Das Bürgerbüro im "Neuen Rathaus" ist Service-Zentrum für alle Bürgerinnen und Bürger der Stadt Völklingen sowie erste Anlaufstelle für Informationssuchende und für die meisten Anliegen in der Stadtverwaltung.
Der Besuch des Bürgerbüros nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Folgende Vorgänge können zu den Öffnungszeiten ohne Termin erledigt werden: Steuer-Identifikationsnummer, Führungszeugnisse, Meldebescheinigungen, Unterschriftsbeglaubigung, Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister.
Der Besuch des Bürgerbüros ist nur nach vorheriger Terminbuchung möglich. Für die unkomplizierte Terminbuchung steht das Online-Terminportal (siehe unten) zur Verfügung. Für die Nutzung der Terminbuchung ist eine einmalige Registrierung und die anschließende Bestätigung in der E-Mail notwendig. Anschließend können Reservierungen bequem online vorgenommen werden. Eine telefonische Reservierung ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich!
Terminvereinbarungen, Rückfragen und Beantragungen, die das Fahrerlaubnisrecht betreffen, erfolgen nicht im Bürgerbüro, sondern bei der Fahrerlaubnisbehörde; hierfür bitten wir Sie eine E-Mail mit Schilderung Ihres Anliegens sowie Ihrer telefonischen Erreichbarkeit an fahrerlaubnis(at)voelklingen.de zu übersenden.
Alternativ ist eine telefonische Terminreservierung unter Tel: +49 (0) 6898 13-2147, -2145 oder -2322 möglich.
Es ist verpflichtend bei der Online-Terminreservierung immer den Namen der Person anzugeben, für die der Termin gebucht wird.
Folgende Vorgänge können zu den Öffnungszeiten ohne Termin erledigt werden: Steuer-Identifikationsnummer, Führungszeugnisse, Meldebescheinigungen, Unterschriftsbeglaubigung, Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister.
Sollten Sie einen reservierten Termin kurzfristig doch nicht wahrnehmen können, so bitten wir schnellstmöglich um Termin-Stornierung, entweder direkt im Online-Terminkalender oder per Telefon. Somit können die Termine von anderen Bürgerinnen und Bürger beansprucht werden.
Kurzzeitkennzeichen dürfen nur für Prüfungsfahrten (bei Prüfungen durch amtlich anerkannte Sachverständige oder Prüfer), Probefahrten (beim Verkauf oder Kauf des Fahrzeugs) und Überführungsfahrten (beim Kauf eines stillgelegten Fahrzeuges) verwendet werden. Die Beantragung kann persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person erfolgen.
Kurzzeitkennzeichen sind vom Ausgabetag nur für einen Zeitraum von bis zu 5 Tagen gültig. Eine Vordatierung des ersten Gültigkeitstages ist nicht möglich.Das Fahrzeug muss verkehrssicher sein. Für die Verkehrssicherheit des Fahrzeuges ist der Halter/Fahrer verantwortlich.
Das Fahrzeug ist nicht zugelassen. Das Fahrzeug muss bei der Zuteilung des Kurzzeitkennzeichens bereits bekannt sein. Es muss eine Betriebserlaubnis und eine gültige Hauptuntersuchung/Sicherheitsprüfung vorliegen. Das Fahrzeug muss in einem verkehrssicheren Zustand sein. Fahrzeuge ohne Betriebserlaubnis oder/und gültiger Hauptuntersuchung/Sicherheitsprüfung erhalten die Kennzeichen zur Durchführung der zum Erwerb erforderlichen Fahrten.
Der Antrag ist bei der Zulassungsbehörde Ihres Hauptwohnsitzes, des Betriebssitzes oder Ort der Niederlassung oder des Standorts des Fahrzeuges zu stellen.
Soweit ein Antragsformular notwendig ist, können Sie es vorab bei der Zulassungsbehörde besorgen, je nach Angebot auch als Download herunterladen, und es zu Hause ausfüllen. Je nach Angebot Ihrer Zulassungsbehörde können Sie den Antrag auch als online-Dienst über das Internet stellen.
Die Verwendung des Kennzeichens ist nur an dem einen Fahrzeug möglich, das in dem v.g. Fahrzeugschein eingetragen ist.
Weitere Angaben erhalten Sie von Ihrer Zulassungsbehörde.
Bei Firmen zusätzlich:
Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug mit Nachweis der Anschrift und Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführer, Prokurist).
Bei Vertretung des Halters zusätzlich:
Vollmacht des Halters, Personaldokument (Personalausweis oder Reisepass) des Halters im Original sowie ein eigenes Ausweisdokument
Bei minderjährigen Fahrzeughaltern zusätzlich:
Einverständniserklärung der Eltern oder der/s Erziehungsberechtigten und deren/dessen Personalausweis/Reisepass
Die Versicherungsbestätigung über die Kfz-Haftpflichtversicherung erhalten Sie von einer Versicherung Ihrer Wahl. In den meisten Fällen können Sie die Versicherungsbestätigung telefonisch bei Ihrer Versicherung anfordern. Die benötigten Kennzeichenschilder können Sie während der Antragsbearbeitung herstellen lassen. Dafür wenden Sie sich an die privaten Anbieter, die meistens in der Nähe der Zulassungsbehörden angesiedelt sind. Die Kosten für die Schilder sind in den Gebühren nicht enthalten. Die Kennzeichenschilder sind abzustempeln. Die Zulassungsbehörde händigt Ihnen einen besonderen Fahrzeugschein aus,.
Frist
Die Bearbeitung erfolgt, bei Vorlage aller Unterlagen, sofort.
Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt). Weitere Angaben erhalten Sie von Ihrer Zulassungsbehörde.
Zahlungart: bar oder per EC-Karte. Kennzeichen und der Fahrzeugschein brauchen der Zulassungstelle nach Ablauf des Zeitraums nicht mehr zurückgegeben werden, da sie nach Ablauf der Frist ihre Gültigkeit verlieren.
Standort: Neues Rathaus
Zimmer: Bürgerbüro
06898 / 13-0 E-Mailschreiben an buergerbuero@voelklingen.de
Seit dem 01. März 2007 wird zwischen vorübergehender und endgültiger Stilllegung nicht mehr unterschieden. Ein Fahrzeug hat entweder den Status "zugelassen" oder "außer Betrieb gesetzt".
Jedoch können Fahrzeuge auch bei jeder anderen Zulassungsbehörde im Bundesgebiet unproblematisch außer Betrieb gesetzt werden.
Erforderliche Unterlagen
Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein): für normale Abmeldung
Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief): nur bei Verschrottung
bei zulassungsfreien Fahrzeugen wie Leichtkrafträder anstelle der Zulassungsbescheinigung die Betriebserlaubnis,
das bisherige / die bisherigen Kennzeichenschilder,
bei Beauftragung durch einen Dritten: eine schriftliche Vollmacht, Personalausweis (Original) des Halters und sein eigener Personalausweis.
Frist
Bei Vorlage der erforderlichen Unterlagen: sofort.
Gebühr/Tarife
Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt). Weitere Angaben erhalten Sie von Ihrer Zulassungsbehörde.
Sonstiges
Zahlungsart: bar oder auch per EC-Karte. Bei Online-Außerbetriebsetzung erfolgt die Bezahlung der anfallenden Gebühren mittels ePayment-System.
Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplaketten dürfen mit den ungestempelten Kennzeichen in dem auf dem Kennzeichen ausgewiesenen Zulassungsbezirk und im angrenzenden Bezirk am Tag der Abmeldung (Außerbetriebsetzung) bis längstens 24 Uhr durchgeführt werden. Dabei müssen die bisherigen Kennzeichen am Fahrzeug angebracht sein. Bei der Fahrt muss der kürzeste Weg (ohne Umweg) genommen werden.