Rathaus A-Z: Was erledige ich wo?

Über das Stichwortverzeichnis möglichst schnell die richtigen Informationen finden und zum entsprechenden Ansprechpartner gelangen:

Fischereischein: beantragen/verlängern

Sie wollen einen Fischereischein beantragen?

Dann bringen Sie bitte mit:

  • Ihren bisherigen Fischereischein (sofern Sie bereits einen besitzen)
    oder
  • einen Nachweis über Ihre erfolgreich abgelegte Fischereiprüfung
  • ein aktuelles Passbild
  • Ihren Personalausweis

Ein Fischereischein kann ab Vollendung des 14. Lebensjahres erteilt werden. Er wird jeweils bis zum 31.12. ausgestellt bzw. verlängert.

 

Fischereiabgabe

   

Verwaltungsgebühr

   

Gesamt

Jahresfischereischein

 08,00 Euro

 

 05,00 Euro

 

 13,00 Euro

Fünfjahresfischereischein      

 40,00 Euro

 

 16,00 Euro

 

 56,00 Euro

Jugendfischereischein

 02,50 Euro

 

 02,60 Euro

 

 05,10 Euro

Mit einem Jugendfischereischein dürfen Sie nur in Begleitung eines Fischereischein-Inhabers den Fischfang ausüben.

Bitte beachten Sie bei der Ausübung:
Der Fischereischein ist auf berechtigtes Verlangen vorzuzeigen. Ebenso ist die Fischereiberechtigung durch einen Erlaubnisschein auf Verlangen nachzuweisen. Die gesetzlichen Bestimmungen über den Fischfang, insbesondere Mindestmaße und Schonzeiten, sind einzuhalten. Für sonstige Hinweise und Bestimmungen stehen Ihnen die örtlichen Angelsportvereine zur Verfügung.

Fachdienst 33 - Bürgerbüro

Standort: Neues Rathaus
Zimmer: Bürgerbüro

06898 / 13-0 E-Mailschreiben an buergerbuero@voelklingen.de


ein Schritt zurück