Über das Stichwortverzeichnis möglichst schnell die richtigen Informationen finden und zum entsprechenden Ansprechpartner gelangen:

Schwerbehindertenparkplatz (personenbezogen)

Schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (Merkzeichen "aG") oder blinde Menschen (Merkzeichen "Bl") können einen blauen EU-Parkausweis beantragen. Besondere Gruppen von schwerbehinderten Menschen können einen gelben Parkausweis (weniger weitreichend) beantragen.

Erforderliche Unterlagen

  • eine Kopie des gültigen Schwerbehindertenausweises
  • ein aktuelles Lichtbild

Frist

Gelber und Blauer EU-Parkausweis: Kann in der Regel gleich mitgenommen werden.

Gebühr/Tarife

Die Erteilung einer Parkberechtigung für Behinderte ist gebührenfrei.

Fachdienst 51 - Bauverwaltung, Städtebauförderung

Standort: Neues Rathaus
Zimmer: 7.06
06898 / 13-2109
 E-Mail

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