Förderprogramme

Hier finden Sie Informationen über Förderprogramme für die Bereiche Bauen und Umwelt.


Im Rahmen der Zuwendungsrichtlinie „Aktion Wasserzeichen“ fördert das Ministerium Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz das kommunale Förderprogramm zur dezentralen Niederschlagswasserbewirtschaftung der Mittelstadt Völklingen.

Ziel des Förderprogramms ist die Reduzierung der Einleitung von nicht verschmutztem Niederschlagswasser von befestigten Flächen in bebauten Gebieten in den Mischwasserkanal und die Reduzierung der Fremdwassermenge im Kanalsystem.

Wird Regenwasser vor Ort versickert oder zurückgehalten, statt es über die Mischwasserkanalisation zur Kläranlage zu leiten, sinkt die Wassermenge, die dort energieintensiv gereinigt werden muss. Das spart Energie und CO₂. Begrünte Dächer und entsiegelte, bepflanzte Flächen binden zudem Kohlenstoff, wirken der Aufheizung im Stadtgebiet entgegen und reduzieren den Kühlbedarf von Gebäuden.

Der größere Hebel des Programms liegt jedoch in der Vorsorge gegen die spürbaren Folgen des Klimawandels: Zisternen, Rigolen und Versickerungsflächen entlasten die Kanalisation bei Starkregen und senken so das Überflutungsrisiko für Keller, Straßen und Grundstücke. Gleichzeitig bleibt das Wasser im natürlichen Kreislauf und stärkt die Grundwasserneubildung, die durch die zunehmenden Trockenperioden herausgefordert ist.

Förderfähig sind:

  1. die Entsiegelung (Umwandlung) von am öffentlichen Kanalnetz angeschlossenen Flächen in versickerungsfähige bzw. –fähigere Flächen
  2. die Versickerung von nicht schädlich verunreinigtem Niederschlagswasser
  3. die Installation von (Retentions-)Zisternen, Rigolen, o. ä. zur Regenwasserrückhaltung
  4. die Begrünung von Dachflächen
  5. die getrennte Ableitung von nicht schädlich verunreinigtem Niederschlagswasser in ein Oberflächengewässer

Genauere Ausführung zu förderfähigen Maßnahmen finden Sie in den Förderrichtlinien.

Je nach Maßnahme beträgt die Förderhöhe zwischen 20 und 40 € je m2 vom Mischwasserkanal abgekoppelter Fläche bzw. entsiegelter Fläche (Förderhöhe begrenzt auf maximal 6.000 € und die Höhe der tatsächlich entstandenen Kosten).

Anträge nach dem kommunalen Förderprogramm sind auf dem zum Download bereitgestellten Antragsunterlagen zu stellen (Achtung: händische Unterschrift notwendig!)

Bitte wenden Sie sich bei Fragen zur Antragsstellung an den Fachdienst 51 - Bauverwaltung, Städtebauförderung, Telefon: 06898/13-2571, E-Mail:

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