Wahlen

Das Wahlbüro ist für die ordnungsgemäße Planung und Durchführung von Wahlen und Abstimmungen verantwortlich.

Ihm obliegt die rechtliche, organisatorische und logistische Vorbereitung sowie die Bearbeitung der Briefwahlanträge.

So beispielsweise bei Kommunal-, Landtags-, Bundestags- oder Europawahlen sowie der Integrationsbeiratswahl. Aber auch bei Volksbegehren, Abstimmungen.

Bei Fragen zu den bevorstehenden Wahlen, stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Wahlteams gerne zur Verfügung.


Bevorstehende Wahlen

Die nächste Bundestagswahl wird voraussichtlich am 28. September 2025 stattfinden. Eine entsprechende Empfehlung hat das Bundeskabinett beschlossen. Endgültig festgelegt wird der Termin durch den Bundespräsidenten, dessen Entscheidung noch aussteht.  

Wahlergebnisse

Zu den Wahlergebnissen


Das Wahlbüro befindet sich außerhalb unmittelbar bevorstehender Wahlen im Neuen Rathaus im 1. Obergeschoss, Zimmer 1.07.

Etwa 6 Wochen vor dem Wahltag zieht das Wahlbüro in Saal 1 des Neuen Rathauses um. 

Die Kontaktdaten der Kolleginnen und Kollegen finden Sie in nebenstehendem Infokasten.

Die Kolleginnen und Kollegen des Wahlbüros finden Sie zu den nachstehenden Öffnungszeiten im Neuen Rathaus, Saal 1.

Eine vorherige Terminvereinbarung ist während der Öffnungszeiten nicht erforderlich.

Bei Wahlen in Deutschland haben Wählerinnen und Wähler mit Behinderung die Möglichkeit, selbstbestimmt von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen. Die Stadt Völklingen achtet darauf, Menschen mit Behinderung gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilhaben zu lassen und ihnen eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen.

Wir sind bestrebt den Anteil barrierefreier Wahlräume weiter zu erhöhen. Ihrer Wahlbenachrichtigung können Sie entnehmen, ob Ihr Wahlraum barrierfrei ist (Aufdruck "barrierefrei" bzw. "nicht barrierefrei"). Sollte Ihr Wahlraum nicht barrierefrei sein, haben Sie die Möglichkeit einen Wahlschein zu beantragen und mit diesem in einem barrierefreien Wahllokal des gesamten Wahlkreises zu wählen.

Eine Übersicht über die Wahllokale in Völklingen mit Angaben zur Barrierefreiheit finden Sie hier.

Selbstverständlich besteht auch die Möglichkeit per Briefwahl zu wählen. Hierzu müssen Sie ebenfalls einen Wahlschein beantragen. Für weitergehende Informationen schauen Sie gerne in den Reiter "Briefwahlbeantragung".

Blinde und sehbehinderte Bürgerinnen und Bürger können ihre Stimme mit Hilfe von Stimmzettelschablonen eigenständig und ohne Hilfe einer Vertrauensperson abgeben. Stimmzettelschablonen werden kostenlos vom Blinden- und Sehbehindertenverband für das Saarland e. V. ausgegeben.

Den Verein können Sie wie folgt erreichen:

Blinden- und Sehbehindertenverband für das Saarland e. V.
Küstriner Straße 6, 66121 Saarbrücken
Telefon: 0681 818181
E-Mail: info@bsvsaar.org
Internetseite: bsvsaar.org

 

Anlässlich von Wahlen sind in Völklingen zwei Formen der Plakatwerbung möglich:

  • DIN A1 Plakate nach Standortliste A
  • Großflächenplakate, sogenannte "Wesselmänner" nach Standortliste B.

Hierzu ist jeweils eine Genehmigung von Seiten der Stadt Völklingen notwendig.

Zuständig für die Genehmigung der DIN A1 Plakate ist das Wahlbüro. Ihren Antrag können Sie gerne per E-Mail an senden. Die vollständigen Kontaktdaten finden Sie in nebenstehendem Info-Kasten. Mit der Genehmigung wird jeder Partei bzw. Wählergruppe eine pauschale Anzahl an Plakatflächen zugewiesen, mit der eine Plakatierung an allen in der Standortliste A aufgeführten Einzelstandorten möglich ist. Das vollständige Plakatierungskonzept nach dem maßgeblichen Stadtratsbeschluss vom 22.06.2023 können Sie unten einsehen.

Zur Beantragung von Großflächenplakaten können Sie sich direkt an den zuständigen Fachdienst 32 - Öffentliche Ordnung, Verkehr (E-Mail: ) wenden.



Aktuelle und historische Wahlergebnisse - Wahllokalsuche

 

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Sollten Sie bis zum 21. Tag vor der Wahl keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Wahlbüro auf.

 

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