Neujahrsempfang

Anmeldung zum Völklinger Neujahrsempfang 2026

am 13. Januar 2026


Wenn Sie eine offizielle Einladung zum Neujahrsempfang erhalten haben, können Sie auf dieser Seite Ihre Teilnahme bis zum 05. Januar 2026 zu- oder absagen. Die wichtigsten Fragen und Antworten haben wir in den FAQ für Sie zusammengefasst.

Eine persönliche Einladung (z.B. Mandatsträger) ist nicht übertragbar.

Geladene Vertreterinnen und Vertreter von Unternehmen, Institutionen, Behörden und Vereinen können im Verhinderungsfall die Einladung auf eine andere Person des gleichen Unternehmens, Institiution oder Vereins übertragen. Die Benennung der vertretenden Person erfolgt über dieses Registrierungsportal.

Eine Einladung gilt grundsätzlich ohne Begleitperson.

Bitte bringen Sie zum Einlass Ihre persönliche Einladung als Eintrittskarte mit, da Ihre Zugangsberechtigung anhand dieser geprüft wird.

Der Zugang zur Kulturhalle ist für mobilitätseingeschränkte Personen über den Zugang Schauffhauser Straße möglich. Das Einlasspersonal ist Ihnen hierbei gerne behilflich.

Wir freuen uns über Ihre Anmeldung!

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Teilnahme

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