Störfälle: Handlungsanweisungen

Anlagen- und Störfallsicherheit

Die Thematik der Anlagen-/Störfallsicherheit hat für Völklingen eine besondere Bedeutung im Hinblick auf die in der Stadt ansässigen Unternehmen der Stahl- und Kraftwerksindustrie sowie den Unternehmen in den angrenzenden Nachbarkommunen (Chemieplattform Carling/Frankreich).

Notrufnummer zur Alarmierung: 112

Die zuständige Fachbehörde im Saarland, das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz, gibt ausführliche Informationen auf ihrer Internetseite: 

Internetseite des Landeamtes für Umwelt- und Arbeitsschutz im Saarland

Maßnahmen der Gefahrenabwehr

Die Betriebe gemäß der Störfallverordnung sind bei Eintritt eines Störfalles zur Gefahrenabwehr vorbereitet. Sie haben betriebliche Alarm- und Gefahrenabwehrpläne zum Schutz der Bevölkerung entwickelt, die mit den für den Katastrophenschutz und den für die allgemeine Gefahrenabwehr zuständigen Behörden abgestimmt sind.

Daneben gibt es behördliche Notfallpläne zur Bekämpfung der Auswirkungen von Störfällen außerhalb des Betriebsgeländes. Zuständig für die Gefahrenabwehr sind in erster Linie die Feuerwehren. Hilfsorganisationen und das THW sind zur Unterstützung in ein Katastrophenschutzkonzept eingebunden.

Das richtige Verhalten bei Störfällen

Die von der Störfallverordnung betroffenen Unternehmen im Saarland haben eine Information für die Bürgerinnen und Bürger über Vorsorgemaßnahmen und Handlungsweisen bei industriellen Störfällen herausgegeben. Sollte es tatsächlich zu einem Störfall in einem Betrieb kommen, gibt die Broschüre grundsätzliche Verhaltensempfehlungen den betroffenen Anwohnern an die Hand.