Benutzung und Service

Das Archiv steht als Auskunfts- und Dokumentationszentrum zur Völklinger Stadtgeschichte allen Bürgerinnen und Bürgern offen. Die Benutzung erfolgt auf Grundlage der Satzung des Archivs der Stadt Völklingen und des Saarländischen Archivgesetzes.

Über die Findmittel des Archivs können die vorhandenen Unterlagen recherchiert werden. Im Lesesaal besteht die Möglichkeit die recherchierten Materialien einzusehen. Dort befinden sich Benutzerarbeitsplätze sowie eine Präsenzbibliothek mit regionaler und ortsgeschichtlicher Literatur und Zeitschriften. Die Bücher können nur vor Ort im Lesesaal eingesehen werden.

Für familienkundliche Recherchen stehen Kirchenbücher, Zivilstandsregister und Personenstandsregister zur Verfügung. Die Personenstandsregister werden nach Ablauf festgelegter Fristen vom Standesamt an das Stadtarchiv abgegeben: Geburtsregister nach 110 Jahren, Heiratsregister nach 80 Jahren sowie Sterberegister nach 30 Jahren.

Scans und Kopien von Archivunterlagen können auf Wunsch angefertigt werden. Bitte beachten Sie hierzu die Gebührenordnung des Stadtarchivs.

Um zu prüfen, ob sich zu Ihrem Forschungsthema Unterlagen im Stadtarchiv befinden, empfiehlt sich vor einem Besuch im Stadtarchiv eine telefonische oder schriftliche Anfrage.

Das Archiv ist nach Terminvereinbarung geöffnet.

§ 1 Allgemeines

(1) Das Stadtarchiv Völklingen erhebt für die von ihm erbrachten Dienstleistungen und für die Benutzung seiner Einrichtungen Verwaltungs- und Benutzungsgebühren sowie Auslagen nach dieser Verordnung.

(2) Die Gebühren werden nach dem anliegenden Gebührenverzeichnis für das Stadtarchiv erhoben.

(3) Als Auslagen werden die Aufwendungen für Porto, Verpackung, Wertsendungen, Nachnahmeverfahren, Einschreib- und Eilsendungen sowie für spezielle Materialien erhoben.

(4) Das Stadtarchiv kann eine Vorauszahlung der Gebühren und Auslagen verlangen.

§ 2 Kostenschuldner/Kostenschuldnerin

(1) Schuldner oder Schuldnerin der Gebühren und Auslagen ist derjenige oder diejenige,

a) der oder die Einrichtung in Anspruch nimmt,
b) in dessen oder deren Interesse die Inanspruchnahme erfolgt oder
c) der oder die die Schuld gegenüber der Einrichtung schriftlich übernimmt.

(2) Mehrere Schuldner oder Schuldnerinnen haften als Gesamtschuldner oder Gesamtschuldnerinnen.

§ 3 Gebührenbefreiung

(1) In den Fällen der Nummern 1, und 2.1 des Gebührenverzeichnisses kann von der Erhebung der Gebühr abgesehen werden, wenn

a) die Inanspruchnahme des Stadtarchivs Völklingen wissenschaftlichen, orts- oder familienkundlichen Zwecken dient und nicht in überwiegend privatem Interesse liegt.
b) Dies zur Vermeidung sozialer Härten oder aus anderen Billigkeitsgründen geboten erscheint.

(2) Im Einzelfall kann von der Gebührenerhebung für Projekte angesehen werden, die in städtischem Interesse liegen. Bei Gemeinschaftsprojekten des Stadtarchivs mit anderen Trägern werden keine Gebühren erhoben.

§ 4 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Völklingen, 14.07.2009
Klaus Lorig, Oberbürgermeister

Nr.BezeichnungEuro
1.Benutzung im Stadtarchiv 
1.1Benutzung von Findmitteln, Archivalien und Bibliotheksgut im Benutzersaal das Stadtarchivs Völklingen 
 für 1 Tag2,50
 für 1 Woche10,00
1.2Bei Benutzung von Archivgut, dessen Ermittlung und Aushebung besonderen Aufwand erfordern (Bilder, Karten, Pläne, Plakate etc.), 100 % Aufschlag der Gebühren von Nummer 1.1. 
1.3Bei Verwendung technischer Einrichtungen des Stadtarchivs, außer Recherchen in Datenbanken, 100 % Aufschlag der Gebühren von Nummer 1.1. 
2Schriftliche Auskünfte 
2.1Schriftliche Fachauskünfte, die Ermittlung und Einsichtnahme in Archivalien erfordern, einschließlich Ermittlung von Vorlagen bei Bestellungen von Kopien, je angefangene halbe Stunde Arbeitszeit.10,00
2.2Anfertigung von Abschriften und Auszügen aus Archivgut, Übertragungen in moderne Schrift und Übersetzungen, je angefangene halbe Stunde.25,00
2.3Anfertigung von beglaubigten Kopien und Abschriften aus Personenstandsbüchern.6,00
3.Ausleihe von Archivgut 
3.1Ausleihe von Archivalien zur auswärtigen Benutzung, pro Sendung zuzüglich Versandauslagen.10,00
4.Anfertigung von Fotokopien (Normalkopierer) und Ausdrucken aus Datenbanken, je Blatt 
 DIN A 40,30
 DIN A 3

0,40

5.Anfertigung von Digitalkopien (Graustufen bis max. DIN A 3, Dateiformat TIFF)0,50
6.Versendung per E-Mail (bis 1,5 MB)1,00
7.Erstellung einer CD-ROM5,00
8.Erstellung einer DVD8,00