Am 1. März 2026 beginnt im Saarland die gesetzlich geregelte Brut- und Setzzeit. Ab diesem Zeitpunkt sind Rückschnitt- und Rodungsarbeiten an Hecken, Gehölzen und Bäumen nur noch stark eingeschränkt möglich. Die Stadt Völklingen weist daher Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer darauf hin, erforderliche Pflege- und Rodungsarbeiten auf ihren Flächen rechtzeitig bis dahin vorzunehmen.
Diese Maßnahmen leisten einen wichtigen Beitrag, um Rückzugsräume für Wildschweine in Wohngebieten zu reduzieren. Auch die Stadt Völklingen führt derzeit entsprechende Arbeiten auf städtischen Flächen durch, um die Tiere schrittweise wieder aus den Siedlungsbereichen in den Wald zu verdrängen. Auch Bewuchs, der in den öffentlichen Verkehrsraum hineinragt oder diesen gefährdet, kann ordnungsrechtliche Maßnahmen durch die Ortspolizeibehörde nach sich ziehen.
Die Stadt weist zudem darauf hin, dass unterlassene Pflege- und Rodungsmaßnahmen nicht durch einen späteren Verweis auf Artenschutz oder Bewohnung durch Tiere pauschal gerechtfertigt werden können. Artenschutzrechtliche Belange sind stets im konkreten Einzelfall zu prüfen. Gleichzeitig kann ein dauerhaft ungepflegter oder naturschutzrechtlich relevanter Bewuchs baurechtliche Einschränkungen nach sich ziehen, die auch die Nutzung oder Entwicklung eines Grundstücks betreffen können.
Die Stadtverwaltung setzt daher weiterhin auf das gemeinsame Engagement von Stadt und Bürgerschaft. „Wer sein Grundstück rechtzeitig pflegt, handelt nicht nur im Sinne der Allgemeinheit, sondern bewahrt sich auch eigene Handlungsspielräume. Unser Ziel ist es, Konflikte gar nicht erst entstehen zu lassen – weder mit Wildschweinen noch mit dem Baurecht.“, so Oberbürgermeister Stephan Tautz.

