Anlässlich Allerheiligen am 1. November 2025 informiert der Fachdienst Öffentliches Grün und Friedhöfe über besondere Regelungen zur Nutzung des Waldparkplatzes am Waldfriedhof Stadtmitte sowie über die abendliche Schließung der Friedhöfe in den Stadtteilen.
Benutzung des Waldparkplatzes am Waldfriedhof Stadtmitte an Allerheiligen
Der Waldparkplatz ist an Allerheiligen (01.11.2025) allgemein gesperrt. Fahrzeuge, die folgende Friedhofsbesucher befördern, dürfen den Parkplatz jedoch benutzen:
- Personen ab Vollendung des 80. Lebensjahres.
- Schwer Geh- oder Sehbehinderte und Blinde mit amtlichem Schwerbehindertenausweis.
- Personen, die durch ärztliches Attest nachweisen können, dass ihnen der Fußweg nicht zumutbar ist.
- Personen, die im Besitz einer gültigen Jahresfahrgenehmigung für den Waldfriedhof Stadtmitte sind.
Schließung der Völklinger Friedhöfe anlässlich Allerheiligen
Um Diebstählen von Pflanzen und Gestecken auf den Friedhöfen der Mittelstadt Völklingen vorzubeugen, werden vor Allerheiligen - wie in den vergangenen Jahren - die Friedhofstore abends verschlossen.
Friedhofsbesucher werden gebeten, in der jetzigen Zeit besonders aufmerksam zu sein und jede verdächtige Handlung in Bezug auf Diebstahl von Pflanzen und Gestecken dem Friedhofspersonal – möglichst dem jeweiligen Friedhofswärter – oder unmittelbar der Polizei zu melden.
Für Allerheiligen werden die Friedhofstore in der Zeit vom 27.10.2025 bis 31.10.2025 ab 18 Uhr durch die jeweiligen Friedhofswärter verschlossen.
Die Öffnung erfolgt von Montag bis Freitag gegen 07.00 Uhr. Samstags, sonntags und feiertags werden sie gegen 08.00 Uhr geöffnet.