Allgemeine Informationen zu den Wahlen am 09. Juni 2024

Wahlbüro ab sofort geöffnet

Wahlen
Bild: pixabay/blickpixel

Die zur Vorbereitung der Europa- und Kommunalwahlen bei der Stadt Völklingen eingesetzten Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen werden ab sofort wieder zentrale Räum­lichkeiten im Neuen Rathaus beziehen. In Saal 1 im Erdgeschoss des Neuen Rathauses steht das Wahlteam allen Wahlberechtigten insbesondere zur Ausstellung der Briefwahlunterlagen zu den folgenden Zeiten zur Verfügung:

Montag - Freitag: 08.00 – 12.00 Uhr,

Montag 13.30 – 16.00 Uhr

Mittwoch: 13.30 – 18.00 Uhr

Am Freitag, den 10. Mai (nach Christi Himmelfahrt) und am Freitag, den 31. Mai (nach Fronleichnam) ist das Wahlbüro ebenfalls geöffnet. Die anderen Stellen des Neuen Rathauses sind an diesen Tagen geschlossen.
 

Wahlberechtigte erhalten bis spätestens 19.05.2024 eine Wahlbenachrichtigung. Diese wird in Form eines Briefes an alle Wahlberechtigten versendet. Wer am Wahltag nicht in dem für ihn vorgesehenen Wahlraum wählen gehen kann, kann Briefwahl beantragen. Die Beantragung der Briefwahlunterlagen ist ab sofort möglich. Zum Beantragen der Briefwahlunterlagen kann der auf dem Wahlbenachrichtigungs­brief aufgedruckte Antrag genutzt werden. Dieser ist vollständig auszufüllen und unbedingt in dem oberen der beiden Unterschriftenfelder von der/dem Wahl­berechtigten zu unterschreiben. Bei Postversand ist der Antrag in einem frankierten Umschlag abzusenden.

Briefwahlunterlagen können auch per E-Mail oder direkt über den QR-Code der Wahlbenachrichtigung beantragt werden. Nähere Informationen hierzu finden sich auf der Internet-Startseite von www.voelklingen.de/wahlen

Wer den Antrag für eine andere Person stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Hierzu kann ebenfalls die auf dem Wahlbenachrichtigungsbrief aufgedruckte Vollmacht genutzt werden. Diese ist dann gegebenenfalls zusätzlich in dem unteren der beiden Unterschriftenfelder von den Wahlberechtigten zu unterschreiben.

Die Beantragung der Briefwahlunterlagen ist bis zum Freitag vor der Wahl, also dem 07. Juni 2024, bis 18.00 Uhr möglich. An diesem Freitag ist das Wahlteam auch bis 18.00 Uhr erreichbar. Danach ist Briefwahl nur noch im Falle einer durch ärztliches Attest nachgewiesenen plötzlichen Erkrankung bis zum Wahltag, 15.00 Uhr, möglich.

Wer für die Wahlen am 09. Juni Briefwahl beantragt, bekommt – sollte es am 23. Juni zu einer Stichwahl des Regionalverbandsdirektors/der Regionalverbandsdirektorin bzw. des Oberbürgermeisters/der Oberbürgermeisterin kommen – automatisch auch für diese Wahl die Briefwahlunterlagen zugeschickt.

Wahlberechtigten, die aufgrund der Wahlbenachrichtigung Briefwahlunterlagen für eine etwa notwendig werdende Stichwahl des Regionalverbandsdirektors/der Regionalverbandsdirektorin bzw. des Oberbürgermeisters/der Oberbürgermeisterin beantragt haben, bekommen die Briefwahlunterlagen auch automatisch für die Stichwahl zugesandt.

Auskünfte zur Beantragung der Briefwahlunterlagen erteilt das Wahlteam unter:

Telefon: 13-2166, 13-2167, 13-2168, 13-2169;

Telefax: 13-2269
E-Mail: wahlbuero@voelklingen.de