Wahlen

Das Wahlbüro ist für die ordnungsgemäße Planung und Durchführung von Wahlen und Abstimmungen verantwortlich.

Ihm obliegt die rechtliche, organisatorische und logistische Vorbereitung sowie die Bearbeitung der Briefwahlanträge.

So beispielsweise bei Kommunal-, Landtags-, Bundestags- oder Europawahlen sowie der Integrationsbeiratswahl. Aber auch bei Volksbegehren, Abstimmungen.

Bei Fragen zu den bevorstehenden Wahlen, stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Wahlteams gerne zur Verfügung.


Bevorstehende Wahlen

Durch Stadtratsbeschluss wurde der Termin für die Integrationsbeiratswahl auf den 07. April 2024 festgelegt.

Der Termin für die kommende Europawahl wurde durch den Rat der Europäischen Union (Ministerrat) auf den 09. Juni 2024 gelegt (hier geht's zum Link) und nach § 7 des Europawahlgesetzes durch die Bundesregierung bestätigt (s. Bundesanzeiger).

Für die Kommunalwahlen wurde durch die saarländische Landesregierung ebenfalls der 09. Juni 2024 als Wahltag bestimmt und im Amtsblatt des Saarlandes bekanntgegeben (§ 3 Kommunalwahlgesetz).


Für Bescheinigungen des Wahlrechts von Unterstützungs­unterschriften sowie zur Beantragung von Wählbarkeitsbescheinigungen finden Sie die Kolleginnen und Kollegen des Wahlbüros zu den nachstehenden Öffnungszeiten im Neuen Rathaus, Zimmer 1.07.

Eine vorherige Terminvereinbarung ist während der Öffnungszeiten nicht erforderlich. Um Wartezeiten zu vermeiden, möchten wir Sie aber dennoch bitten, vor einem Besuch mit uns Kontakt aufzunehmen. Dann können auch Termine außerhalb der Öffnungszeiten vereinbart werden.

Öffnungszeiten

Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Samstag
08.30 - 12.00 08.30 - 12.00 08.30 - 12.00 08.30 - 12.00 08.30 - 12.00 09.00-12.00
13.30 - 15.30   13.30 - 18.00     Alle Samstage im März

Europawahl

Wahlrecht für Deutsche

Nach § 6 des Europawahlgesetzes (EuWG) sind zur Europawahl wahlberechtigt alle Personen deutscher Staatsangehörigkeit im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die

eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Deutsche, die ihren Wohnsitz im Ausland haben und die sonstigen Voraussetzungen erfüllen, müssen einen Antrag auf Eintragung ins Wahlverzeichnis stellen. Nähere Informationen hierzu finden Sie unter dem Reiter "Europawahl - Informationen für Auslandsdeutsche".

Wahlrecht für Staatsangehörige anderer EU-Länder

Wahlberechtigt sind außerdem alle Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, die in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und am Wahltage

  • das 16. Lebensjahr vollendet haben und
  • seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland oder
  • in den übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union

eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Weitere Informationen hierzu finden Sie unter dem Reiter "Europawahl - Informationen für Staatsangehörige anderer EU-Länder".

Grundsätzlich sind zur Teilnahme an der Europawahl in Deutschland nur Personen deutscher Staatsangehörigkeit berechtigt, die in Deutschland leben. Im Rahmen des § 6 Abs. 2 des Europawahlgesetzes (EuWG) i. V. m. § 12 Abs. 1 des Bundeswahlgesetzes (BWahlG) sind aber auch alle Deutschen wahlberechtigt, die am Wahltag außerhalb der Bundesrepublik Deutschland leben ("Auslandsdeutsche"), sofern Sie

  • bis zum Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben,
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind und
  • nach Vollendung ihres vierzehnten Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innegehabt oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegt oder
  • aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind.

Auslandsdeutsche werden nicht von Amts wegen in ein Wahlverzeichnis eingetragen und müssen daher vor jeder Wahl einen entsprechenden persönlich und handschriftlich unterzeichneten Antrag in Erst- und Zweitausfertigung bei derjenigen Gemeindebehörde stellen, bei der zuletzt in Deutschland ein Hauptwohnsitz bestand.

Das Antragsformular sowie ein Merkblatt mit Ausfüllhinweisen finden Sie auf der Internetseite der Bundeswahlleiterin

Die Anträge müssen bis spätestens am 21. Tag vor der Wahl bei der Stadt Völklingen eingehen.

Wahlteilnahme in Deutschland

Hier lebende Staatsangehörige anderer EU-Mitgliedstaaten können an der Wahl in Deutschland teilnehmen und folglich die deutschen Abgeordneten für das Europaparlament wählen. Sie sind wahlberechtigt, wenn Sie in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und am Wahltage

  • das 16. Lebensjahr vollendet haben und
  • seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland oder
  • in den übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union

eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und nicht hier oder im EU-Ausland vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Um an der Wahl in Deutschland teilzunehmen, muss einmalig ein Antrag in das Wahlverzeichnis gestellt werden. Wer diesen Antrag seit der Europawahl 1999 schon gestellt hat und seitdem nicht wieder ins Ausland umgezogen war, muss dies nicht erneut tun.

Das Antragsformular sowie ein Merkblatt mit Ausfüllhinweisen finden Sie auf der Internetseite der Bundeswahlleiterin.

Die Anträge müssen bis spätestens am 21. Tag vor der Wahl bei der Stadt Völklingen eingehen.

Wahlteilnahme im Herkunftsland

Wenn Sie die Europaabgeordneten Ihres Herkunftslandes wählen möchten, wenden Sie sich für weitere Informationen bitte an die zuständige Stelle Ihres Herkunfts-Mitgliedstaates. Die Auslandsvertretungen erteilen weitere Rechts- und Verfahrensauskünfte.

Sollten Sie allerdings bereits in Deutschland im Wahlverzeichnis eingetragen sein (s. o.), müssen Sie zuvor schriftlich bis zum 21. Tag vor der Wahl schriftlich bei der zuständigen Gemeindebehörde beantragen, nicht (mehr) im Wahlverzeichnis geführt zu werden.

Rechtsgrundlagen

§ 4 EuWG i.V.m. § 54 Absatz 2 BWG
§§ 17a, 17b Absatz 1 EuWO

Kommunalwahlen

Am 09. Juni 2024 wird der Völklinger Stadtrat und die Ortsräte Völklingen, Ludweiler und Lauterbach gewählt, außerdem findet auch die OB-Wahl und die Wahl des/der Regionalverbandsdirektor/in sowie der Regionalversammlung statt. Sollte es bei den beiden Direktwahlen (OB und Regionalverbandsdirektor/in) zu Stichwahlen kommen, finden diese zwei Wochen später am 23. Juni 2024 statt.

Wahlberechtigt zu den Kommunalwahlen sind

  • alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes
  • die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben
  • seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde eine Wohnung innehaben

Wahlberechtigt sind auch alle Unionsbürgerinnen und Unionsbürger unter denselben Voraussetzungen, wie sie für Deutsche gelten.

 

Bekanntmachungen zu den Kommunalwahlen

Integrationsbeiratswahl

Am 7. April 2024 wird von 8.00 bis 18.00 Uhr die Wahl des Integrationsbeirates der Stadt Völklingen stattfinden.

Nach der Gesetzesänderung des Kommunalselbstverwaltungsgesetztes vom 12.12.2023 sind alle Personen wahlberechtigt,

  1. die nicht Deutsche im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sind,
  2. die die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erhalten haben,
  3. die Spätaussiedlerinnen oder Spätaussiedler sind oder
  4. die die deutsche Staatsangehörigkeit nach § 4 Absatz 3 Satz 1 des Staatsangehörigkeitsgesetzes erworben haben.
Antrag auf Aufnahme in das Wählervezeichnis:

Vom Amts wegen werden nur die Personen in das Wählervezeichnis aufgenommen, die nach § 50 Abs. 2 Nr. 1 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) wahlberechtigt sind. Personen, die die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erworben haben, Spätaussiedlerin oder Spätaussiedler sind oder die deutsche Staatsangehörigkeit nach § 4 Abs. 3 Satz 1 des Staatsangehörigkeitsgesetzes erworben haben, müssen einen Antrag auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis stellen. Der Antrag ist schriftlich bis spätestens zum 21. Tag vor der Wahl (17.03.2024) bei der Gemeindewahlleiterin zu stellen. Er muss den Familiennamen, die Vornamen, das Geburtsdatum und die genaue Anschrift der oder des Wahlberechtigten enthalten. Der Antrag muss persönlich und handschriftlich von der wahlberechtigten Person unterzeichnet sein. 

Bekanntmachungen zur Integrationsbeiratswahl:

Informationsveranstaltung zur Gesetzesänderung

Das Organisationskomitee des Integrationsbeirates Völklingen lädt alle Interessierten am 24. Januar 2024 um 17 Uhr zu einer Informationsveranstaltung in den Großen Saal des Neuen Rathauses ein.

Nähere Informationen können der Pressemitteilung Nr.9/2024 entnommen werden. 

Die Wahlbenachrichtigung wird Ihnen, sofern Sie in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, bis spätestens 17.03.2024 zugesandt. 

So beantragen Sie Ihre Briefwahlunterlagen:

  • ­­Online, mit Hilfe des personalisierten QR-Codes auf der Rückseite Ihres Wahlbenachrichtigungsbriefes
  • Über unseren Online-Wahlscheinantrag (s. unten)
  • Mit dem Antrag auf der Rückseite des Wahlbenachrichtigungsbriefes, den Sie bitte ausfüllen und unterschrieben  an uns senden
  • Per E-Mail mit Angabe von Vornamen, Nachname, Geburtsdatum und Adresse (s. Musterantrag unten)
  • Oder persönlich mit Ihrer Wahlbenachrichtigung und Ihrem Personalausweis/Reisepass/Identitätsausweis im Wahlbüro im Neuen Rathaus, 1. Stock, Zimmer 1.06 oder 1.07 (barrierefrei), wo Sie direkt auch schon wählen können. Eine Terminvereinbarung ist hierzu nicht erforderlich. Die Öffnungszeiten finden Sie im Reiter "Öffnungszeiten des Wahlbüros".

Sind Sie wahlberechtigt und wurden nicht von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen, müssen Sie zuerst einen Antrag auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis (siehe Reiter "Integrationsbeirat") stellen, bevor Sie Ihre Briefwahlunterlagen beantragen können. 

Die Beantragung der Briefwahlunterlagen für die Integrationsbeiratswahl ist bis bis Freitag, 05. April 2024, 18.00 Uhr möglich.

In besonderen Fällen können Wahlscheine noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr, beantragt werden. Dies gilt insbesondere dann, wenn bei nachgewiesener (ärztliches Attest!) plötzlicher Erkrankung der Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann. Betroffene können sich in diesen Fällen an das Wahlbüro der Stadt Völklingen wenden und sich über die Antragsmodalitäten zur Briefwahl (z.B. per E-Mail, auch mit Vollmachterteilung, jedoch nicht telefonisch) beraten lassen. 

Am Samstag vor der Wahl hat das Wahlbüro von 09:00 - 12:00 Uhr geöffnet. Versichert eine Wahlberechtigte oder ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihr oder ihm ein beantragter Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihr oder ihm ein neuer Wahlschein erteilt werden.

Die hellrosafarbenen Wahlbriefe können am Wahltag, 07. April, nicht in den einzelnen Wahllokalen für die Urnenwahl abgegeben werden. Denken Sie daher bitte daran, die Wahlbriefe rechtzeitig zu versenden. Am Wahlsonntag können die Wahlbriefe auch bis 18 Uhr im Wahlbüro der Stadt Völklingen im Neuen Rathaus, 1. Stock, Zimmer 1.06 oder 1.07 abgegeben oder in den Hausbriefkasten des Neuen Rathauses eingeworfen werden.

Gerne steht Ihnen das Wahlbüro für Fragen und Auskünfte zur Verfügung.

Alternativ können Sie den Briefwahlantrag auch online über ein Formular stellen.

Online Briefwahlantrag

Beispiel für die Beantragung per E-Mail

Bitte senden Sie eine E-Mail an das :

Betreff: Briefwahlantrag

Hiermit beantrage ich, Max Mustermann, wohnhaft Musterstraße 10, 66333 Völklingen, geb. 11.05.1956 den Wahlschein mit Briefwahlunterlagen für die Integrationsbeiratswahl am 07. April 2024. Meine Wählerverzeichnis-Nr. lautet: xx/xxx

Mit freundlichen Grüßen

Max Mustermann

 

Bitte beachten: Wird der E-Mailbriefwahlantrag für eine andere Person gestellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht die Berechtigung dazu nachgewiesen werden.

 


Bei Wahlen in Deutschland haben Wählerinnen und Wähler mit Behinderung die Möglichkeit, selbstbestimmt von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen. Die Stadt Völklingen achtet darauf, Menschen mit Behinderung gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilhaben zu lassen und ihnen eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen.

Wir sind bestrebt den Anteil barrierefreier Wahlräume weiter zu erhöhen. Ihrer Wahlbenachrichtigung können Sie entnehmen, ob Ihr Wahlraum barrierfrei ist (Aufdruck "barrierefrei" bzw. "nicht barrierefrei"). Sollte Ihr Wahlraum nicht barrierefrei sein, haben Sie die Möglichkeit einen Wahlschein zu beantragen und mit diesem in einem barrierefreien Wahllokal des gesamten Wahlkreises zu wählen.

Eine Übersicht über die Wahllokale in Völklingen mit Angaben zur Barrierefreiheit finden Sie hier.

Selbstverständlich besteht auch die Möglichkeit per Briefwahl zu wählen. Hierzu müssen Sie ebenfalls einen Wahlschein beantragen. Für weitergehende Informationen schauen Sie gerne in den Reiter "Briefwahlbeantragung".

Blinde und sehbehinderte Bürgerinnen und Bürger können ihre Stimme mit Hilfe von Stimmzettelschablonen eigenständig und ohne Hilfe einer Vertrauensperson abgeben. Stimmzettelschablonen werden kostenlos vom Blinden- und Sehbehindertenverband für das Saarland e. V. ausgegeben.

Den Verein können Sie wie folgt erreichen:

Blinden- und Sehbehindertenverband für das Saarland e. V.
Küstriner Straße 6, 66121 Saarbrücken
Telefon: 0681 818181
E-Mail: info@bsvsaar.org
Internetseite: bsvsaar.org

 

Anlässlich von Wahlen sind in Völklingen zwei Formen der Plakatwerbung möglich:

  • DIN A1 Plakate nach Standortliste A
  • Großflächenplakate, sogenannte "Wesselmänner" nach Standortliste B.

Hierzu ist jeweils eine Genehmigung von Seiten der Stadt Völklingen notwendig.

Zuständig für die Genehmigung der DIN A1 Plakate ist das Wahlbüro. Ihren Antrag können Sie gerne per E-Mail an senden. Die vollständigen Kontaktdaten finden Sie in nebenstehendem Info-Kasten. Mit der Genehmigung wird jeder Partei bzw. Wählergruppe eine pauschale Anzahl an Plakatflächen zugewiesen, mit der eine Plakatierung an allen in der Standortliste A aufgeführten Einzelstandorten möglich ist. Das vollständige Plakatierungskonzept nach dem maßgeblichen Stadtratsbeschluss vom 22.06.2023 können Sie unten einsehen.

Zur Beantragung von Großflächenplakaten können Sie sich direkt an den zuständigen Fachdienst 32 - Öffentliche Ordnung, Verkehr (E-Mail: ) wenden.


2024 findet in Völklingen neben der Stadratswahl und den Wahlen der Ortsräte der drei Gemeindebezirke "Völklingen, "Ludweiler" und "Lauterbach" auch die Oberbürgermeister*innenwahl statt. Wahlvorschläge sind nach § 23 f. des Kommunalwahlgesetzes (KWG) auf offiziellen Formblättern beim Wahlbüro der Stadt (Kontaktdaten: s. Infokasten) bis zum 04. April 2024 einzureichen .

Die Formblätter sind in der Anlage zur Kommunalwahlordnung (KWO) enthalten und können auf der Internetseite der Landeswahlleitung in Form von ausfüllbaren PDF's heruntergeladen werden.

Hier gehts zum Link. 

Unter dem Reiter "Informationen für Wahlvorschlagsberechtigte" sind die Dokumente zu finden. Welche Anlagen im Einzelnen benötigt werden können Sie detailliert § 19 der KWO entnehmen (s. u.).

Um die Integration in die Wahlsoftware zu erleichtern wird darum gebeten, zusätzlich die entsprechenden nachstehenden csv-Dateien auszufüllen und per E-Mail an wahlbuero(at)voelklingen.de zu senden.


Aktuelle und historische Wahlergebnisse - Wahllokalsuche

 

 

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Sollten Sie bis zum 21. Tag vor der Wahl keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Wahlbüro auf.

 

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