Bebauungsplan I/71 "Am Leh", 9. Änderung im Stadtteil Völklingen
Bebauungsplan I/71 "Am Leh", 9. Änderung
Verfahrensstand
Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) mit paralleler Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.
Geltungsbereich
Das Plangebiet befindet sich im nördlichen Siedlungsbereich des Stadtteils Völklingen.
Nördlich wird der Geltungsbereich des Bebauungsplanes vom Parkhausweg und dahinterliegendem Wald begrenzt, östlich an die Kühlweinstraße schließt sich der Ehrenfriedhof an. Südlich wird das Plangebiet vom Nordring mit angrenzender Wohnbebauung begrenzt, im Westen befindet sich ein Pflegeheim.
Die genaue Abgrenzung des Plangebietes, das eine Größe von rund 2 ha hat, istder Planzeichnung zu entnehmen.
Ziel und Zweck des Bebauungsplans
Die Stadt Völklingen verfolgt auch mit der 9. Änderung „Am Leh“ die Zielsetzung der bereits Ende 2021 in Kraft getretenen 8. Änderung „Am Leh“, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine gebundene Ganztagsschule sowie Kindertagesstätte zu schaffen.
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB), in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 363), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Bebauungsplan I/71 "Am Leh", 9. Änderung nebst Begründung vom 16.07.2025 bis einschließlich 22.08.2025 während der üblichen Dienststunden (Mo, Di, Do: 8:30 h – 12:00 h und 13:30 h – 15:30 h; Mi: 8:30 h – 12:00 h und 13:30 h – 18:00 h ; Fr: 8:30 h – 12:00 h) im Neuen Rathaus, im Bereich vor dem Großen Sitzungssaal im Erdgeschoss der Stadt Völklingen, zu jedermanns Einsicht öffentlich ausliegt. Der Bebauungsplan kann von jedermann eingesehen werden. Während des angegebenen Zeitraums der Auslegung besteht auch die Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung der Planung sowie zur Abgabe einer Stellungnahme. Bei entsprechendem Bedarf kann über die Mitarbeiter an der Eingangskontrolle ein Mitarbeiter der Stadtplanung hinzugerufen werden.
Online-Beteiligung
Zusätzlich zur Auslegung im Rathaus können die bisher vorliegenden Entwurfsunterlagen zum Bebauungsplan auch online in der Zeit vom 16.07.2025 bis einschließlich 22.08.2025 eingesehen werden (s. Downloads). Über die folgende e-Mail-Adresse können auch auf elektronischem Wege eine Stellungnahme abgegeben oder relevante Informationen übermittelt werden.
E-Mail-Link zu: Stadtplanung(at)voelklingen.de
Informationen zur Datenverarbeitung
Ihre Daten werden auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchst. e der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) i.V.m. § 3 des BauGB und § 4 des Saarländischen Datenschutzgesetzes (SDSG) verarbeitet.
Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass ein Bebauungsplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.
Weitere Informationen zum Datenschutz entnehmen Sie bitte dem Formblatt: "Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB im Rahmen des Art 13 der DSGVO" (siehe Downloads)
- I-71_AM_LEH_9_AEnderung_Bebauungsplan_Offenlegung.pdf
Zuletzt aktualisiert am: 21.07.2025 09:36
- I-71_Am_Leh_9_AEnderung_Begruendung.pdf
Zuletzt aktualisiert am: 09.07.2025 09:29
- 0_Formblatt-Informationspflicht-Oeffentlichkeitsbeteilgung-BPlan.pdf
Zuletzt aktualisiert am: 14.06.2022 14:41
Stellungnahme Online
Stellungnahme per Brief/E-Mail
Innerhalb der angegebenen Frist können Sie Ihre Stellungnahme auch einreichen an:
agstaUMWELT GmbH
Arbeitsgruppe Stadt- und Umweltplanung
Haldenweg 24
66333 Völklingen
Tel.: 06898 / 933990-0
E-Mail: info(at)agsta.de
oder: stadtplanung(at)voelklingen.de