Ratsinformationen für Bürger

Der Stadtrat ist die Vertretung der Bürgerinnen und Bürger und das oberste Organ der Stadt Völklingen. Die rechtlichen Grundlagen für die Arbeit des Stadtrates sind im Kommunalselbstverwaltungsgesetz (KSVG) geregelt.

Der Stadtrat beschließt über alle Selbstverwaltungsangelegenheiten der Stadt, soweit sie nicht der Oberbürgermeisterin oder dem Oberbürgermeister, einem Ausschuss oder einem Ortsrat übertragen sind. Über andere als Selbstverwaltungsangelegenheiten kann der Stadtrat dann beschließen, wenn besondere gesetzliche Vorschriften dies zulassen.

Gemäß den Bestimmungen des KSVG wurden in Völklingen drei Gemeindebezirke (Völklingen, Ludweiler und Lauterbach) gebildet.

Für jeden dieser Gemeindebezirke ist ein Ortsrat zu wählen, dem jeweils ein Ortsvorster/eine Ortsvorsteherin vorsteht.

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Informationen zur Besetzung des Gremien, die Tagesordnungen der Sitzungen des Stadtrates und der Ausschüsse usw. werden öffentllich bekanntgemacht:

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