Rathaus A-Z: Was erledige ich wo?
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Führungszeugnis
Es gibt drei Arten von Führungszeugnissen:
- Für private Zwecke (Beleg-Art N): Das Führungszeugnis wird per Post nach Hause gesandt.
- Zur Vorlage bei einer Behörde (Beleg-Art O bzw. OG): Das Führungszeugnis wird direkt der Behörde zugesandt, die angegeben ist.
- Erweitertes Fühungszeugnis für private Zwecke und zur Vorlage bei einer Behörde (Es muss ein Nachweis hierfür des jeweilgen Arbeitsgebers oder Behörde vorliegen)
Antragsteller können verlangen, dass das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde zunächst einem Amtsgericht zur Einsichtnahme durch ihn übersandt wird, sofern es Eintragungen enthält.
Der Antrag ist persönlich zu stellen (ab dem 14 Lebensjahr möglich). Hat der Betroffene einen gesetzlichen Vertreter, so ist auch dieser antragsberechtigt.
Das Führungszeugnis beinhaltet bestimmte über eine Person im Bundeszentralregister enthaltene Angaben. Das können z. B. strafgerichtliche Verurteilungen, gerichtlich angeordnete Sperren der Fahrerlaubnis, Entscheidungen von Verwaltungsbehörden und Gerichten, Vermerke über die Schuldunfähigkeit sowie gewisse Straftaten, die im Zusammenhang mit der Ausübung eines Gewerbes begangen worden sind, sein. In ein Führungszeugnis werden jedoch nicht alle im Zentralregister vorhandenen Eintragungen aufgenommen.
Entscheidend für die Inhalte ist die Art des Führungszeugnisses.
Verfahrensablauf
Besonderheiten: Ausstellung ab 14 Jahre möglich - der Antrag muss durch den gesetzlichen Vertreter gestellt werden.
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis bzw. Reisepass zum Nachweis der Identität
- Für behördliche Zwecke: Anschrift der Behörde und Angabe des Verwendungszwecks bzw. des Geschäftszeichens
Frist
2-3 Wochen
Gebühr/Tarife
13,00 Euro
Sonstiges
Zahlungsart: bar oder per EC-Karte. Ausstellung ab 14 Jahre möglich - Antrag muss durch den gesetzlichen Vertreter gestellt werden.
Online-Beantragung
Online-Beantragung eines Führungszeugnisses
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Zimmer: Bürgerbüro
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