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Reisepass: für Kinder beantragen

Hinweis: Wegfall der Kinderreisepässe zum 01. Januar 2024

Zum 1. Januar 2024 fallen die bisherigen Kinderreisepässe weg, auch für Kinder gelten bei Reisen zukünftig reguläre Reisepässe bzw. Personalausweise.

Bisher wurde ein Kinderreisepass auf Antrag für die Dauer der Gültigkeit von einem Jahr, längstens bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres, ausgestellt. Diese Kinderreisepässe entfallen ab dem 1. Januar und werden durch reguläre, biometrische Personalausweise oder Reisepässe ersetzt. Diese sind bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres immer sechs Jahre lang gültig. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe behalten ihre Gültigkeit bis zum Ablaufdatum.

Im Gegensatz zu den bisherigen Kinderreisepässen werden reguläre Reisepässe und Personalausweise nicht am Tag der Beantragung durch das Bürgerbüro ausgefertigt und den Bürgern übergeben. Reisepässe und Personalausweise werden innerhalb einer Frist von drei bis vier Wochen durch die Bundesdruckerei produziert und der zuständigen Behörde zugeschickt. Eltern, die mit Kindern verreisen möchten, werden daher gebeten diese Wartezeit sowie mögliche Stoßzeiten rund um die Schulferien in ihre Reiseplanung miteinzubeziehen, um nicht in Zeitnot zu geraten.

Zur Beantragung eines Dokumentes muss ein biometrisches Foto vorgelegt werden, das Kind muss, egal wie alt, bei der Beantragung vorstellig sein.

Sollte eines der Elternteile nicht vorstellig werden, muss eine Zustimmungserklärung des abwesenden Elternteils vorgelegt werden.

Die Kosten für einen Personalausweis belaufen sich bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres auf 22,80 €, die für einen Reisepass bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres auf 37,50 €.

Fachdienst 33 - Bürgerbüro

Standort: Neues Rathaus
Zimmer: Bürgerbüro

06898 / 13-0 E-Mailschreiben an buergerbuero@voelklingen.de


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