Förderprogramme

Zur Förderung des Wirtschaftsstandorts Völklingen und zur Attraktivierung der Innenstadt haben die Stadtverwaltung und die Völklinger Wirtschaftsförderungsgesellschaft GWIS Völklingen mbH verschiedene Unterstützungsprogramme aufgelegt.

Nachfolgend eine Übersicht über die Fördermöglichkeiten. Die Wirtschaftsförderung berät Sie gerne im Detail.


FÖRDERPORGRAMM "VÖLKLINGER WIRTSCHAFT"

Die Stadt Völklingen gewährt bei einer Existenzgründung oder der Errichtung einer neuen Betriebsstätte in Erdgeschosslagen (Ladenlokale) der Völklinger Innenstadt einen Investitionszuschuss von 20% der förderfähigen Kosten.

In besonderen Fällen kann dieser Zuschuss auch von bestehenden Unternehmen beantragt werden, wenn eine grundlegende Modernisierung des Betriebes vorgenommen wird und dadurch Arbeitsplätze geschaffen werden. Die Höchstfördersumme beträgt 10.000 EUR. Förderanträge sind grundsätzlich vor Beginn der Maßnahme einzureichen. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht.

Dem schriftlichen Antrag soll ein Beratungsgespräch mit der Wirtschaftsförderung vorausgehen.


Fassadensanierungsprogramm

Die Gesellschaft für Wirtschaftsförderung, Innovation und Stadtmarketing (GWIS) Völklingen GmbH hat ein Programm zur Förderung von Fassadensanierungen aufgelegt.

Förderfähig sind alle sanierungswürdige Fassaden im definierten Fördergebiet. Die Fassadensanierung muss sich nachhaltig positiv auf das äußere Erscheinungsbild der Stadt Völklingen auswirken und das Objekt sichtlich aufwerten.

Weitere Informationen samt den Fördermodalitäten erhalten Sie auf Nachfrage.