichzeitig wird die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt, um zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detailierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufzufordern. Hiermit mache ich bekannt, dass der Bebauungsplan V/51 "Quartierserweiterung Althansstraße“ nebst Begründung vom 18.02.2026 bis einschließlich 16.03.2026 während der üblichen Dienststunden (Mo, Di, Do: 8:30 h - 12:00 h und 13:30 h - 15:30 h; Mi: 8:30 h - 12:00 h und 13:30 h - 18:00 h; Fr: 8:30 h - 12:00 h) im Neuen Rathaus, im Bereich vor dem Großen Sitzungssaal im Erdgeschoss der Stadt Völklingen, zu jedermanns Einsicht öffentlich ausliegt. Es ist davon auszugehen, dass der Zeitraum der Auslegung der Komplexität der Planungsaufgabe angemessen ist.

Online-Beteiligung

Zusätzlich zur Auslegung im Rathaus können die bisher vorliegenden Entwurfsunterlagen zum Bebauungsplan auch online in der Zeit vom 18.02.2026 bis einschließlich 16.03.2026 eingesehen werden (s. Downloads). Über die folgende E-Mail-Adresse können auch auf elektronischem Wege eine Stellungnahme abgegeben oder relevante Informationen übermittelt werden. 

E-Mail-Link zu: Stadtplanung(at)voelklingen.de

Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Informationen zur Datenverarbeitung

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Landesdatenschutzgesetz Saarland.

Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weist die Stadt Völklingen ausdrücklich darauf hin, dass ein Bauleitplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.

Weitere Informationen zum Datenschutz entnehmen Sie bitte dem Formblatt: "Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB im Rahmen des Art 13 der DSGVO" (siehe Downloads)


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