Rathaus A-Z: Was erledige ich wo?

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Fundsachen

Wer eine verlorene Sache im Wert von mehr als zehn Euro findet, an sich nimmt und keinen Empfangsberechtigten kennt oder ihm der Aufenthalt des Empfangsberechtigten unbekannt ist, hat den Fund unverzüglich beim Fundbüro der Stadt oder Gemeinde anzuzeigen. Dabei werden die Fundsache, der Fundort, die Fundzeit und die Personalien des Finders aufgenommen. Der Finder ist berechtigt und auf Verlangen verpflichtet, die Fundsache an das Fundbüro abzuliefern. Er kann vom Berechtigten Ersatz bestimmter Aufwendungen und einen Finderlohn verlangen.

Wenn kein Berechtigter bekannt wird, geht das Eigentum an der Fundsache sechs Monate nach der Anzeige auf den Finder über. Hat der Finder auf das Erwerbsrecht verzichtet, so wird die Stadt oder Gemeinde Eigentümer.

Wurde die Sache in einer Behörde oder in einer Einrichtung des öffentlichen Verkehrs gefunden, so ist sie an die Behörde oder den Verkehrsbetrieb oder einen ihrer Angestellten abzuliefern. Der Finderlohn ist in diesem Fall geringer, und der Finder kann kein Eigentum erwerben.

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Fachdienst 33 - Bürgerbüro

Standort: Neues Rathaus
Zimmer: Bürgerbüro

06898 / 13-0 E-Mailschreiben an buergerbuero@voelklingen.de


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