Erinnerung: Anmeldungen zur Aufnahme schulpflichtiger Kinder

Schuljahr 2026/2027

Symbolfoto, pixabay.com/StockSnap

Ergänzend zur Amtlichen Bekanntmachung der Stadt Völklingen 2025/42 vom 2. Oktober möchte die Stadtverwaltung an die Anmeldungen zur Aufnahme der schulpflichtigen Kinder für das Schuljahr 2026/2027 in den Grundschulen der Stadt Völklingen erinnern.

Die Anmeldungen finden an folgenden Terminen in der für den jeweiligen Schulbezirk zuständigen Schule statt:

  • GS Bergstraße/Röchlinghöhe: Mittwoch, 05. November 2025, 14:00 bis 18:00 Uhr
  • GS Haydnstraße: Mittwoch, 05. November 2025, 15:00 bis 18:00 Uhr
  • GS Ludweiler/Lauterbach: Donnerstag, 06. November 2025, 14:00 bis 18:00 Uhr
  • GS Fürstenhausen: Donnerstag, 06. November 2025, 15:00 bis 18:00 Uhr
  • GS Wehrden/Geislautern: Donnerstag, 06. November 2025, 15:00 bis 18:00 Uhr
  • GGTS Heidstock/Luisenthal: Freitag, 07. November 2025, 14:00 bis 17:00 Uhr

 

Anmeldepflichtig sind:

  • alle Kinder, die zwischen dem 02.07.2019 und dem 01.07.2020 geboren wurden
  • alle Kinder, die bisher zurückgestellt waren.

 

Nach dem Schulpflichtgesetz können Kinder, die in der Zeit vom 02. Juli 2026 bis einschließlich 31.12.2026 das 6. Lebensjahr vollenden, auf Antrag der Erziehungsberechtigten eingeschult werden.

Die Entscheidung trifft die Schulleitung nach Durchführung eines Beratungsgespräches mit den Erziehungsberechtigten. Sie kann sich dabei auf Erkenntnisse eines/einer Schul- oder Amtsarztes/Amtsärztin oder eines/einer Schulpsychologen/Schulpsychologin stützen.

Die Anmeldungen sind an dem oben genannten Tag bei der für den jeweiligen Wohnbezirk zuständigen Schule vorzunehmen.

Bei der Anmeldung sind die Kinder unbedingt vorzustellen. Ausnahmen bilden die Grundschulen Ludweiler/Lauterbach und die Grundschulen Wehrden/Geislautern, wo die Kinder nicht vorgestellt werden müssen. In der Grundschule Heidstock/Luisenthal müssen nur die Kinder vorgestellt werden, die nicht an der Kooperation teilgenommen haben.

Zur Anmeldung sind das Familienstammbuch oder die Geburtsurkunde des schulpflichtigen Kindes sowie eine ärztliche Bescheinigung über den Masernschutz gemäß § 20 Infektionsschutzgesetz (z. B. Impfausweis, Nachweis eines ausreichenden Antikörpertiters oder Bestätigung einer durchgemachten Masernerkrankung) vorzulegen. Die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten der Kinder sind für die ordnungsgemäße Anmeldung verantwortlich.

Der Termin für die schulärztliche Untersuchung der Kinder wird den Erziehungsberechtigten schriftlich mitgeteilt.

 

Schulen mit besonderem pädagogischen Profil in der Stadt Völklingen

An der Grundschule Ludweiler/Lauterbach haben die schulpflichtigen Kinder die Möglichkeit, zweisprachig (deutsch-französisch) unterrichtet zu werden. Eine Anmeldung zum bilingualen Zug ist nicht an Schulgrenzen bzw. den Wohnsitz gebunden und erfolgt an der Stammschule Ludweiler.

Die Grundschule Heidstock/Luisenthal ist seit dem Schuljahr 2017/2018 eine Gebundene Ganztagsschule. Hier werden Schülerinnen und Schüler nach einem pädagogischen Ganztagskonzept mit Hort beschult. Die Unterrichtszeiten sind Montag bis Donnerstag von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr, freitags von 8:00 Uhr bis 12:35 Uhr. Der Hort kann täglich von 7:00 Uhr – 7:45 Uhr und am Nachmittag bis 17:30 Uhr, freitags bis 16:00 Uhr besucht werden. Bevorzugt nimmt die Schule Schülerinnen und Schüler aus dem Einzugsgebiet Heidstock/Luisenthal auf.

Schülerinnen und Schüler, die nicht am Angebot der gebundenen Ganztagsschule teilnehmen möchten, können auf Wunsch die Grundschule Haydnstraße besuchen. Die Anmeldung muss aber dennoch an der GGTS Heidstock/Luisenthal erfolgen. Von dort aus werden Anmeldeunterlagen an die GS Haydnstraße weitergeleitet.

Sollten darüber hinaus weitere Plätze frei sein, können auch Schülerinnen und Schüler aus anderen Schulbezirken der Stadt Völklingen aufgenommen werden. Die Aufnahme regelt eine Aufnahmesatzung. Die Anmeldung des Kindes erfolgt in diesem Fall trotzdem an der Schule des entsprechenden Einzugsgebietes, welches die Anmeldeunterlagen dann an die GGTS Heidstock/Luisenthal weiterleitet.