Rathaus A-Z: Was erledige ich wo?
Über das Stichwortverzeichnis möglichst schnell die richtigen Informationen finden und zum entsprechenden Ansprechpartner gelangen:
Altersjubiläen
Die Stadt Völklingen gratuliert alle Bürgerinnen und Bürger ab dem 80. Lebensjahr. Hiervon ausgenommen sind Personen mit Auskunftssperre oder Übermittlungssperre nach § 35 Abs. 2 des Meldegesetzes.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an den zuständigen Fachdienst:
Büro der Oberbürgermeisterin
Standort: Neues Rathaus
Zimmer: 1.25
06898 / 13-2219 E-Mailschreiben an jubilaeen@voelklingen.de