Rathaus A-Z: Was erledige ich wo?
Über das Stichwortverzeichnis möglichst schnell die richtigen Informationen finden und zum entsprechenden Ansprechpartner gelangen:
Heiratsurkunde
Geburts-, Ehe-, Lebenspartnerschafts- und Sterbeurkunden (diese können auf Wunsch auch international ausgestellt werden) sowie beglaubigte Abschriften aus dem Geburtenregister erhalten Sie bei dem Standesamt, das das jeweilige Ereignis beurkundet hat. Bei einer Vorsprache im Neuen Rathaus in Völklingen bringen Sie bitte Ihren Personalausweis oder Reisepass mit.
Empfänger von Urkunden
Urkunden können von den Personen angefordert werden, auf die sich der Eintrag bezieht, sowie von deren Ehegatten, Vorfahren (Eltern, Großeltern) und Abkömmlingen (Kinder, Enkel).
Verfügbarkeit von Urkunden beim Standesamt
Gemäß § 5 des Personenstandsgesetzes (PStG) werden Personenstandsregister nur noch für einen bestimmten Zeitraum beim Standesamt geführt:
- Geburtenregister: 110 Jahre
- Eheregister: 80 Jahre
- Lebenspartnerschaftsregister: 80 Jahre
- Sterberegister: 30 Jahre
Nach Ablauf dieser Zeit, werden die Register an das Stadtarchiv Völklingen abgegeben. Die Ausstellung von Ablichtungen erfolgt dort nach archivrechtlichen Vorschriften.
Urkundenanforderung persönlich oder schriftlich
Wenn Sie nicht persönlich vorbeikommen können, haben Sie die Möglichkeit, Urkunden auch schriftlich beantragen. Dazu senden Sie bitte ein Anschreiben mit vollständigem Namen, Geburtsnamen, Adresse, Ort und Datum des Ereignisses (Geburt, Ehe, Lebenspartnerschaft, Tod) sowie dem Verwendungszweck (wird für die Art der Ausstellung benötigt) an:
Stadt Völklingen
Standesamt
Postfach 10 20 40
66310 Völklingen
Alternativ haben Sie die Möglichkeit, Ihre Personenstandsurkunden beim Standesamtsbezirk Völklingen online zu bestellen. Nach erfolgter Zahlung über Giropay oder Kreditkarte erhalten Sie die Urkunde(n) per Post zugesendet:
Urkundenbeantragung Online
Gebühren
Für die Ausstellung einer Personenstandsurkunde werden Gebühren in Höhe von 11,00 Euro erhoben. Jede weitere Urkunde der gleichen Art, die gleichzeitig beantragt und in einem Verfahren hergestellt wird, kostet 5,50 Euro. Eine Auskunft aus dem Register (z.B. Geburtszeit) beträgt 7,00 Euro.
Beispiele:
- 2 Geburtsurkunde (deutsch): 16,50 Euro
- 1 Geburtsurkunde (deutsch) sowie 1 Geburtsurkunde (international): 22,00 Euro
- 1 begl. Ablichtung Geburtenregister sowie 1 Eheurkunde (deutsch): 22,00 Euro
Urkunden zum Zwecke der gesetzlichen Kranken-, Pflege-, Unfall- oder Rentenversicherung sind gebührenfrei. Sie enthalten einen Hinweis, dass sie nur für sozialversicherungsrechtliche Angelegenheiten ausgestellt wurden.
ein Schritt zurück