Bürgerbüro

Das Bürgerbüro im "Neuen Rathaus" ist Service-Zentrum für alle Bürgerinnen und Bürger der Stadt Völklingen sowie erste Anlaufstelle für Informationssuchende und für die meisten Anliegen in der Stadtverwaltung.

Der Besuch des Bürgerbüros ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich, folgende Vorgänge können zu den Öffnungszeiten ohne Termin erledigt werden:

Steuer-Identifikationsnummer, Führungszeugnisse, Meldebescheinigungen, Unterschriftsbeglaubigung, Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister.


Es ist verpflichtend bei der Online-Terminreservierung immer den Namen der Person anzugeben, für die der Termin gebucht wird.

Für Termine im Bürgerbüro benutzen Sie bitte das neue Online-Terminportal:

NEU: zur digitalen Termin-Reservierung

HINWEIS: Neben der Buchung von langfristigen Terminen wird bei der digitalen Termin-Reservierung täglich ab 7.30 Uhr eine große Zahl an kurzfristigen Terminen angeboten.


Terminvereinbarungen, Rückfragen und Beantragungen, die das Fahrerlaubnisrecht betreffen, erfolgen nicht im Bürgerbüro, sondern bei der Fahrerlaubnisbehörde/"Führerscheinstelle". Hierfür bitten wir Sie einen Online-Termin zu reservieren (siehe unten).

Für Fragen steht die Fahrerlaubnisbehörde unter der Mailadresse fahrerlaubnis(at)voelklingen.de oder telefonisch unter +49 (0) 6898 13-2147, -2145 oder -2322 zur Verfügung.

NEU: zur digitalen Termin-Reservierung

Online-Dienste

Wiederzulassung von Fahrzeugen

Sofern Halter/Halterin, amtliches Kennzeichen und Zulassungsbezirk gleich bleiben



Übersicht Dienstleistungen und Verwaltungsvorgänge

Reisepass: für Kinder beantragen

Hinweis: Wegfall der Kinderreisepässe zum 01. Januar 2024

Zum 1. Januar 2024 fallen die bisherigen Kinderreisepässe weg, auch für Kinder gelten bei Reisen zukünftig reguläre Reisepässe bzw. Personalausweise.

Bisher wurde ein Kinderreisepass auf Antrag für die Dauer der Gültigkeit von einem Jahr, längstens bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres, ausgestellt. Diese Kinderreisepässe entfallen ab dem 1. Januar und werden durch reguläre, biometrische Personalausweise oder Reisepässe ersetzt. Diese sind bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres immer sechs Jahre lang gültig. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe behalten ihre Gültigkeit bis zum Ablaufdatum.

Im Gegensatz zu den bisherigen Kinderreisepässen werden reguläre Reisepässe und Personalausweise nicht am Tag der Beantragung durch das Bürgerbüro ausgefertigt und den Bürgern übergeben. Reisepässe und Personalausweise werden innerhalb einer Frist von drei bis vier Wochen durch die Bundesdruckerei produziert und der zuständigen Behörde zugeschickt. Eltern, die mit Kindern verreisen möchten, werden daher gebeten diese Wartezeit sowie mögliche Stoßzeiten rund um die Schulferien in ihre Reiseplanung miteinzubeziehen, um nicht in Zeitnot zu geraten.

Zur Beantragung eines Dokumentes muss ein biometrisches Foto vorgelegt werden, das Kind muss, egal wie alt, bei der Beantragung vorstellig sein.

Sollte eines der Elternteile nicht vorstellig werden, muss eine Zustimmungserklärung des abwesenden Elternteils vorgelegt werden.

Die Kosten für einen Personalausweis belaufen sich bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres auf 22,80 €, die für einen Reisepass bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres auf 37,50 €.

Fachdienst 33 - Bürgerbüro

Standort: Neues Rathaus
Zimmer: Bürgerbüro

06898 / 13-0 E-Mailschreiben an buergerbuero@voelklingen.de


ein Schritt zurück

Seit dem 01. März 2007 wird zwischen vorübergehender und endgültiger Stilllegung nicht mehr unterschieden. Ein Fahrzeug hat entweder den Status "zugelassen" oder "außer Betrieb gesetzt".

Jedoch können Fahrzeuge auch bei jeder anderen Zulassungsbehörde im Bundesgebiet unproblematisch außer Betrieb gesetzt werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein): für normale Abmeldung

  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief): nur bei Verschrottung

  • bei zulassungsfreien Fahrzeugen wie Leichtkrafträder anstelle der Zulassungsbescheinigung die Betriebserlaubnis,

  • das bisherige / die bisherigen Kennzeichenschilder,

  • bei Beauftragung durch einen Dritten: eine schriftliche Vollmacht, Personalausweis (Original) des Halters und sein eigener Personalausweis.

Frist

Bei Vorlage der erforderlichen Unterlagen: sofort.

Gebühr/Tarife

Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt). Weitere Angaben erhalten Sie von Ihrer Zulassungsbehörde.

Sonstiges

Zahlungsart: bar oder auch per EC-Karte. Bei Online-Außerbetriebsetzung erfolgt die Bezahlung der anfallenden Gebühren mittels ePayment-System.

Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplaketten dürfen mit den ungestempelten Kennzeichen in dem auf dem Kennzeichen ausgewiesenen Zulassungsbezirk und im angrenzenden Bezirk am Tag der Abmeldung (Außerbetriebsetzung) bis längstens 24 Uhr durchgeführt werden. Dabei müssen die bisherigen Kennzeichen am Fahrzeug angebracht sein. Bei der Fahrt muss der kürzeste Weg (ohne Umweg) genommen werden.