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Reisepass: beantragen

Deutsche Staatsangehörige müssen, wenn sie über die Grenze der Bundesrepublik Deutschland (bzw. der Europäischen Union) aus- oder wieder einreisen, einen Reisepass mit sich führen und auf Verlangen vorzeigen.Für Grenzüberschreitungen innerhalb der EU ist der Personalausweis ausreichend.
Der Reisepass wird nur auf Antrag ausgestellt. Sie müssen den Antrag persönlich stellen. Bei Minderjährigen (unter 18 Jahren) ist der Reisepassantrag in der Regel von beiden Elternteilen – soweit die elterliche Sorge gemeinsam zusteht – zu stellen. Ein Elternteil kann sich mit Vollmacht bei der Antragstellung durch den anderen vertreten lassen.

Seit dem 1. November 2007 werden neben dem Lichtbild auch Fingerabdrücke auf dem elektronischen Chip im Reisepass gespeichert. Daher werden Ihnen bei der Antragstellung Fingerabdrücke in Form des flachen Abdrucks des linken und des rechten Zeigefingers abgenommen. Zur Passherstellung reicht die Verwaltung die aufgenommenen Passantragsdaten an die Bundesdruckerei weiter. Wenn der Reisepass bei der Verwaltung vorliegt, werden Sie benachrichtigt. Mit der Abholung können Sie auch jemanden schriftlich bevollmächtigen.

In Eilfällen kann ein Reisepass im Expressverfahren (Herstellungsdauer in der Regel 48 bis 72 Stunden) beantragt werden. Hierfür wird eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 32 Euro erhoben.

Ein vorläufiger Reisepass wird Ihnen unmittelbar bei der Antragstellung ausgestellt. Dieser ist längstens 1 Jahr gültig. Vorläufige Reisepässe tragen keinen Chip mit biometrischen Daten. Der vorläufige Reisepass ist bei der Aushändigung des neuen Reisepasses zurückzugeben. Die Gültigkeit beträgt bei Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, 6 Jahre, danach 10 Jahre. Eine Verlängerung der Gültigkeit ist nicht möglich. Der Verlust des Reisepasses muss unverzüglich angezeigt werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Ein anderes Ausweisdokument, i.d.R. der bisherige Reisepass und/oder z.B. der Personalausweis und/oder eine Personenstandsurkunde (z.B. Geburtsurkunde) zum Nachweis der Identität der Antragstellerin bzw. des Antragstellers.

  • Ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (Größe 45x35 mm, Hochformat ohne Rand).

Frist

  • 3 bis 4 Wochen;
  • vorläufiger Reisepass: sofort;
  • in Eilfällen kann ein Reisepass auch im Expressverfahren (Herstellungsdauer in der Regel 48 bis 72 Stunden) beantragt werden.

Gebühr/Tarife

für Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben: EUR 37,50

für Personen ab dem 24. Lebensjahr: EUR 70,00

für einen vorläufigen Reisepass: EUR 26,00

Sonstiges

Zahlungsart: bar oder per EC-Karte.

Hinweis

Zum 1. Januar 2024 fallen die bisherigen Kinderreisepässe weg, auch für Kinder gelten bei Reisen zukünftig reguläre Reisepässe bzw. Personalausweise.

Fachdienst 33 - Bürgerbüro

Standort: Neues Rathaus
Zimmer: Bürgerbüro

06898 / 13-0 E-Mailschreiben an buergerbuero@voelklingen.de


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