Bürgerbüro
Das Bürgerbüro im "Neuen Rathaus" ist Service-Zentrum für alle Bürgerinnen und Bürger der Stadt Völklingen sowie erste Anlaufstelle für Informationssuchende und für die meisten Anliegen in der Stadtverwaltung.
Der Besuch des Bürgerbüros ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich, folgende Vorgänge können zu den Öffnungszeiten ohne Termin erledigt werden:
Steuer-Identifikationsnummer, Führungszeugnisse, Meldebescheinigungen, Unterschriftsbeglaubigung, Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister.
Termin-Reservierung Bürgerbüro
Es ist verpflichtend bei der Online-Terminreservierung immer den Namen der Person anzugeben, für die der Termin gebucht wird.
Für Termine im Bürgerbüro benutzen Sie bitte das neue Online-Terminportal:
HINWEIS: Neben der Buchung von langfristigen Terminen wird bei der digitalen Termin-Reservierung täglich ab 7.30 Uhr eine große Zahl an kurzfristigen Terminen angeboten.
Beantragung von Führerscheinen
Terminvereinbarungen, Rückfragen und Beantragungen, die das Fahrerlaubnisrecht betreffen, erfolgen nicht im Bürgerbüro, sondern bei der Fahrerlaubnisbehörde/"Führerscheinstelle". Hierfür bitten wir Sie einen Online-Termin zu reservieren (siehe unten). Aufgrund personeller Engpässe in Verbindung mit hoher Auslastung kann die Möglichkeit zur Buchung zeitnaher Termine derzeit nicht garantiert werden. Es muss grundsätzlich mit einer längeren Warte- und Bearbeitungszeit gerechnet werden.
Für Fragen steht die Fahrerlaubnisbehörde unter der Mailadresse fahrerlaubnis(at)voelklingen.de oder telefonisch unter +49 (0) 6898 13-2147, -2145 oder -2322 zur Verfügung (bitte telefonische Sprechzeiten beachten).
Telefonische Erreichbarkeit Fahrerlaubnisbehörde
Mo. | Di. | Mi. | Do. | Fr. | |
Fahrerlaubnisbehörde | 14.00 bis 15.00 | 9.00 bis 10.00 | 14.00 bis 15.00 | 9.00 bis 10.00 | 9.00 bis 10.00 |
Online-Dienste
Wiederzulassung von Fahrzeugen
Sofern Halter/Halterin, amtliches Kennzeichen und Zulassungsbezirk gleich bleiben
Übersicht Dienstleistungen und Verwaltungsvorgänge
Personalausweis: Verlust mitteilen
Wenn Sie Ihren Reisepass oder Personalausweis verloren haben, sind Sie verpflichtet, dies der zuständigen Stelle mitzuteilen. Ebenso müssen Sie mitteilen, wenn Sie das verloren geglaubte Dokument wieder finden. Das Gleiche gilt für den Kinderreisepass bzw. Kinderausweis.
Verfahrensablauf
Die Verlustanzeige können Sie formlos, am besten schriftlich oder persönlich, bei den zuständigen Stellen einreichen. Wenn Sie gleichzeitig einen neuen Reisepass oder Personalausweis beantragen wollen, müssen Sie die erforderlichen Unterlagen dafür mitbringen.
Beachten Sie bitte, dass jeder Deutsche, der das 16. Lebensjahr vollendet hat, verpflichtet ist, einen gültigen Personalausweis zu besitzen, wenn er der allgemeinen Meldepflicht in Deutschland unterliegt oder keine Wohnung hat. Der Pflicht wird auch genügt, wenn der Betroffene einen gültigen Reisepass hat. Sollten Sie daher nur ein einziges Ausweispapier besitzen und dieses verlieren, so müssen Sie die Ausstellung eines neuen Personalausweises oder Reisepasses beantragen. Zur Überbrückung können Sie auch die Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises oder vorläufigen Reisepasses beantragen.
Erforderliche Unterlagen
Im Regelfall sind bei einer bloßen Verlustanzeige keine Unterlagen vorzulegen.
Frist
Sobald der Verlust bemerkt wird.
Fachdienst 33 - Bürgerbüro
Standort: Neues Rathaus
Zimmer: Bürgerbüro
06898 / 13-0 E-Mailschreiben an buergerbuero@voelklingen.de
Übersicht Dienstleistungen und Verwaltungsvorgänge
Kraftfahrzeug: abmelden
Seit dem 01. März 2007 wird zwischen vorübergehender und endgültiger Stilllegung nicht mehr unterschieden. Ein Fahrzeug hat entweder den Status "zugelassen" oder "außer Betrieb gesetzt".
Jedoch können Fahrzeuge auch bei jeder anderen Zulassungsbehörde im Bundesgebiet unproblematisch außer Betrieb gesetzt werden.
Erforderliche Unterlagen
Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein): für normale Abmeldung
Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief): nur bei Verschrottung
bei zulassungsfreien Fahrzeugen wie Leichtkrafträder anstelle der Zulassungsbescheinigung die Betriebserlaubnis,
das bisherige / die bisherigen Kennzeichenschilder,
bei Beauftragung durch einen Dritten: eine schriftliche Vollmacht, Personalausweis (Original) des Halters und sein eigener Personalausweis.
Frist
Bei Vorlage der erforderlichen Unterlagen: sofort.
Gebühr/Tarife
Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt). Weitere Angaben erhalten Sie von Ihrer Zulassungsbehörde.
Sonstiges
Zahlungsart: bar oder auch per EC-Karte. Bei Online-Außerbetriebsetzung erfolgt die Bezahlung der anfallenden Gebühren mittels ePayment-System.
Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplaketten dürfen mit den ungestempelten Kennzeichen in dem auf dem Kennzeichen ausgewiesenen Zulassungsbezirk und im angrenzenden Bezirk am Tag der Abmeldung (Außerbetriebsetzung) bis längstens 24 Uhr durchgeführt werden. Dabei müssen die bisherigen Kennzeichen am Fahrzeug angebracht sein. Bei der Fahrt muss der kürzeste Weg (ohne Umweg) genommen werden.