Bürgerbüro

Das Bürgerbüro im "Neuen Rathaus" ist Service-Zentrum für alle Bürgerinnen und Bürger der Stadt Völklingen sowie erste Anlaufstelle für Informationssuchende und für die meisten Anliegen in der Stadtverwaltung.
Der Besuch des Bürgerbüros nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Folgende Vorgänge können zu den Öffnungszeiten ohne Termin erledigt werden: Steuer-Identifikationsnummer, Führungszeugnisse, Meldebescheinigungen, Unterschriftsbeglaubigung, Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister.
Vorherige Terminbuchung erforderlich
Der Besuch des Bürgerbüros ist nur nach vorheriger Terminbuchung möglich. Für die unkomplizierte Terminbuchung steht das Online-Terminportal (siehe unten) zur Verfügung. Für die Nutzung der Terminbuchung ist eine einmalige Registrierung und die anschließende Bestätigung in der E-Mail notwendig. Anschließend können Reservierungen bequem online vorgenommen werden. Eine telefonische Reservierung ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich!
Beantragung von Führerscheinen
Terminvereinbarungen, Rückfragen und Beantragungen, die das Fahrerlaubnisrecht betreffen, erfolgen nicht im Bürgerbüro, sondern bei der Fahrerlaubnisbehörde; hierfür bitten wir Sie eine E-Mail mit Schilderung Ihres Anliegens sowie Ihrer telefonischen Erreichbarkeit an fahrerlaubnis(at)voelklingen.de zu übersenden.
Alternativ ist eine telefonische Terminreservierung unter Tel: +49 (0) 6898 13-2147, -2145 oder -2322 möglich.
Termin-Reservierung
Um die Kontaktnachverfolgung im Rahmen der Corona-Verordnung gewährleisten zu können, ist es verpflichtend bei der Online-Terminreservierung immer den Namen der Person anzugeben, für die der Termin gebucht wird.
Folgende Vorgänge können zu den Öffnungszeiten ohne Termin erledigt werden: Steuer-Identifikationsnummer, Führungszeugnisse, Meldebescheinigungen, Unterschriftsbeglaubigung, Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister.
für die Beantragung von Personalausweisen und (Kinder-) Reisepässen sowie Kfz-Außerbetriebssetzungen
für andere Anliegen (z.B. Wohnsitzummeldungen, Kfz-Zulassungen, kombinierte Kfz-Ausserbetriebsetzung mit gleichzeitiger Neuzulassung)
für gewerbliche Zulassungsdienste & KFZ-Händler
Sollten Sie einen reservierten Termin kurzfristig doch nicht wahrnehmen können, so bitten wir schnellstmöglich um Termin-Stornierung, entweder direkt im Online-Terminkalender oder per Telefon. Somit können die Termine von anderen Bürgerinnen und Bürger beansprucht werden.
Wichtig
- Wir bitten zu beachten, dass der Zutritt zum Neuen Rathaus nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich ist.
- Bitte kommen Sie pünktlich zum Termin und melden sich bei der Einlasskontrolle am Haupteingang an.
- Für einen Termin wird durchschnittlich 25 Minuten Bearbeitungszeit kalkuliert. Es kann vorkommen, dass Vorgänge länger dauern, so dass es zu Verzögerungen und Wartezeiten kommen kann.
- In der Regel kann nur ein Anliegen je Termin abgehandelt werden. Sie können bis zu drei hintereinanderliegende Termine (sofern freie Zeiten verfügbar) reservieren.
- Bitte bringen Sie alle erforderlichen Dokumente zum Termin. Sollten Unterlagen nicht vollständig sein und aufgrund dessen der Vorgang nicht abgeschlossen werden können, ist die Vereinbarung eines neuen Termins erforderlich. Informationen über gegebenenfalls benötigte Unterlagen erhalten Sie aus der nachfolgenden Übersicht der möglichen Dienstleistungen.
- Sollten Sie einen reservierten Termin kurzfristig doch nicht wahrnehmen können, so bitten wir um Termin-Stornierung.
Übersicht Dienstleistungen und Verwaltungsvorgänge
Personalausweis: Verlust mitteilen
Wenn Sie Ihren Reisepass oder Personalausweis verloren haben, sind Sie verpflichtet, dies der zuständigen Stelle mitzuteilen. Ebenso müssen Sie mitteilen, wenn Sie das verloren geglaubte Dokument wieder finden. Das Gleiche gilt für den Kinderreisepass bzw. Kinderausweis.
Verfahrensablauf
Die Verlustanzeige können Sie formlos, am besten schriftlich oder persönlich, bei den zuständigen Stellen einreichen. Wenn Sie gleichzeitig einen neuen Reisepass oder Personalausweis beantragen wollen, müssen Sie die erforderlichen Unterlagen dafür mitbringen.
Beachten Sie bitte, dass jeder Deutsche, der das 16. Lebensjahr vollendet hat, verpflichtet ist, einen gültigen Personalausweis zu besitzen, wenn er der allgemeinen Meldepflicht in Deutschland unterliegt oder keine Wohnung hat. Der Pflicht wird auch genügt, wenn der Betroffene einen gültigen Reisepass hat. Sollten Sie daher nur ein einziges Ausweispapier besitzen und dieses verlieren, so müssen Sie die Ausstellung eines neuen Personalausweises oder Reisepasses beantragen. Zur Überbrückung können Sie auch die Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises oder vorläufigen Reisepasses beantragen.
Erforderliche Unterlagen
Im Regelfall sind bei einer bloßen Verlustanzeige keine Unterlagen vorzulegen.
Frist
Sobald der Verlust bemerkt wird.
Fachdienst 33 - Bürgerbüro
Standort: Neues Rathaus
Zimmer: Bürgerbüro
06898 / 13-0 E-Mailschreiben an buergerbuero@voelklingen.de
Übersicht Dienstleistungen und Verwaltungsvorgänge
Kraftfahrzeug: abmelden
Seit dem 01. März 2007 wird zwischen vorübergehender und endgültiger Stilllegung nicht mehr unterschieden. Ein Fahrzeug hat entweder den Status "zugelassen" oder "außer Betrieb gesetzt".
Jedoch können Fahrzeuge auch bei jeder anderen Zulassungsbehörde im Bundesgebiet unproblematisch außer Betrieb gesetzt werden.
Erforderliche Unterlagen
Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein): für normale Abmeldung
Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief): nur bei Verschrottung
bei zulassungsfreien Fahrzeugen wie Leichtkrafträder anstelle der Zulassungsbescheinigung die Betriebserlaubnis,
das bisherige / die bisherigen Kennzeichenschilder,
bei Beauftragung durch einen Dritten: eine schriftliche Vollmacht, Personalausweis (Original) des Halters und sein eigener Personalausweis.
Frist
Bei Vorlage der erforderlichen Unterlagen: sofort.
Gebühr/Tarife
Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt). Weitere Angaben erhalten Sie von Ihrer Zulassungsbehörde.
Sonstiges
Zahlungsart: bar oder auch per EC-Karte. Bei Online-Außerbetriebsetzung erfolgt die Bezahlung der anfallenden Gebühren mittels ePayment-System.
Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplaketten dürfen mit den ungestempelten Kennzeichen in dem auf dem Kennzeichen ausgewiesenen Zulassungsbezirk und im angrenzenden Bezirk am Tag der Abmeldung (Außerbetriebsetzung) bis längstens 24 Uhr durchgeführt werden. Dabei müssen die bisherigen Kennzeichen am Fahrzeug angebracht sein. Bei der Fahrt muss der kürzeste Weg (ohne Umweg) genommen werden.