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Kraftfahrzeug: Rotes Kennzeichen für Händler

Für Probe-, Prüfungs- und Überführungsfahrten von ansonsten nicht zugelassenen Fahrzeugen ist das rote Kennzeichen für Händler (z.B. Kfz-Hersteller, Händler, Werkstätten) bestimmt. Die keinem Fahrzeug fest zugeteilte Kennzeichen-Nummer beginnt immer mit "06". Auch eine Mehrfach-Verwendung ist möglich. Das rote Kennzeichen ist mit dem besonderen Fahrzeugscheinheft zu verwenden.

Voraussetzung

Voraussetztung für die Zuteilung eines roten Kennzeichen für Händler gemäß § 16 Absatz 2 FZV ist derren Zuverlässigkeit, welche nach Beantragung von SEiten der Zulassungsstelle geprüft wird.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Ertielung mit Erläuterungen zum Bedarf
  • Aktueller Personalausweis/Reisepass mit aktueller Meldebestätigung des Gewerbeinhabers
  • Gewerbeanmeldung
  • bei juristischen Personen: Gewerbeanmeldung und Handelsregisterauszug und Personalausweis des Geschäftsführers/Prokuristen
  • bei Vertretung mit schriftlicher Vollmacht: zusätzlich Personalausweis/Reisepass mit aktueller Meldebestätigung des Bevollmächtigten
  • SEPA-Lastschriftmandat Kfz-Steuer
  • Versicherungsbestätigung
  • Polizeiliches Führungszeugnis
  • soweit nicht ein Antragsformular vorgesehen ist, schriftlicher Antrag (siehe bei Voraussetzungen)

Die Versicherungsbestätigung der Kfz-Haftpflichtversicherung erhalten Sie von Ihrer Versicherung. Das rote Kennzeichen können Sie nach der Antragsbearbeitung herstellen lassen. Die Kosten für die Schilder sind in den Gebühren nicht enthalten.Die Kennzeichenschilder sind von der Zulassungsbehörde abzustempeln. Jede Verwendung des Kennzeichens ist von Ihnen in einem besonderen Fahrtenbuch mit den entsprechenden Angaben gemäß § 16 Absatz 2 FZV zu dem jeweiligen Fahrzeug nachzuweisen. Das Fahrzeug ist in das Fahrzeugscheinheft einzutragen.

Fahrzeuge mit diesem Kennzeichen sind steuerbegünstigt und unterliegen einer pauschalen Kraftfahrzeugsteuer.

Gebühr/Tarife

gebührenpflichtig nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)

Fachdienst 33 - Bürgerbüro

Standort: Neues Rathaus
Zimmer: Bürgerbüro

06898 / 13-0 E-Mailschreiben an buergerbuero@voelklingen.de


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