Rathaus A-Z: Was erledige ich wo?

Über das Stichwortverzeichnis möglichst schnell die richtigen Informationen finden und zum entsprechenden Ansprechpartner gelangen:

Wohnsitz: abmelden

Eine Wohnsitz-Abmeldung ist innerhalb einer Frist von zwei Wochen erforderlich, wenn der Wohnsitz ins Ausland verlagert wird.
Gemäß Bundesmeldegesetz ist der Wohnungsgeber in diesen Fällen verpflichtet, bei der Abmeldung mitzuwirken. Hierzu hat Ihnen der Wohnungsgeber oder eine von ihm beauftragte Person den Auszug schriftlich oder elektronisch fristgemäß zu bestätigen (Wohnungsgeberbestätigung). Hierfür haben Sie dem Wohnungsgeber die Auskünfte zu geben, die für die Bestätigung des Auszugs erforderlich sind. Der Wohnungsgeber kann sich durch Rückfrage bei der Meldebehörde davon überzeugen, dass Sie sich abgemeldet haben.

Weiterhin muss eine Abmeldung bei der für die alleinige Wohnung oder die Hauptwohnung zuständigen Meldebehörde erfolgen, wenn ein Nebenwohnsitz aufgegeben wird. Bei der Abmeldung einer Nebenwohnung im Inland, ohne dass eine neue Wohnung im Inland bezogen wird, kann die Meldebehörde in Zweifelsfällen eine Wohnungsgeberbestätigung über den Auszug verlangen.
Eine Abmeldung ist frühestens eine Woche vor Auszug möglich.
Bei einem Umzug innerhalb von Deutschland hat die Anmeldung am neuen Wohnort innerhalb von zwei Wochen zu erfolgen. Die Abmeldung erfolgt automatisiert durch die Zuzugsgemeinde.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis, Pass oder Passersatzpapier
  • ggf. Wohnungsgeberbestätigung

Gebühr/Tarife

Die Abmeldung ist gebührenfrei.

Sonstiges

Die meldepflichtige Person hat der Meldebehörde bei jeder An- oder Abmeldung mitzuteilen, welche weiteren Wohnungen im Inland sie hat und welche Wohnung ihre Hauptwohnung ist. Sie hat jede Änderung der Hauptwohnung innerhalb von zwei Wochen der Meldebehörde mitzuteilen, die für die neue Hauptwohnung zuständig ist.

Wer sich nicht oder nicht rechtzeitig abmeldet, begeht eine Ordnungswidrigkeit nach § 54 Absatz 2 Nr. 2 des Bundesmeldegesetzes. Dies kann mit einer Geldbuße bis zu 1.000 Euro geahndet werden.

Fachdienst 33 - Bürgerbüro

Standort: Neues Rathaus
Zimmer: Bürgerbüro

06898 / 13-0 E-Mailschreiben an buergerbuero@voelklingen.de


ein Schritt zurück