Bürgerbüro
Das Bürgerbüro im "Neuen Rathaus" ist Service-Zentrum für alle Bürgerinnen und Bürger der Stadt Völklingen sowie erste Anlaufstelle für Informationssuchende und für die meisten Anliegen in der Stadtverwaltung.
Der Besuch des Bürgerbüros ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich, folgende Vorgänge können zu den Öffnungszeiten ohne Termin erledigt werden:
Steuer-Identifikationsnummer, Führungszeugnisse, Meldebescheinigungen, Unterschriftsbeglaubigung, Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister.
Termin-Reservierung Bürgerbüro
Es ist verpflichtend bei der Online-Terminreservierung immer den Namen der Person anzugeben, für die der Termin gebucht wird.
Für Termine im Bürgerbüro benutzen Sie bitte das neue Online-Terminportal:
HINWEIS: Neben der Buchung von langfristigen Terminen wird bei der digitalen Termin-Reservierung täglich ab 7.30 Uhr eine große Zahl an kurzfristigen Terminen angeboten.
Beantragung von Führerscheinen
Terminvereinbarungen, Rückfragen und Beantragungen, die das Fahrerlaubnisrecht betreffen, erfolgen nicht im Bürgerbüro, sondern bei der Fahrerlaubnisbehörde/"Führerscheinstelle". Hierfür bitten wir Sie einen Online-Termin zu reservieren (siehe unten).
Für Fragen steht die Fahrerlaubnisbehörde unter der Mailadresse fahrerlaubnis(at)voelklingen.de oder telefonisch unter +49 (0) 6898 13-2147, -2145 oder -2322 zur Verfügung.
Online-Dienste
Wiederzulassung von Fahrzeugen
Sofern Halter/Halterin, amtliches Kennzeichen und Zulassungsbezirk gleich bleiben
Übersicht Dienstleistungen und Verwaltungsvorgänge
Reisepass: beantragen
Deutsche Staatsangehörige müssen, wenn sie über die Grenze der Bundesrepublik Deutschland (bzw. der Europäischen Union) aus- oder wieder einreisen, einen Reisepass mit sich führen und auf Verlangen vorzeigen.Für Grenzüberschreitungen innerhalb der EU ist der Personalausweis ausreichend.
Der Reisepass wird nur auf Antrag ausgestellt. Sie müssen den Antrag persönlich stellen. Bei Minderjährigen (unter 18 Jahren) ist der Reisepassantrag in der Regel von beiden Elternteilen – soweit die elterliche Sorge gemeinsam zusteht – zu stellen. Ein Elternteil kann sich mit Vollmacht bei der Antragstellung durch den anderen vertreten lassen.
Seit dem 1. November 2007 werden neben dem Lichtbild auch Fingerabdrücke auf dem elektronischen Chip im Reisepass gespeichert. Daher werden Ihnen bei der Antragstellung Fingerabdrücke in Form des flachen Abdrucks des linken und des rechten Zeigefingers abgenommen. Zur Passherstellung reicht die Verwaltung die aufgenommenen Passantragsdaten an die Bundesdruckerei weiter. Wenn der Reisepass bei der Verwaltung vorliegt, werden Sie benachrichtigt. Mit der Abholung können Sie auch jemanden schriftlich bevollmächtigen.
In Eilfällen kann ein Reisepass im Expressverfahren (Herstellungsdauer in der Regel 48 bis 72 Stunden) beantragt werden. Hierfür wird eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 32 Euro erhoben.
Ein vorläufiger Reisepass wird Ihnen unmittelbar bei der Antragstellung ausgestellt. Dieser ist längstens 1 Jahr gültig. Vorläufige Reisepässe tragen keinen Chip mit biometrischen Daten. Der vorläufige Reisepass ist bei der Aushändigung des neuen Reisepasses zurückzugeben. Die Gültigkeit beträgt bei Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, 6 Jahre, danach 10 Jahre. Eine Verlängerung der Gültigkeit ist nicht möglich. Der Verlust des Reisepasses muss unverzüglich angezeigt werden.
Erforderliche Unterlagen
-
Ein anderes Ausweisdokument, i.d.R. der bisherige Reisepass und/oder z.B. der Personalausweis und/oder eine Personenstandsurkunde (z.B. Geburtsurkunde) zum Nachweis der Identität der Antragstellerin bzw. des Antragstellers.
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Ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (Größe 45x35 mm, Hochformat ohne Rand).
Frist
- 3 bis 4 Wochen;
- vorläufiger Reisepass: sofort;
- in Eilfällen kann ein Reisepass auch im Expressverfahren (Herstellungsdauer in der Regel 48 bis 72 Stunden) beantragt werden.
Gebühr/Tarife
für Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben: EUR 37,50
für Personen ab dem 24. Lebensjahr: EUR 70,00
für einen vorläufigen Reisepass: EUR 26,00
Sonstiges
Zahlungsart: bar oder per EC-Karte.
Hinweis
Zum 1. Januar 2024 fallen die bisherigen Kinderreisepässe weg, auch für Kinder gelten bei Reisen zukünftig reguläre Reisepässe bzw. Personalausweise.
Fachdienst 33 - Bürgerbüro
Standort: Neues Rathaus
Zimmer: Bürgerbüro
06898 / 13-0 E-Mailschreiben an buergerbuero@voelklingen.de
Übersicht Dienstleistungen und Verwaltungsvorgänge
Kraftfahrzeug: abmelden
Seit dem 01. März 2007 wird zwischen vorübergehender und endgültiger Stilllegung nicht mehr unterschieden. Ein Fahrzeug hat entweder den Status "zugelassen" oder "außer Betrieb gesetzt".
Jedoch können Fahrzeuge auch bei jeder anderen Zulassungsbehörde im Bundesgebiet unproblematisch außer Betrieb gesetzt werden.
Erforderliche Unterlagen
Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein): für normale Abmeldung
Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief): nur bei Verschrottung
bei zulassungsfreien Fahrzeugen wie Leichtkrafträder anstelle der Zulassungsbescheinigung die Betriebserlaubnis,
das bisherige / die bisherigen Kennzeichenschilder,
bei Beauftragung durch einen Dritten: eine schriftliche Vollmacht, Personalausweis (Original) des Halters und sein eigener Personalausweis.
Frist
Bei Vorlage der erforderlichen Unterlagen: sofort.
Gebühr/Tarife
Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt). Weitere Angaben erhalten Sie von Ihrer Zulassungsbehörde.
Sonstiges
Zahlungsart: bar oder auch per EC-Karte. Bei Online-Außerbetriebsetzung erfolgt die Bezahlung der anfallenden Gebühren mittels ePayment-System.
Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplaketten dürfen mit den ungestempelten Kennzeichen in dem auf dem Kennzeichen ausgewiesenen Zulassungsbezirk und im angrenzenden Bezirk am Tag der Abmeldung (Außerbetriebsetzung) bis längstens 24 Uhr durchgeführt werden. Dabei müssen die bisherigen Kennzeichen am Fahrzeug angebracht sein. Bei der Fahrt muss der kürzeste Weg (ohne Umweg) genommen werden.