Förderprogramme

Windelzuschuss

Die Stadt Völklingen entlastet Familien bei den Kosten der Windelentsorgung und nimmt Anträge auf Windelzuschuss entgegen. Die Förderung erfolgt aufgrund der „Richtlinien der Stadt Völklingen zur Förderung der Windelentsorgung“.

Gefördert werden Privathaushalte mit Kleinkindern die das 3. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und Menschen die an dauerhafter Inkontinenz leiden. Der jährliche Zuschuss beträgt maximal 25,00 Euro pro Kind bzw. maximal 50,00 Euro pro inkontinente Person.

Der Förderbetrag für Kinder wird ab dem 1. Kind unter 3 Jahren gewährt. Die maximale Förderung beträgt 75,00 Euro pro Kind in 3 Jahren. Liegen die dem Antragsteller entstandenen tatsächlichen jährlichen Mehrkosten unterhalb des Förderbetrages, so sind ihm lediglich die Mehrkosten zu erstatten.

Voraussetzung zur Antragstellung bei Babywindeln

  • dass die Kleinkinder, für die die Zuwendung beantragt wird, in Völklingen wohnhaft sind und hier mit Hauptwohnsitz gemeldet sind.
  • dass die Kinder im Kalenderjahr, für das die Förderung gewährt werden soll, nicht älter als 3 Jahre alt waren.
  • dass dem Antragsteller für die Windelentsorgung tatsächlich Mehrkosten gegenüber dem Abfallentsorgungssystem im Vergleichsjahr 2008 (120 L Tonne = 186,00 Euro und 240 L Tonne = 291,60 Euro) entstanden sind.

Voraussetzung zur Antragstellung bei Inkontinenz

  • dass die Personen, für die die Zuwendung beantragt wird, in der Stadt Völklingen wohnen und hier mit Hauptwohnsitz gemeldet sind.
  • dass durch eine ärztliche Bescheinigung (Attest) die Inkontinenz und der Zeitpunkt, seit der sie besteht, nachgewiesen ist.
  • dass dem Antragsteller für die Windelentsorgung tatsächlich Mehrkosten gegenüber dem Abfallentsorgungssystem im Vergleichsjahr 2008 (120 L Tonne = 186 Euro und 240 L Tonne = 291,60 Euro) entstanden sind.

Für Pflegeeinrichtungen und Altenheime wird die Förderung nicht gewährt. Personen, die in Pflegeheimen oder ähnliche Einrichtungen wohnen, sind ebenfalls von der Zuwendung ausgeschlossen.

Antragsverfahren

Die Zuwendung wird auf schriftlichen Antrag mittels eines entsprechenden Vordrucks gewährt. Der Antrag für eine Zuwendung zu den Entsorgungskosten von Babywindeln ist jährlich neu zu stellen und endet mit der Vollendung des 3. Lebensjahres des Kindes. Für jedes Kind ist ein getrennter Antrag zu stellen. Der Antrag für eine Zuwendung zu den Entsorgungskosten von Windeln bei Inkontinenz ist jährlich neu zu stellen.

Antragsunterlagen zum Herunterladen: