Bürgerbüro

Das Bürgerbüro im "Neuen Rathaus" ist Service-Zentrum für alle Bürgerinnen und Bürger der Stadt Völklingen sowie erste Anlaufstelle für Informationssuchende und für die meisten Anliegen in der Stadtverwaltung.
Aufgrund der Einschränkungen durch die Corona (COVID-19) Pandemie ist der Besuch des Bürgerbüros nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Aktueller Hinweis
Wir bitten zu beachten, dass der Zutritt zum Neuen Rathaus nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich ist (Hintergrund: Einhaltung der gesetzlichen Abstands- und Hygieneregeln, Vermeidung von Menschenansammlungen im Wartebereich). Ein 3G-Nachweis ist ab sofort nicht mehr erforderlich.
Wir bitten Sie um Verständnis für entstehende Wartezeiten in der Hotline für die telefonische Terminvergabe. Wir empfehlen Ihnen die Reservierung von Terminen über das Online-System vorzunehmen (siehe unten).
Corona-Pandemie: Gültigkeit von Ausweisdokumenten
Sollte der Personalausweis zum Beispiel in den nächsten Wochen ablaufen, weist das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat darauf hin, dass Bürgerinnen und Bürger ihrer Ausweispflicht auch durch den Besitz eines gültigen Reisepasses nachkommen. Die Bürgerämter werden bis auf Weiteres auch keine Bußgeldverfahren wegen Verstoß gegen die Ausweispflicht einleiten, wenn die Gültigkeit des vorgelegten Dokumentes nicht länger als drei Monate abgelaufen ist.
Beantragung von Führerscheinen
Die Beantragung von Führerscheinen erfolgt nicht im Bürgerbüro, sondern bei der Fahrerlaubnisbehörde; hierfür bitten wir Sie um telefonische Terminreservierung unter Tel: +49 (0) 6898 13-2147, -2145 oder -2322.
Termin-Reservierung
Ohne Termin zu den Öffnungszeiten des Bürgerbüros:
Das Abholen von Ausweisen und Pässen
Beantragung von Führungszeugnissen, Meldebescheinigungen, Untersuchungsberechtigungsscheinen, Auszug aus dem Gewerbezentralregister
Erwerb von Völklinger Einkaufsgutscheine
Geben Sie bitte bei der Einlasskontrolle am Haupteingang des Neuen Rathauses Bescheid. Bitte tragen Sie eine Mund-Nasen-Schutzmaske beim Betreten des Neuen Rathauses.
Hinweis für ONLINE-Terminreservierungen: Um die Kontaktnachverfolgung im Rahmen der Corona-Verordnung gewährleisten zu können, ist es verpflichtend bei der Online-Terminreservierung immer den Namen der Person anzugeben, für die der Termin gebucht wird.
ONLINE-Terminreservierung für die Beantragung von Personalausweisen und (Kinder-) Reisepässen sowie Kfz-Außerbetriebssetzungen
Termin jetzt online reservieren
ONLINE-Terminreservierung für andere Anliegen (z.B. Wohnsitz-Ummeldung, Kfz-Zulassung)
Termin jetzt online reservieren
ONLINE-Terminreservierung für gewerbliche Zulassungsdienste & KFZ-Händler
Termin jetzt online reservieren
TELEFONHOTLINE Terminreservierung
Tel: +49 (0) 6898 13-0 (zu den Öffnungszeiten des Rathauses)
Sollten Sie einen reservierten Termin kurzfristig doch nicht wahrnehmen können, so bitten wir schnellstmöglich um Termin-Stornierung, entweder direkt im Online-Terminkalender oder per Telefon. Somit können die Termine von anderen Bürgerinnen und Bürger beansprucht werden.
Wichtig
- Wir bitten zu beachten, dass der Zutritt zum Neuen Rathaus nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich ist.
- Bitte kommen Sie pünktlich zum Termin und melden sich bei der Einlasskontrolle am Haupteingang an.
- Für einen Termin wird durchschnittlich 25 Minuten Bearbeitungszeit kalkuliert. Es kann vorkommen, dass Vorgänge länger dauern, so dass es zu Verzögerungen und Wartezeiten kommen kann.
- In der Regel kann nur ein Anliegen je Termin abgehandelt werden. Sie können bis zu drei hintereinanderliegende Termine (sofern freie Zeiten verfügbar) reservieren.
- Bitte tragen Sie eine Mund-Nasen-Schutzmaske beim Betreten des Neuen Rathauses.
- Bitte bringen Sie alle erforderlichen Dokumente zum Termin. Sollten Unterlagen nicht vollständig sein und aufgrund dessen der Vorgang nicht abgeschlossen werden können, ist die Vereinbarung eines neuen Termins erforderlich. Informationen über gegebenenfalls benötigte Unterlagen erhalten Sie aus der nachfolgenden Übersicht der möglichen Dienstleistungen.
- Sollten Sie einen reservierten Termin kurzfristig doch nicht wahrnehmen können, so bitten wir um Termin-Stornierung.
Übersicht Dienstleistungen und Verwaltungsvorgänge
Kraftfahrzeug: anmelden
Kraftfahrzeuge dürfen auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb gesetzt werden, wenn sie zum Verkehr zugelassen sind. Die Zulassung ist die behördliche Registrierung (Anmeldung) eines Kraftfahrzeuges.
Bei der Neu-Anmeldung eines Fahrzeuges muss ein Kennzeichen beantragt werden. Für Privatpersonen gilt: Die Zulassung ist ausschließlich auf den Hauptwohnsitz möglich. Für juristische Personen, Handelsunternehmen oder Behörden richtet sich die Zuständigkeit nach deren Sitz oder dem Ort der beteiligten Niederlassung bzw. Dienststelle. Besteht im Inland kein Firmensitz, so ist die Behörde des Wohnortes oder des Aufenthaltsortes eines Empfangsberechtigten zuständig.
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass mit letzter Meldebestätigung (nicht älter als 3 Monate),
- Zulassungsbescheinigung Teil II oder EG-Übereinstimmungsbescheinigung (=CoC Papier) plus Lieferrechnung,
- Versicherungsbestätigung,
- SEPA-Lastschriftmandat Kfz-Steuer
- Erklärung zum Kraftfahrzeugsteuer-Einzug, als Nachweis einer Bankverbindung EC- oder Bankkarte,
- Eine Vollmacht, wenn ein Beauftragter den Antrag stellt (dann Ausweis des Beauftragten und des Fahrzeughalters erforderlich).
Zusätzlich bei Firmen: - Auszug aus dem Gewerbe- oder Handelsregister,
- die Ausweispapiere der unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführer/Prokurist) sowie dessen Vollmacht.
Zusätzlich bei Vereinen: - Vereinsregisterauszug,
- Ausweis der unterschriftsberechtigten Person (Vorstand)
Zusätzlich bei minderjährigen Fahrzeughaltern: - Einverständniserklärung und Unterschrift der Eltern,
- deren Ausweise.
Frist
Sofern alle Unterlagen vorliegen, erfolgt die Zulassung sofort.
Gebühr/Tarife
Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt). Weitere Angaben erhalten Sie von Ihrer Zulassungsbehörde.
Sonstiges
Die Zahlung kann bar oder auch per EC-Karte erfolgen. Es dürfen keine rückständigen Kfz.-Steuern und Gebühren aus vorhergegangenen Zulassungsvorgängen bestehen, ansonsten erfolgt die Zulassung des Fahrzeuges erst nach Zahlung des ausstehenden Betrages.
Dokumente
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SEPA_Zoll.pdf
SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
Fachdienst 33 - Bürgerbüro
Standort: Neues Rathaus
Zimmer: Bürgerbüro
06898 / 13-0
E-Mail