Rathaus A-Z: Was erledige ich wo?
Über das Stichwortverzeichnis möglichst schnell die richtigen Informationen finden und zum entsprechenden Ansprechpartner gelangen:
Fischereischein: beantragen/verlängern
Sie wollen einen Fischereischein beantragen?
Dann bringen Sie bitte mit:
- Ihren bisherigen Fischereischein (sofern Sie bereits einen besitzen)
oder - einen Nachweis über Ihre erfolgreich abgelegte Fischereiprüfung
- ein aktuelles Passbild
- Ihren Personalausweis
Ein Fischereischein kann ab Vollendung des 14. Lebensjahres erteilt werden. Er wird jeweils bis zum 31.12. ausgestellt bzw. verlängert.
| Fischereiabgabe |
| Verwaltungsgebühr |
| Gesamt |
Jahresfischereischein | 08,00 Euro |
| 05,00 Euro |
| 13,00 Euro |
Fünfjahresfischereischein | 40,00 Euro |
| 16,00 Euro |
| 56,00 Euro |
Jugendfischereischein | 02,50 Euro |
| 02,60 Euro |
| 05,10 Euro |
Mit einem Jugendfischereischein dürfen Sie nur in Begleitung eines Fischereischein-Inhabers den Fischfang ausüben.
Bitte beachten Sie bei der Ausübung:
Der Fischereischein ist auf berechtigtes Verlangen vorzuzeigen. Ebenso ist die Fischereiberechtigung durch einen Erlaubnisschein auf Verlangen nachzuweisen. Die gesetzlichen Bestimmungen über den Fischfang, insbesondere Mindestmaße und Schonzeiten, sind einzuhalten. Für sonstige Hinweise und Bestimmungen stehen Ihnen die örtlichen Angelsportvereine zur Verfügung.
Fachdienst 33 - Bürgerbüro
Standort: Neues Rathaus
Zimmer: Bürgerbüro
06898 / 13-0 E-Mailschreiben an buergerbuero@voelklingen.de