Rathaus A-Z: Was erledige ich wo?
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Personalausweis: beantragen
Deutsche Staatsbürger ab dem 16. Lebensjahr müssen sich jederzeit mit gültigem Personalausweis oder Reisepass ausweisen können. Den Personalausweis kann man auch schon vor dem 16. Lebensjahr beantragen. Dann muss die Beantragung grundsätzlich durch beide Elternteile erfolgen, wenn ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht.
Jede Person darf nur einen Personalausweis oder vorläufigen Personalausweis besitzen. Der Ausweispflicht kann auch durch die Vorlage eines vorläufigen Personalausweises genügt werden. Nach einer Namensänderung muss ein neuer Personalausweis beantragt werden. Soweit für die Einreise in ausländischen Staaten kein Reisepass benötigt wird, genügt ein Personalausweis oder ein vorläufiger Personalausweis.
Der Personalausweis ist für Personen bis zum 24. Lebensjahr sechs Jahre gültig, für Personen über 24 Jahre zehn Jahre. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.
Da eine eigenhändige Unterschrift benötigt wird, muss der Personalausweis grundsätzlich persönlich beantragt werden.
Voraussetzung
Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit.
Verfahrensablauf
Der Personalausweis wird nur auf Antrag ausgestellt. Die antragstellende Person und ihr gesetzlicher Vertreter können sich bei der Antragstellung grundsätzlich nicht durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Für den Antrag gibt es kein Formular. Der Antrag ist mündlich zu stellen.
Jugendliche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, können den Personalausweis selbst beantragen. Kommen Jugendliche, die das 16. Lebensjahr, aber noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben, dieser Pflicht nicht nach, ist der gesetzliche Vertreter (in der Regel sind das die Eltern) verpflichtet, den Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises für den Jugendlichen zu stellen.
Bei Jugendlichen, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, erfolgt die Beantragung grundsätzlich durch beide Elternteile, wenn ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht.
Wenn Sie zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens 15 Jahre und 9 Monate alt sind, erhalten Sie von der Gemeinde umfassendes Informationsmaterial, in dem alle wesentlichen Informationen zur Online-Ausweisfunktion enthalten sind.
Nach Fertigstellung durch die Bundesdruckerei übersendet diese den Personalausweis an die zuständige Ausweisbehörde. Gleichzeitig übersendet sie Ihnen einen Brief mit der Geheimnummer (PIN), der Entsperrnummer (PUK) und dem Sperrkennwort. Die Verwendung der Nummern und des Sperrkennworts ist in dem Ihnen bei der Antragstellung ausgehändigten Informationsmaterial ausführlich erläutert.
Wenn der Personalausweis bei der Verwaltung vorliegt, werden Sie benachrichtigt, damit Sie diesen abholen können.
Da niemand mehr als einen gültigen Personalausweis besitzen darf, entwertet die Ausweisbehörde im Rahmen des Ausgabeprozesses den alten Ausweis und führt diesen – sofern Sie
Erforderliche Unterlagen
- ein anderes Ausweisdokument, i.d.R. der bisherige Personalausweis oder der Reisepass oder eine Personenstandsurkunde (z.B. Geburtsurkunde) zum Nachweis der Identität der Antragstellerin / des Antragsstellers
- ein aktuelles, biometrietaugliches Lichtbild ohne Kopfbedeckung (Größe 45x35 mm, Hochformat ohne Rand).
Frist
2 bis 3 Wochen (abhängig von der Bundesdruckerei).
Gebühr/Tarife
- Antragsteller unter 24 Jahren: EUR 22,80 (6 Jahre gültig)
- Antragsteller ab 24 Jahren: EUR 37,00 (10 Jahre gültig)
- vorläufiger Personalausweis: EUR 10,00 (höchstens 3 Monate gültig)
Sonstiges
Die Gebühren können bar oder via EC-Kartenzahlung beglichen werden.
Weiterführende Informationen: erhalten Sie im Internet auf der Homepage des Bundesministeriums des Innern bzw. auf der Seite "Der Personalausweis" oder Sie rufen die Servicenummer "Neuer Personalausweis" an: Tel.: 01801333333 von Montag bis Freitag in der Zeit von 7:00 bis 18:00 Uhr
Hinweis: Gebührenpflichtig: Die Kosten betragen 0,39 €/Min. aus dem dt. Festnetz, max. 0,42 €/Min. aus dem dt. Mobilfunk.
Fachdienst 33 - Bürgerbüro
Standort: Neues Rathaus
Zimmer: Bürgerbüro
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