Die Stadt Völklingen informiert, dass kulturtreibende Vereine im Gemeindebezirk Völklingen wieder Förderanträge einreichen können. Die Förderung erfolgt auf Grundlage einer kürzlich neu beschlossenen Richtlinie und wird über den Ortsrat des Gemeindebezirks Völklingen vergeben.
Ziel der Förderung durch den Ortsrat Völklingen ist es, das kulturelle Engagement der Vereine des Gemeindebezirkes, also in den Stadtteilen Stadtmitte, Heidstock, Fenne, Fürstenhausen, Röchlinghöhe, Luisenthal, Wehrden und Geislautern anzuerkennen und zu unterstützen.
Antragsberechtigt für den Gemeindebezirk Völklingen sind eingetragene Vereine, die ihren Sitz in Völklingen haben und deren kulturelle Aktivitäten überwiegend im Gemeindebezirk stattfinden oder sich maßgeblich auf diesen beziehen. Nicht antragsberechtigt hingegen sind Dachverbände oder Zusammenschlüsse von Vereinen, sporttreibende bzw. sportfördernde Vereine sowie Vereine, die im Rahmen der Brauchtumspflege durch den Ortsrat des Gemeindebezirkes gefördert werden.
Für den aktuellen Förderzeitraum können Anträge bis spätestens zum 31. August 2026 eingereicht werden.
Das Antragsformular sowie die Förderrichtlinien stehen über die Internetseite der Stadt Völklingen zum Herunterladen zur Verfügung.
Die Entscheidung über die Vergabe der Fördermittel erfolgt durch den Ortsrat des Gemeindebezirks Völklingen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel nach Inkrafttreten des Haushalts für das Jahr 2026.
Auskunft erteilt:
Stadt Völklingen, Fachdienst VHS, Kultur, Sport, Archiv und Stadtbibliothek, Telefon 06898/13-2121, E-Mail kultur(at)voelklingen.de
Förderrichtlinie und Antragsformular:
https://www.voelklingen.de/kultur-sport-freizeit/foerderprogramme

