Mit dem Ende der Brut- und Setzzeit können Hecken und Gehölze ab dem 1. Oktober wieder zurückgeschnitten oder entfernt werden. Die Stadt Völklingen weist in diesem Zusammenhang auf die notwendige Pflege privater Grundstücke hin. Vor allem unbebaute, verwilderte Flächen sowie dichtes Gestrüpp bieten Wildschweinen geeignete Rückzugsräume innerhalb der Siedlungsbereiche.
Auch die Stadt Völklingen schneidet auf eigenen Flächen Hecken zurück, um Rückzugsmöglichkeiten für Wildschweine zu reduzieren. Die Pflege privater Flächen ist ein weiterer wichtiger Baustein, um den Tieren geeignete Rückzugsräume in den Wohngebieten zu nehmen.
Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer sind verpflichtet, ihre Flächen ordnungsgemäß zu pflegen. Insbesondere darf Bewuchs nicht in den öffentlichen Verkehrsraum hineinragen. Werden erforderliche Pflege- und Rückschnittarbeiten trotz entsprechender Hinweise nicht durchgeführt, wird die Stadtverwaltung die ihr zur Verfügung stehenden Möglichkeiten ausschöpfen und notwendige Maßnahmen zur Herstellung ordnungsgemäßer Zustände einleiten.

