Bürgerbüro

Das Bürgerbüro im "Neuen Rathaus" ist Service-Zentrum für alle Bürgerinnen und Bürger der Stadt Völklingen sowie erste Anlaufstelle für Informationssuchende und für die meisten Anliegen in der Stadtverwaltung.

Der Besuch des Bürgerbüros ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich, folgende Vorgänge können zu den Öffnungszeiten ohne Termin erledigt werden:

Steuer-Identifikationsnummer, Führungszeugnisse, Meldebescheinigungen, Unterschriftsbeglaubigung, Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister.


Es ist verpflichtend bei der Online-Terminreservierung immer den Namen der Person anzugeben, für die der Termin gebucht wird.

Für Termine im Bürgerbüro benutzen Sie bitte das neue Online-Terminportal:

NEU: zur digitalen Termin-Reservierung

HINWEIS: Neben der Buchung von langfristigen Terminen wird bei der digitalen Termin-Reservierung täglich ab 7.30 Uhr eine große Zahl an kurzfristigen Terminen angeboten.


Terminvereinbarungen, Rückfragen und Beantragungen, die das Fahrerlaubnisrecht betreffen, erfolgen nicht im Bürgerbüro, sondern bei der Fahrerlaubnisbehörde/"Führerscheinstelle". Hierfür bitten wir Sie einen Online-Termin zu reservieren (siehe unten).

Für Fragen steht die Fahrerlaubnisbehörde unter der Mailadresse fahrerlaubnis(at)voelklingen.de oder telefonisch unter +49 (0) 6898 13-2147, -2145 oder -2322 zur Verfügung.

NEU: zur digitalen Termin-Reservierung

Online-Dienste

Wiederzulassung von Fahrzeugen

Sofern Halter/Halterin, amtliches Kennzeichen und Zulassungsbezirk gleich bleiben



Übersicht Dienstleistungen und Verwaltungsvorgänge

Fischereischein: beantragen/verlängern

Sie wollen einen Fischereischein beantragen?

Dann bringen Sie bitte mit:

  • Ihren bisherigen Fischereischein (sofern Sie bereits einen besitzen)
    oder
  • einen Nachweis über Ihre erfolgreich abgelegte Fischereiprüfung
  • ein aktuelles Passbild
  • Ihren Personalausweis

Ein Fischereischein kann ab Vollendung des 14. Lebensjahres erteilt werden. Er wird jeweils bis zum 31.12. ausgestellt bzw. verlängert.

 

Fischereiabgabe

   

Verwaltungsgebühr

   

Gesamt

Jahresfischereischein

 08,00 Euro

 

 05,00 Euro

 

 13,00 Euro

Fünfjahresfischereischein      

 40,00 Euro

 

 16,00 Euro

 

 56,00 Euro

Jugendfischereischein

 02,50 Euro

 

 02,60 Euro

 

 05,10 Euro

Mit einem Jugendfischereischein dürfen Sie nur in Begleitung eines Fischereischein-Inhabers den Fischfang ausüben.

Bitte beachten Sie bei der Ausübung:
Der Fischereischein ist auf berechtigtes Verlangen vorzuzeigen. Ebenso ist die Fischereiberechtigung durch einen Erlaubnisschein auf Verlangen nachzuweisen. Die gesetzlichen Bestimmungen über den Fischfang, insbesondere Mindestmaße und Schonzeiten, sind einzuhalten. Für sonstige Hinweise und Bestimmungen stehen Ihnen die örtlichen Angelsportvereine zur Verfügung.

Fachdienst 33 - Bürgerbüro

Standort: Neues Rathaus
Zimmer: Bürgerbüro

06898 / 13-0 E-Mailschreiben an buergerbuero@voelklingen.de


ein Schritt zurück

Seit dem 01. März 2007 wird zwischen vorübergehender und endgültiger Stilllegung nicht mehr unterschieden. Ein Fahrzeug hat entweder den Status "zugelassen" oder "außer Betrieb gesetzt".

Jedoch können Fahrzeuge auch bei jeder anderen Zulassungsbehörde im Bundesgebiet unproblematisch außer Betrieb gesetzt werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein): für normale Abmeldung

  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief): nur bei Verschrottung

  • bei zulassungsfreien Fahrzeugen wie Leichtkrafträder anstelle der Zulassungsbescheinigung die Betriebserlaubnis,

  • das bisherige / die bisherigen Kennzeichenschilder,

  • bei Beauftragung durch einen Dritten: eine schriftliche Vollmacht, Personalausweis (Original) des Halters und sein eigener Personalausweis.

Frist

Bei Vorlage der erforderlichen Unterlagen: sofort.

Gebühr/Tarife

Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt). Weitere Angaben erhalten Sie von Ihrer Zulassungsbehörde.

Sonstiges

Zahlungsart: bar oder auch per EC-Karte. Bei Online-Außerbetriebsetzung erfolgt die Bezahlung der anfallenden Gebühren mittels ePayment-System.

Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplaketten dürfen mit den ungestempelten Kennzeichen in dem auf dem Kennzeichen ausgewiesenen Zulassungsbezirk und im angrenzenden Bezirk am Tag der Abmeldung (Außerbetriebsetzung) bis längstens 24 Uhr durchgeführt werden. Dabei müssen die bisherigen Kennzeichen am Fahrzeug angebracht sein. Bei der Fahrt muss der kürzeste Weg (ohne Umweg) genommen werden.