Bebauungsplan VIII/55 „Teilgebiet der ehemaligen Schlackenbrechanlage“ - Stadtteil Wehrden
Bebauungsplan VIII/55 „Teilgebiet der ehemaligen Schlackenbrechanlage“
Bebauungsplan VIII/55 „Teilgebiet der ehemaligen Schlackenbrechanlage“
Stadtteil Wehrden
Landesamt für Vermessung, Geoinformation und Landentwicklung, Kontrollnummer: SB 009/05
Verfahren
Gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 13 BauGB wird der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren als Bebauungsplan der Innenentwicklung im vereinfachten Bebauungsplanverfahren durchgeführt. § 13 Abs. 2 und 3 BauGB gelten entsprechend.
Im vereinfachten Verfahren wird gem. § 13 Abs. 2 und 3 BauGB von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB und gem. § 13 Abs. 2 BauGB und § 13a Abs. 3 BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB abgesehen;
§ 4c BauGB ist nicht anzuwenden.
Verfahrensstand
Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) mit paralleler Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13
Abs. 2 Nr. 2 und 3 BauGB
Geltungsbereich
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst eine rd. 1,3 ha große Fläche. Das Plangebiet liegt zwischen der Bundesautobahnanschlussstelle Völklingen-Wehrden der BAB 620 im Westen, der Bahntrasse im Südosten sowie der Kurt-Nagel-Straße im Nordosten.
Die genauen Grenzen des Geltungsbereichs des Bebauungsplans können dem Übersichtsplan entnommen werden.
Ziel und Zweck des Bebauungsplans
Ziel der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Grundlage für die Revitalisierung einer brachliegenden Fläche zwischen der Bundesautobahnanschlussstelle Völklingen-Wehrden der BAB 620 im Westen, der Bahntrasse im Südosten sowie der Kurt-Nagel-Straße im Nordosten.
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Sie haben die Möglichkeit, sich an dem Bebauungsplanverfahren zu beteiligen. Sie können die Planzeichnung mit den textlichen Festsetzungen, die Begründung sowie die bereits erarbeiteten Gutachten entweder am Auslegungsort zu den unten angegebenen Auslegungszeiten oder online (siehe Downloads) einsehen und eine Stellungnahme hierzu abgegeben. Die Stellungnahme wird im Rahmen der Abwägung nach § 1 Abs. 7 BauGB berücksichtigt.
Des Weiteren werden umweltbezogene Informationen mit offengelegt. Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:
- Verkehrsuntersuchung
- Grünordnerischer Fachbeitrag
- Schallgutachten
- Stellungnahme zur Entwässerung
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder am Auslegungsort zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gem. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben soweit die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass ein Bebauungsplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.
Zeitraum der Auslegung
Vom 20. April 2022 bis einschließlich 23. Mai 2022
Auslegungsort
Neues Rathaus der Stadt Völklingen
Rathausplatz 1
Fachdienst 52 Stadtplanung und -entwicklung
Erdgeschoss vor dem Großen Sitzungssaal
Auslegungszeiten
Montags, dienstags und donnerstags 8:30 Uhr bis 15:30 Uhr,
mittwochs 8:30 Uhr bis 18:00 Uhr,
freitags 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Informationen zur Datenverarbeitung
Ihre Daten werden auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchst. e der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) i.V.m. § 3 des BauGB und § 4 des Saarländischen Datenschutzgesetzes (SDSG) verarbeitet.
Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.
Weitere Informationen zum Datenschutz entnehmen Sie bitte dem Formblatt:
"Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB im Rahmen des Art 13 der DSGVO" (siehe Downloads)
Stellungnahme per Brief / per Mail abgeben
Innerhalb der angegebenen Frist an:
Kernplan GmbH
Kirchenstraße 12
D-66557 Illingen
Tel.: 06825/4041070
Fax. 06825/4041079
E-Mail: info(at)kernplan.de
oder: stadtplanung(at)voelklingen.de