Erinnerung: Frist des zweiten Förderaufrufes für das Förderprogramm „Förderung von Kultur, Sport und Integration für Kinder und Jugendliche in Völklingen‘‘ endet

Abgabefrist 31. August

Kinder hüpfen über auf dem Boden liegende Reifen auf einer Wiese
Symbolbild: Lukas/www.pexels.com

Noch bis zum 31. August 2025 können Anträge für das Förderprogramm zur Förderung von Kultur, Sport und Integration für Kinder und Jugendliche in Völklingen beim Fachdienst VHS, Kultur, Sport, Archiv und Stadtbibliothek per E-Mail an oder und alternativ per Post eingereicht werden.

 

Wer kann eine Förderung beantragen?

Förderberechtigt sind gemeinnützige Vereine, Organisationen und Institutionen mit Sitz in Völklingen, die das Projekt in Völklingen im Jahr 2025 durchführen.

Welche Projekte werden unterstützt?

Das Förderprogramm unterstützt Projekte, die Kindern und Jugendlichen den Zugang zu Sport und Kultur erleichtern oder Integrationsmaßnahmen und gemeinschaftsfördernde Aktivitäten anbieten. Beispiele sind Sportturniere, kreative Workshops oder interkulturelle Veranstaltungen, die das soziale Miteinander stärken. Die Mittel können für Organisation, Durchführung und Materialkosten verwendet werden. Pro Projekt und Verein/Institution kann eine Förderung von bis zu 2.000 € beantragt werden.

 

Weitere Informationen und Antragsformulare:

Stadt Völklingen, Fachdienst VHS, Kultur, Sport, Archiv und Stadtbibliothek und online unter https://www.voelklingen.de/kultur-sport-freizeit/foerderprogramme