Mit dem Ende der Brut- und Setzzeit dürfen Hecken und Gehölze wieder zurückgeschnitten oder entfernt werden. Die Stadt Völklingen weist deshalb Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer darauf hin, nun erforderliche Pflege- und Rodungsarbeiten auf ihren Flächen vorzunehmen. Diese Maßnahmen sind ein wichtiger Beitrag, um die Ausbreitung der Wildschweine in den Wohngebieten einzudämmen.
Vor der Brut- und Setzzeit hatte die Stadt auf eigenen Grundstücken Hecken zurückgeschnitten und teilweise gerodet, um den Wildschweinen ihre Rückzugsräume in den Siedlungen zu nehmen und sie schrittweise wieder in den Wald zu drängen. Damit die Wirkung dieser Maßnahmen dauerhaft spürbar wird, ist nun die Mithilfe der Bürgerschaft erforderlich.
Unbebaute Grundstücke, verwilderte Hecken und dichtes Gestrüpp bieten Wildschweinen geeignete Rückzugsräume. Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer sind daher gehalten, ihre Flächen ordnungsgemäß zu pflegen und frei zu halten. Wer durch den Bewuchs den öffentlichen Verkehrsraum (Straßen, Gehwege, etc.) gefährdet, muss mit einer Aufforderung durch die Ortspolizeibehörde rechnen.
Die Stadtverwaltung setzt weiterhin auf das gemeinsame Engagement von Stadt und Bürgerschaft. „Nur wenn wir alle an einem Strang ziehen, können wir die Wildschweinplage nachhaltig eindämmen und die Sicherheit in unseren Wohngebieten gewährleisten“, so Oberbürgermeister Stephan Tautz.