Das Bürgerbüro im "Neuen Rathaus" ist Service-Zentrum für alle Bürgerinnen und Bürger der Stadt Völklingen sowie erste Anlaufstelle für Informationssuchende und für die meisten Anliegen in der Stadtverwaltung.

Der Besuch des Bürgerbüros nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Folgende Vorgänge können zu den Öffnungszeiten ohne Termin erledigt werden: Steuer-Identifikationsnummer, Führungszeugnisse, Meldebescheinigungen, Unterschriftsbeglaubigung, Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister.

 

 

Vorherige Terminbuchung erforderlich

Der Besuch des Bürgerbüros ist nur nach vorheriger Terminbuchung möglich. Für die unkomplizierte Terminbuchung steht das Online-Terminportal (siehe unten) zur Verfügung. Für die Nutzung der Terminbuchung ist eine einmalige Registrierung und die anschließende Bestätigung in der E-Mail notwendig. Anschließend können Reservierungen bequem online vorgenommen werden. Eine telefonische Reservierung ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich!

Beantragung von Führerscheinen

Terminvereinbarungen, Rückfragen und Beantragungen, die das Fahrerlaubnisrecht betreffen, erfolgen nicht im Bürgerbüro, sondern bei der Fahrerlaubnisbehörde; hierfür bitten wir Sie eine E-Mail mit Schilderung Ihres Anliegens sowie Ihrer telefonischen Erreichbarkeit an fahrerlaubnis(at)voelklingen.de zu übersenden.

Alternativ ist eine telefonische Terminreservierung unter Tel: +49 (0) 6898 13-2147, -2145 oder -2322 möglich.

 


Um die Kontaktnachverfolgung im Rahmen der Corona-Verordnung gewährleisten zu können, ist es verpflichtend bei der Online-Terminreservierung immer den Namen der Person anzugeben, für die der Termin gebucht wird.

Folgende Vorgänge können zu den Öffnungszeiten ohne Termin erledigt werden: Steuer-Identifikationsnummer, Führungszeugnisse, Meldebescheinigungen, Unterschriftsbeglaubigung, Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister.

für die Beantragung von Personalausweisen und (Kinder-) Reisepässen sowie Kfz-Außerbetriebssetzungen
für andere Anliegen (z.B. Wohnsitzummeldungen, Kfz-Zulassungen, kombinierte Kfz-Ausserbetriebsetzung mit gleichzeitiger Neuzulassung)
für gewerbliche Zulassungsdienste & KFZ-Händler

Sollten Sie einen reservierten Termin kurzfristig doch nicht wahrnehmen können, so bitten wir schnellstmöglich um Termin-Stornierung, entweder direkt im Online-Terminkalender oder per Telefon. Somit können die Termine von anderen Bürgerinnen und Bürger beansprucht werden.

Wichtig

  1. Wir bitten zu beachten, dass der Zutritt zum Neuen Rathaus nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich ist.
  2. Bitte kommen Sie pünktlich zum Termin und melden sich bei der Einlasskontrolle am Haupteingang an.
  3. Für einen Termin wird durchschnittlich 25 Minuten Bearbeitungszeit kalkuliert. Es kann vorkommen, dass Vorgänge länger dauern, so dass es zu Verzögerungen und Wartezeiten kommen kann. 
  4. In der Regel kann nur ein Anliegen je Termin abgehandelt werden. Sie können bis zu drei hintereinanderliegende Termine (sofern freie Zeiten verfügbar) reservieren.
  5. Bitte bringen Sie alle erforderlichen Dokumente zum Termin. Sollten Unterlagen nicht vollständig sein und aufgrund dessen der Vorgang nicht abgeschlossen werden können, ist die Vereinbarung eines neuen Termins erforderlich. Informationen über gegebenenfalls benötigte Unterlagen erhalten Sie aus der nachfolgenden Übersicht der möglichen Dienstleistungen.
  6. Sollten Sie einen reservierten Termin kurzfristig doch nicht wahrnehmen können, so bitten wir um Termin-Stornierung.

Übersicht Dienstleistungen und Verwaltungsvorgänge

Parkausweise für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen

Bei Fragen oder für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an den zuständigen Fachdienst:

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