Bürgerbeteiligung

Beteiligungsverfahren

Den Bürgerinnen und Bürgern wurde die gesetzliche Möglichkeit gegeben, sich an bestimmten Verfahren aktiv zu beteiligen. So haben sie beispielsweise die Möglichkeit, sich am Planungsprozess ihrer Stadt zu beteiligen und ihre Vorstellungen und Ziele über die künftige Stadtentwicklung für die weitere Diskussion in den kommunalpolitischen Gremien zu formulieren.

Darüber hinaus konnten sich alle Bürger durch Anregungen und Beiträge an den Planungswerkstätten beteiligen bzw. ihre Vorschläge direkt bei der Stadtverwaltung einreichen.


Übersicht über aktuelle Beteiligungsverfahren

Sofern aktuelle Beteiligungsverfahren vorhanden sind, finden Sie diese hier: