Rathaus A-Z: Was erledige ich wo?
Über das Stichwortverzeichnis möglichst schnell die richtigen Informationen finden und zum entsprechenden Ansprechpartner gelangen:
Schwerbehindertenparkplatz (personenbezogen)
Schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (Merkzeichen "aG") oder blinde Menschen (Merkzeichen "Bl") können einen blauen EU-Parkausweis beantragen. Besondere Gruppen von schwerbehinderten Menschen können einen gelben Parkausweis (weniger weitreichend) beantragen.
Erforderliche Unterlagen
- eine Kopie des gültigen Schwerbehindertenausweises
- ein aktuelles Lichtbild
Frist
Gelber und Blauer EU-Parkausweis: Kann in der Regel gleich mitgenommen werden.
Gebühr/Tarife
Die Erteilung einer Parkberechtigung für Behinderte ist gebührenfrei.
Fachdienst 51 - Bauverwaltung, Städtebauförderung
Standort: Neues Rathaus
Zimmer: 7.06
06898 / 13-2109
E-Mail