Rathaus A-Z: Was erledige ich wo?

Über das Stichwortverzeichnis möglichst schnell die richtigen Informationen finden und zum entsprechenden Ansprechpartner gelangen:

Melderegisterauskunft

Ob Suche nach einer ehemaligen Schulfreundin oder einem ehemaligen Schulfreund, Überprüfen einer Kundenliste oder Aufspüren eines säumigen Schuldners – es gibt viele Situationen, in denen Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen nur mit einer Melderegisterauskunft weiterkommen. Diese Auskunft mussten sie früher schriftlich bei der Meldebehörde beantragen. In Völklingen geht das jetzt schneller und einfacher – mit einer Anfrage via Internet sind die Auskünfte, die bislang von den Meldebehörden nach den melderechtlichen Vorschriften schriftlich erteilt werden durften, nunmehr unter den ansonsten gleichen gesetzlichen Voraussetzungen online abrufbar.

Nach Eingabe von Vor- und Familiennamen sowie zwei weiteren Merkmalen, mit denen sich die gesuchte Person eindeutig identifizieren lässt, erhält die anfragende Person umgehend eine so genannte einfache Melderegisterauskunft. Diese einfache Form enthält – wie bisher - ausschließlich Angaben zu Vor- und Familienname, Doktorgrad und Anschrift. Ist eine Person umgezogen, setzt das System die Anfrage auf Wunsch der antragstellenden Person automatisch im Melderegister der Zuzugsgemeinde fort. Die auch bisher schon mögliche Sammelauskunft über mehrere Personen für Unternehmen kann künftig ebenfalls elektronisch abgefragt werden. Die Auskunft steht Tag und Nacht zur Verfügung.

Hinweis:

Dieser Dienst ist gebührenpflichtig und wird mit 4 € pro Anfrage berechnet. Bei der Internetauskunft entstehen zusätzliche besondere Auslagen in Höhe von 0,70 € je Zahlungsvorgang. Die Gebühr ist auch zu entrichten, wenn

  • die von Ihnen gesuchte Person in der Gemeinde nicht gemeldet ist,
  • die von Ihnen gesuchte Person in den jeweiligen Datenbeständen aufgrund fehlender oder ungenauer Angaben nicht ausreichend identifizierbar ist und
  • deshalb nicht ermittelt werden kann oder
  • Ihnen die erteilte Auskunft bereits bekannt ist.

Zahlungsweise ist die Kreditkarte oder EC-Lastschrift.

Eine Selbstauskunft nach Paragraf 8 und 9 des Meldegesetzes ist zur Zeit nicht möglich.

Zur Melderegister-Auskunft

Fachdienst 33 - Bürgerbüro

Standort: Neues Rathaus
Zimmer: Bürgerbüro

06898 / 13-0 E-Mailschreiben an buergerbuero@voelklingen.de


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