Rathaus A-Z: Was erledige ich wo?

Über das Stichwortverzeichnis möglichst schnell die richtigen Informationen finden und zum entsprechenden Ansprechpartner gelangen:

Obdachlosigkeit

Als obdachlos werden Personen bezeichnet, die weder einen festen Wohnsitz noch eine Unterkunft haben. Die Mittelstadt Völklingen übernimmt die Aufgabe der ortspolizeilichen sicherheitsrelevanten Unterbringung zur Abwendung einer drohenden Gefahr durch Obdachlosigkeit. Personen, die unfreiwillig obdachlos sind, werden durch die Ortspolizeibehörde (Obdachlosenbehörde) in eine geeignete Unterkunft eingewiesen. 

Darüber hinausgehende Informationen zu sozialen Beratungs- und Hilfsangeboten in Völklingen finden Sie außerdem auf der Internetseite der Stadt Völklingen unter folgendem Link.

Bei Fragen oder für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an den zuständigen Fachdienst:

Fachdienst 32 - Öffentliche Ordnung, Verkehr

Standort: Neues Rathaus
Zimmer: 0.10

06898 / 13-2303 E-Mailschreiben an fd32@voelklingen.de


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