Rathaus A-Z: Was erledige ich wo?
Über das Stichwortverzeichnis möglichst schnell die richtigen Informationen finden und zum entsprechenden Ansprechpartner gelangen:
Kraftfahrzeug: Abstemplung von Kennzeichen
Wenn die Kennzeichenschilder beschädigt oder unleserlich geworden sind, oder wenn sich eine Plakette (Stempelplakette oder Prüfplakette/HU-Plakette) vom Kennzeichen gelöst hat, sind neue Kennzeichen und/oder Plaketten erforderlich.
Verfahrensablauf
Der Antrag ist im Regelfall formlos bei der Zulassungsbehörde zu stellen. Sie können auch einen Vertreter mit Ihrer schriftlichen Vollmacht dazu beauftragen. Um Zeit zu sparen, empfiehlt es sich, bei der Zulassungsbehörde vorzufahren, das beschädigte oder unvollständige Kennzeichenschild abzumontieren und vorzulegen.
Erforderliche Unterlagen
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eventuell: aktueller Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung,
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bei Vertretung mit schriftlicher Vollmacht: zusätzlich Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung des Bevollmächtigten,
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Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I,
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die Bescheinigung über die gültige Hauptuntersuchung (HU),
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bisherige(s) Kennzeichenschild(er).
Die eventuell benötigten neuen Kennzeichenschilder müssen Sie herstellen lassen. Dafür wenden Sie sich an die privaten Anbieter, die meistens in der Nähe der Zulassungsbehörden angesiedelt sind. Die Kosten für die Schilder sind in den Gebühren nicht enthalten.
Gebühr/Tarife
gebührenprichtig gemäß Gebührenordnung
Fachdienst 33 - Bürgerbüro
Standort: Neues Rathaus
Zimmer: Bürgerbüro
06898 / 13-0 E-Mailschreiben an buergerbuero@voelklingen.de