Bürgerbüro
Das Bürgerbüro im "Neuen Rathaus" ist Service-Zentrum für alle Bürgerinnen und Bürger der Stadt Völklingen sowie erste Anlaufstelle für Informationssuchende und für die meisten Anliegen in der Stadtverwaltung.
Der Besuch des Bürgerbüros ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich, folgende Vorgänge können zu den Öffnungszeiten ohne Termin erledigt werden:
Steuer-Identifikationsnummer, Führungszeugnisse, Meldebescheinigungen, Unterschriftsbeglaubigung, Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister.
Termin-Reservierung Bürgerbüro
Es ist verpflichtend bei der Online-Terminreservierung immer den Namen der Person anzugeben, für die der Termin gebucht wird.
Für Termine im Bürgerbüro benutzen Sie bitte das neue Online-Terminportal:
HINWEIS: Neben der Buchung von langfristigen Terminen wird bei der digitalen Termin-Reservierung täglich ab 7.30 Uhr eine große Zahl an kurzfristigen Terminen angeboten.
Beantragung von Führerscheinen
Terminvereinbarungen, Rückfragen und Beantragungen, die das Fahrerlaubnisrecht betreffen, erfolgen nicht im Bürgerbüro, sondern bei der Fahrerlaubnisbehörde/"Führerscheinstelle". Hierfür bitten wir Sie einen Online-Termin zu reservieren (siehe unten). Aufgrund personeller Engpässe in Verbindung mit hoher Auslastung kann die Möglichkeit zur Buchung zeitnaher Termine derzeit nicht garantiert werden. Es muss grundsätzlich mit einer längeren Warte- und Bearbeitungszeit gerechnet werden.
Für Fragen steht die Fahrerlaubnisbehörde unter der Mailadresse fahrerlaubnis(at)voelklingen.de oder telefonisch unter +49 (0) 6898 13-2147, -2145 oder -2322 zur Verfügung (bitte telefonische Sprechzeiten beachten).
Telefonische Erreichbarkeit Fahrerlaubnisbehörde
Mo. | Di. | Mi. | Do. | Fr. | |
Fahrerlaubnisbehörde | 14.00 bis 15.00 | 9.00 bis 10.00 | 14.00 bis 15.00 | 9.00 bis 10.00 | 9.00 bis 10.00 |
Online-Dienste
Wiederzulassung von Fahrzeugen
Sofern Halter/Halterin, amtliches Kennzeichen und Zulassungsbezirk gleich bleiben
Übersicht Dienstleistungen und Verwaltungsvorgänge
Kraftfahrzeug: Rotes Kennzeichen für Fahrzeuge, die älter als 30 Jahre sind
Für Fahrzeuge, die vor 30 Jahren oder eher erstmals zum Verkehr zugelassen wurden, kann ein rotes Kennzeichen beantragt werden. Die Nummer des Kennzeichens beginnt mit "07". Die Verwendung dieses Kennzeichens durch den Halter ist allerdings eingeschränkt auf folgende Fälle:
-
Teilnahme an Veranstaltungen, die der Darstellung von Oldtimer-Fahrzeugen und der "Pflege des kraftfahrzeug-technischen Kulturgutes" dienen, sowie der An- und Abfahrten dazu,
-
Prüfungsfahrten, Probefahrten und Überführungsfahrten,
-
Fahrten zur Wartung und Reparatur der Oldtimer.
Verfahrensablauf
Für die Zuteilung genügt in der Regel ein formloser Antrag. Diesen können Sie schriftlich übermitteln oder persönlich bei der Zulassungsbehörde abgeben. Sie können auch einen Vertreter mit Ihrer schriftlichen Vollmacht beauftragen, den Antrag zu stellen.
Erforderliche Unterlagen
- aktueller Personalausweis / Reisepass mit aktueller Meldebestätigung,
- bei Vertretung, mit schriftlicher Vollmacht, zusätzlich: Personalausweis / Reisepass mit aktueller Meldebestätigung des Bevollmächtigten,
- eine Auflistung der Fahrzeuge, für die rote Kennzeichen benötigt werden (eins für mehrere Oldtimer möglich),
- Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II,
- polizeiliches Führungszeugnis,
- bisherige Kennzeichen,
- Auszug aus dem Verkehrszentralregister des Kraftfahrt-Bundesamtes,
- SEPA-Lastschriftmandat Kfz-Steuer
- Versicherungsbestätigung,
- Oldtimergutachten nach § 23 StVZO, das von jeder Überwachungsorganisation gefertigt werden kann (TÜV, Dekra, KÜS, GTÜ, FSP)
Die Versicherungsbestätigung der KfZ-Haftpflichtversicherung erhalten Sie von Ihrer Versicherung. Oft können Sie die Versicherungsbestätigung telefonisch bei Ihrer Versicherung anfordern.
Das rote Kennzeichen können Sie nach/während der Antragsbearbeitung herstellen lassen. Wenden Sie sich an die privaten Anbieter, die oft bei den Zulassungsbehörden angesiedelt sind. Die Kosten der Schilder sind in den Gebühren nicht enthalten.
Die Kennzeichenschilder sind von der Zulassungsbehörde abzustempeln.Die Zulassungsbehörde stellt einen Fahrzeugschein aus, auf welchem alle Fahrzeuge mit der Berechtigung zur Inbetriebnahme gemäß § 17 FZV aufgeführt werden. Ein Fahrtenbuch gemäß § 16 Absatz 2 Satz 6 FZV ist zu führen. Das rote 07er-Kennzeichen ist eine Alternative zum Oldtimer-H-Kennzeichen.
Gebühr/Tarife
Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt). Weitere Angaben erhalten Sie von Ihrer Zulassungsbehörde.
Fachdienst 33 - Bürgerbüro
Standort: Neues Rathaus
Zimmer: Bürgerbüro
06898 / 13-0 E-Mailschreiben an buergerbuero@voelklingen.de
Übersicht Dienstleistungen und Verwaltungsvorgänge
Kraftfahrzeug: abmelden
Seit dem 01. März 2007 wird zwischen vorübergehender und endgültiger Stilllegung nicht mehr unterschieden. Ein Fahrzeug hat entweder den Status "zugelassen" oder "außer Betrieb gesetzt".
Jedoch können Fahrzeuge auch bei jeder anderen Zulassungsbehörde im Bundesgebiet unproblematisch außer Betrieb gesetzt werden.
Erforderliche Unterlagen
Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein): für normale Abmeldung
Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief): nur bei Verschrottung
bei zulassungsfreien Fahrzeugen wie Leichtkrafträder anstelle der Zulassungsbescheinigung die Betriebserlaubnis,
das bisherige / die bisherigen Kennzeichenschilder,
bei Beauftragung durch einen Dritten: eine schriftliche Vollmacht, Personalausweis (Original) des Halters und sein eigener Personalausweis.
Frist
Bei Vorlage der erforderlichen Unterlagen: sofort.
Gebühr/Tarife
Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt). Weitere Angaben erhalten Sie von Ihrer Zulassungsbehörde.
Sonstiges
Zahlungsart: bar oder auch per EC-Karte. Bei Online-Außerbetriebsetzung erfolgt die Bezahlung der anfallenden Gebühren mittels ePayment-System.
Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplaketten dürfen mit den ungestempelten Kennzeichen in dem auf dem Kennzeichen ausgewiesenen Zulassungsbezirk und im angrenzenden Bezirk am Tag der Abmeldung (Außerbetriebsetzung) bis längstens 24 Uhr durchgeführt werden. Dabei müssen die bisherigen Kennzeichen am Fahrzeug angebracht sein. Bei der Fahrt muss der kürzeste Weg (ohne Umweg) genommen werden.