Standesamt Völklingen/Großrosseln
Standesamt: Heiraten in Völklingen und Großrosseln
Das Standesamt ist erste Anlaufstelle für Menschen, welche den Bund der Ehe eingehen wollen oder beispielsweise Urkunden für Geburt, Heirat, Lebenspartnerschaft oder den Sterbefall benötigen.
Der Standesamtsbezirk Völklingen umfasst auch die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Großrosseln. Das Standesamt befindet sich im Erdgeschoss des Neuen Rathauses.
Die aktuellen Öffnungszeiten des Standesamtes finden Sie unter "Öffnungszeiten".
Wir bitten zu beachten, dass der Zutritt zum Neuen Rathaus nur nach vorheriger Terminabsprache, telefonisch bei dem jeweils zuständigen Sachbearbeiter oder per E-Mail an standesamt(at)voelklingen.de möglich ist.
Für die Urkundenanforderung können Sie gerne unseren Online-Dienst nutzen.
Urkundenanforderung
Personenstandsurkunden
Geburts-, Ehe-, Lebenspartnerschafts- und Sterbeurkunden (diese können auf Wunsch auch international ausgestellt werden) sowie beglaubigte Abschriften aus den Registern erhalten Sie bei dem Standesamt, das das jeweilige Ereignis beurkundet hat. Beim Standesamt Völklingen erhalten Sie auch Urkunden der ehemaligen Standesämter Ludweiler, Ludweiler-Warndt und Großrosseln. Wurde das Ereignis ab dem 01.01.2009 beurkundet, können beim Standesamt Völklingen Urkunden von allen saarländischen Ständesämtern ausgestellt werden.
Urkunden können von den Personen angefordert werden, auf die sich der Eintrag bezieht, sowie von deren Ehegatten, Vorfahren (Eltern, Großeltern) und Abkömmlingen (Kinder, Enkel).
Gemäß § 5 des Personenstandsgesetzes (PStG) werden Personenstandsregister nur noch für einen bestimmten Zeitraum beim Standesamt geführt:
- Geburtenregister: 110 Jahre
- Eheregister: 80 Jahre
- Lebenspartnerschaftsregister: 80 Jahre
- Sterberegister: 30 Jahre
Nach Ablauf dieser Zeit, werden die Register an das Stadtarchiv Völklingen abgegeben. Die Ausstellung von Ablichtungen erfolgt dort nach archivrechtlichen Vorschriften.
Urkundenanforderung
Sie haben die Möglichkeit Urkunden ganz bequem online über unser Urkundenportal zu beantragen. Die Zahlung der Gebühr für die Urkunde(n) erfolgt per Kreditkarte. Im Anschluss wird/werden die Urkunde(n) per Post an Sie versandt.
Alternativ ist eine Urkundenbeantragung schriftlich möglich. Hierfür nutzen Sie bitte unser Beantragungsformular für Personenstandsurkunden. Dieses senden Sie uns bitte vollständig ausgefüllt per E-Mail an standesamt(at)voelklingen.de oder per Post an:
Stadt Völklingen
Standesamt
Postfach 10 20 40
66310 Völklingen
Anschließend erhalten Sie von uns einen Gebührenbescheid, nach Zahlung der Gebühr wird die Urkunde per Post versandt.
Sollten Sie hierzu Fragen haben, können Sie auch gerne unser Kontaktformular nutzen.
Gebühren
Für die Ausstellung einer Personenstandsurkunde werden Gebühren in Höhe von 14,00 Euro erhoben. Jede weitere Urkunde der gleichen Art, die gleichzeitig beantragt und in einem Verfahren hergestellt wird, kostet 7,00 Euro.
Beispiele:
- 2 Geburtsurkunden der gleichen Art: 21,00 Euro
- 1 Geburtsurkunde sowie 1 Geburtsurkunde (mehrsprachig): 28,00 Euro
- 1 begl. Ablichtung Geburtenregister sowie 1 Eheurkunde: 28,00 Euro
Urkunden zum Zwecke der gesetzlichen Kranken-, Pflege-, Unfall- oder Rentenversicherung sind gebührenfrei. Sie enthalten einen Hinweis, dass sie nur für sozialversicherungsrechtliche Angelegenheiten ausgestellt wurden.
Anmeldung zur Eheschließung
Wir freuen uns, dass Sie sich dazu entschlossen haben zu heiraten. Nachfolgend erläutern wir Ihnen in drei Schritten Ihren Weg zur Eheschließung:
1. Wunschtermin & Unterlagen anfragen
Ihre Trauung kann grundsätzlich in jedem deutschen Standesamt vorgenommen werden. Die Trautage des Standesamtes Völklingen sind unter der Rubrik "Trautermine" ersichtlich. Ein Trautermin kann bereits ein Jahr im Voraus reserviert werden. Hierbei handelt es sich allerdings nur um eine Reservierung, eine verbindliche Annmeldung mit Terminbestätigung ist erst sechs Monate im Voraus möglich! Ihren Wunschtermin können Sie ganz einfach per E-Mail an standesamt(at)voelklingen.de oder über unser Kontaktformular anfragen.
Um Ihnen im Vorfeld Auskünfte über die vorzulegenden Urkunden/Dokumente für die Anmeldung der Eheschließung geben zu können, benötigen wir von beiden Eheschließenden verschiedene Angaben. Hierfür nutzen Sie (frühestens sechs Monate vor der Trauung) unsere Online-Voranmeldung zur Eheschließung, bitte halten Sie dazu Ihre Personalausweise bzw. Reisepässe bereit. Urkundliche Nachweise (Geburtsurkunden, Eheurkunden Vorehe) sind für die Voranmeldung nicht zwingend erforderlich, können aber gerne hochgeladen werden. Nach Prüfung Ihrer Angaben erhalten Sie von uns eine Rückmeldung welche Unterlagen von Ihnen benötigt werden. Durch die Nutzung dieses Online-Dienstes können Sie Ihre Anfrage rund um die Uhr einreichen und vermeiden somit unnötige Wege.
2. Anmeldung der Eheschließung
Die Anmeldung Ihrer Eheschließung muss persönlich beim Standesamt Ihres Wohnsitzes erfolgen. Ist keiner der beiden Eheschließenden in Deutschland gemeldet, ist das Standesamt zuständig bei dem die Ehe geschlossen werden soll. Nachdem Sie alle benötigten Unterlagen eingereicht haben, erhalten Sie einen Termin zur Anmeldung der Eheschließung. In diesem Termin erhalten Sie Informationen zur Namensführung und zum Ablauf des Tages der Eheschließung (Musikwunsch, Trauzeugen, Sektumtrunk usw.)
3. Eheschließung
Trauungen finden beim Standesamt Völklingen an festgelegten Tagen entweder im Alten Rathaus, im Wasserwerk Simschel oder im Jagdschloss in Karlsbrunn statt. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter der Rubrik "Trauungen".
Sollte die Trauung nicht in Völklingen stattfinden, werden die Unterlagen über die Anmeldung der Eheschließung an das jeweilige Standesamt übersandt.
Trauungen können in Völklingen im Alten Rathaus oder im Wasserwerk Simschel und in Großrosseln im Jagdschloss Karlsbrunn durchgeführt werden.
Alle Trauorte sind barrierefrei erreichbar.
Altes Rathaus in Völklingen
Barocke Reminiszenzen und Jugendstil-Elemente finden sich in einer äußerst eigenwilligen Spielart im Alten Rathaus zusammen. Das Alte Rathaus wurde zwischen 1874 und 1876 im klassizistischen Stil erbaut und später sowohl von der Größe als auch von der Stilvielfalt her erweitert. Heute befinden sich dort u.a. zwei wunderschöne Trauräume: das historische Trauzimmer und der große Festaal.
Trauungen finden im Alten Rathaus donnerstags (vormittags/nachmittags), freitags (vormittags) und an festgelegten Samstagen (vormittags/nachmittags) statt.
Sie möchten gerne im Alten Rathaus getraut werden? Unter der Rubrik "Trautermine" finden Sie eine Übersicht über alle Trautage. Nutzen Sie zur Kontaktaufnahme gerne unser "Kontaktformular".
Der große Festsaal
- Der Festsaal des Alten Rathauses bietet Sitzplätze für insgesamt 42 Personen.
- Die Trauung kann nach Absprache gerne musikalisch gestaltet werden, hierzu steht im Festsaal sogar ein Bösendorfer Flügel zur Verfügung (die Nutzung des Flügels bitte vorab
bei der VHS unter 06898-132597 oder -132080 anmelden). - Das Streuen von Reis und Konfetti ist im und vor dem Alten Rathaus leider nicht erlaubt.
- Ein anschließender Sektumtrunk kann gerne im Innenhof stattfinden.
Das historische Trauzimmer
Das Historische Trauzimmer im Alten Rathaus eignet sich für kleine Hochzeitsgesellschaften. Dieses Trauzimmer zeichnet sich besonders aus, durch ein Hochzeitsfenster im Jugendstil, das vor rund einem Jahrhundert in Quedlinburg gefertigt worden ist.
- Das historische Trauzimmer bietet Sitzplätze für insgesamt 7 Personen.
- Die Trauung kann nach Absprache gerne musikalisch gestaltet werden.
- Das Streuen von Reis und Konfetti ist im und vor dem Alten Rathaus leider nicht erlaubt.
- Ein anschließender Sektumtrunk kann gerne im Innenhof stattfinden
Wasserwerk Simschel in Völklingen
Das ehemalige Wasserwerk Simschel steht seit Dezember 2021 als neuer Trauort in Völklingen zur Verfügung. Ein gelungener Mix aus modern gestalteten Innenräumen mit historischen Bauelementen und ehemaligen Wasserpumpen. Der große Saal wird für jede Trauung mit viel Liebe zum Detail dekoriert und in einen außergewöhnlichen Trauort umgebaut.
- Der Trausaal bietet Sitzplätze für insgesamt 42 Personen.
- Die Trauung kann nach Absprache gerne musikalisch gestaltet werden.
- Das Streuen von Reis und Konfetti ist leider nicht erlaubt.
- Als weiteren Service bietet das Eventteam des Wasserwerks Simschel auf Wunsch einen Umtrunk und Snacks für die frischverheirateten Ehepaare und deren Gäste an.
- Für diesen Sondertrauort entstehen Mehrkosten in Höhe von 183,00 €.
- Trauungen finden hier freitags vormittags an festgelegten Terminen statt.
Sie möchten gerne im Wasserwerk Simschel getraut werden? Unter der Rubrik "Trautermine" finden Sie eine Übersicht über alle Trautage. Für die Kontaktaufnahme können Sie gerne unser "Kontaktformular" nutzen.
Jagdschloss Karlsbrunn in Großrosseln
Zusätzlich steht als weiterer attraktiver Trauort des Standesamtes Völklingen das Jagdschloss Karlsbrunn in Großrosseln zur Verfügung.
In dem von Fürst Ludwig von Nassau-Saarbrücken zwischen 1769 und 1786 erbauten schlichten dreiflügeligen Jagdschloss ist ein Trauzimmer eingerichtet.
- Das Trauzimmer bietet Sitzplätze für insgesamt 22 Personen.
- Die Trauung kann nach Absprache gerne musikalisch gestaltet werden.
- Das Streuen von Reis und Konfetti ist leider nicht erlaubt.
Bei dieser Traustätte entstehen Mehrkosten in Höhe von 183,00 €.
Auf Wunsch besteht auch die Möglichkeit im Garten des Jadschlosses getraut zu werden (Auf- und Abbau muss durch das Brautpaar organisiert werden).
Sie möchten gerne im Jagdschloss Karlsbrunn getraut werden? Unter der Rubrik "Trautermine" finden Sie eine Übersicht über alle Trautage. Für die Kontaktaufnahme können Sie gerne unser "Kontaktformular" nutzen.
Trautermine
Ein Trautermin kann bereits ein Jahr im Voraus reserviert werden. Hierbei handelt es sich allerdings nur um eine Reservierung, eine verbindliche Anmeldung mit Terminbestätigung ist erst sechs Monate im Voraus möglich! Alle Trautermine werden vorab in Abstimmung mit den jeweiligen Örtlichkeiten festgelegt. Eine Abweichung ist leider nicht möglich. Hier finden Sie die Übersicht der festgelegten Trautermine:
Die Anfrage zur Verfügbarkeit und Reservierung eines Trautermins erfolgt über die E-Mail-Adresse standesamt@voelklingen.de, telefonisch unter 06898/13-2309 bzw. 13-2246 oder über unser Kontaktformular.
Bitte beachten Sie, bei unseren Traustätten "Wasserwerk Simschel" und "Jagdschloss Karlsbrunn" entstehen Mehrkosten in Höhe von 183 €. Sollte die Trauung an einem Samstag stattfinden, fällt zusätzlich noch eine Gebühr in Höhe von 100 € an.
Ehefähigkeitszeugnis beantragen
Wenn Sie als Person mit deutscher Staatsangehörigkeit im Ausland heiraten möchten und das ausländische Standesamt für die Eheschließung ein Ehefähigkeitszeugnis fordert, können Sie einen Antrag auf Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses stellen.
Zuständig für die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses ist das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die eheschließende Person ihren Wohnsitz hat. Hat die eheschließende Person im Inland keinen Wohnsitz, so ist der Ort des letzten gemeldeten Wohnsitzes maßgebend. War die eheschließende Person nie im Inland gemeldet, so ist das Standesamt I in Berlin zuständig.
Das Ehefähigkeitszeugnis darf nur ausgestellt werden, wenn der beabsichtigten Eheschließung kein Ehehindernis nach deutschem Recht entgegensteht. Ab Ausstellungsdatum ist es sechs Monate gültig.
Die Beantragung des Ehefähigkeitszeugnisses ist online möglich. Hierfür wird allerdings ein gültiger Ausweis mit Online-Funktion sowie ein Bund-ID-Konto benötigt.
Geschlechtseintrag und Vorname ändern (SBGG)
Mit dem Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG) erhält jede Person die Möglichkeit den Geschlechtseintrag und die Vornamen in den Personenstandsregistern durch eine einfache Erklärung gegebenüber dem Standesamt zu ändern, wenn die gefühlte Geschlechtsidentität von dem Geschlechtseintrag im Geburtenregister abweicht.
Die Änderung des Geschlechts und der Vornamen erfolgt in zwei Stufen:
1.) Zunächst muss die erklärende Person die Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen mindestens drei Monate vor der eigentlichen Erklärung beim Standesamt anmelden. Die Anmeldung muss bei dem Standesamt erfolgen, bei dem später auch die Erklärung abgegeben werden soll.
2.) Nach Ablauf von drei Monaten kann die Person durch eine Erklärung gegenüber dem Standesamt den Geschlechtseintrag in den Personenstandsregistern ändern. Wird die Erklärung nicht innerhalb von sechs Monaten nach der Anmeldung abgegeben, wird die Anmeldung gegenstandslos.
Eine Änderung des Geschlechtseintrags ist aber nur in Verbindung mit einer gleichzeitigen Anpassung der Vornamen möglich, die dem gewählten Geschlecht entsprechen müssen. Wirksam wird die Erklärung durch Entgegennahme beim zuständigen Standesamt des Geburtsortes. Wird die Anmeldung und Erklärung beim Standesamt des Wohnsitzes abgegeben, muss dieses Standesamt zur Wirksamkeit die Unterlagen im Anschluss an das Standesamt des Geburtsortes weiterleiten.
Die Gebühr für die Anmeldung und die anschließende Erklärung beträgt insgesamt 45 €.
Für eine Terminreservierung können Sie uns ganz einfach per E-Mail an standesamt(at)voelklingen.de kontaktieren.
Kirchenaustritte
Austritte aus einer Religionsgemeinschaft des öffentlichen Rechts, müssen persönlich vor dem Standesamt des Wohnsitzes erklärt werden, dabei ist lediglich ein gültiger Personalausweis oder Reisepass vorzulegen. (Hinweis: Bürger mit Wohnsitz in Großrosseln müssen sich weiterhin an die Gemeinde Großrosseln wenden.)
Die Gebühr für einen Kirchenaustritt beträgt 32 €.
Möchten Sie einen Termin vereinbaren? Dann können Sie zur Kontaktaufnahme unser Kontaktformular nutzen, bitte geben Sie Ihren Namen, Ihre Anschrift und falls bekannt Ihren Taufort an. Alternativ können Sie auch per E-Mail an standesamt(at)voelklingen.de mit uns Kontakt aufnehmen.
Wir werden uns anschließend zur Terminvereinbarung mit Ihnen in Verbindung setzen.
Beurkundung von Sterbefällen
Das Standesamt Völklingen ist zuständig für die Beurkundung aller Sterbefälle in Völklingen und Großrosseln.
Der Tod eines Menschen muss dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich er gestorben ist, spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag angezeigt werden. Bei Sterbefällen in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen sowie sonstigen Einrichtungen ist der Träger der Einrichtung zur schriftlichen Anzeige verpflichtet. Bei häuslichen Sterbefällen erfolgt die Anzeige in der Regel durch das beauftragte Bestattungsunternehmen (Formular Anzeige Sterbefall Bestattungsunternehmen).
Alle für die Beurkundung des Sterbefalles erforderlichen Unterlagen (schriftliche Sterbefallanzeige, Todesbescheinigung, Familienstammbuch bzw. benötigte Urkunden, Datenblatt) können entweder durch das Bestattungsunternehmen persönlich beim Standesamt abgegegeben werden oder alternativ in einem verschlossenen und an das Standesamt adressierten Umschlag in den Hausbriefkasten des Neuen Rathauses eingeworfen werden. Wird eine E-Mail oder Fax-Nummer angegeben, wird nach erfolgter Beurkundung vorab eine Sterbeurkunde per Mail/Fax versandt, anschließend werden die Unterlagen inkl. der gewünschten Sterbeurkunden per Post versandt.
Einbürgerungen
Sie möchten gerne die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen?
Dann füllen Sie bitte das Formular Voranmeldung Einbürgerung aus und senden es uns per E-Mail an einbuergerung(at)voelklingen.de oder alternativ auf dem Postweg an Standesamt Völklingen, Rathausplatz, 66333 Völklingen.
Nach Prüfung Ihrer Angaben nehmen wir Kontakt zu Ihnen auf, um Auskunft zu erteilen, welche Dokumente zur Antragstellung im Einzelfall erforderlich sind.
Bitte beachten Sie, dass aufgrund der Vielzahl der Einbürgerungsanfragen bei der Prüfung Ihrer Angaben mit einer Wartezeit von mehreren Monaten gerechnet werden muss!
Die Antragsvoraussetzungen haben wir in einem Merkblatt für Sie zusammengestellt.
Übersicht Dienstleistungen und Verwaltungsvorgänge:
Sterbefallbeurkundung
Bei Fragen oder für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an den zuständigen Fachdienst:
Fachdienst 34 - Standesamt
Standort: Neues Rathaus
Zimmer: 0.24
06898 / 13-2490 E-Mailschreiben an standesamt@voelklingen.de
Fachdienst 34 - Standesamt
Standort: Neues Rathaus
Zimmer: 0.26
06898 / 13-2464 E-Mailschreiben an standesamt@voelklingen.de