Das Bürgerbüro im "Neuen Rathaus" ist Service-Zentrum für alle Bürgerinnen und Bürger der Stadt Völklingen sowie erste Anlaufstelle für Informationssuchende und für die meisten Anliegen in der Stadtverwaltung.
Der Besuch des Bürgerbüros nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Folgende Vorgänge können zu den Öffnungszeiten ohne Termin erledigt werden: Steuer-Identifikationsnummer, Führungszeugnisse, Meldebescheinigungen, Unterschriftsbeglaubigung, Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister.
Der Besuch des Bürgerbüros ist nur nach vorheriger Terminbuchung möglich. Für die unkomplizierte Terminbuchung steht das Online-Terminportal (siehe unten) zur Verfügung. Für die Nutzung der Terminbuchung ist eine einmalige Registrierung und die anschließende Bestätigung in der E-Mail notwendig. Anschließend können Reservierungen bequem online vorgenommen werden. Eine telefonische Reservierung ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich!
Terminvereinbarungen, Rückfragen und Beantragungen, die das Fahrerlaubnisrecht betreffen, erfolgen nicht im Bürgerbüro, sondern bei der Fahrerlaubnisbehörde; hierfür bitten wir Sie eine E-Mail mit Schilderung Ihres Anliegens sowie Ihrer telefonischen Erreichbarkeit an fahrerlaubnis(at)voelklingen.de zu übersenden.
Alternativ ist eine telefonische Terminreservierung unter Tel: +49 (0) 6898 13-2147, -2145 oder -2322 möglich.
Es ist verpflichtend bei der Online-Terminreservierung immer den Namen der Person anzugeben, für die der Termin gebucht wird.
Folgende Vorgänge können zu den Öffnungszeiten ohne Termin erledigt werden: Steuer-Identifikationsnummer, Führungszeugnisse, Meldebescheinigungen, Unterschriftsbeglaubigung, Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister.
Sollten Sie einen reservierten Termin kurzfristig doch nicht wahrnehmen können, so bitten wir schnellstmöglich um Termin-Stornierung, entweder direkt im Online-Terminkalender oder per Telefon. Somit können die Termine von anderen Bürgerinnen und Bürger beansprucht werden.
Als "historisch" gelten Fahrzeuge, die vor 30 Jahren oder eher erstmals zum Verkehr zugelassen wurden (es kommt also auf den Tag der ersten Zulassung an!). Die Fahrzeuge werden vornehmlich zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes eingesetzt. Sie sind eigentlich nicht für den Alltagsverkehr gedacht, es gibt allerdings keine Einschränkungen der Verwendung im Straßenverkehr wie beim roten Oldtimer-Kennzeichen. Im Kennzeichen führen historische Fahrzeuge an der letzten Stelle ein "H".
vor mindestens 30 Jahren erstmals zugelassen
ein Oldtimergutachten nach § 23 StVZO das bei jeder Überwachungsorganisation gefertigt werden kann (TÜV, DEKRA, KÜS, GTÜ)
guter originaler Erhaltungszustand des Fahrzeugs
Ausführliche Informationen erhalten Sie bei jeder Überwachungsorganisation.
Der Antrag auf Zulassung als Oldtimer ist bei der Zulassungs-
behörde zu stellen. Sie können auch einen Vertreter mit Ihrer schriftlichen Vollmacht beauftragen, den Antrag zu stellen. Soweit ein Antragsformular notwendig ist, können Sie es vorab bei der Zulassungsbehörde besorgen, je nach Angebot auch als Download herunterladen, und es zu Hause ausfüllen.
Je nach Angebot Ihrer Zulassungsbehörde können Sie den Antrag auch als online-Dienst über das Internet stellen. Wenn Sie ein Wunschkennzeichen wollen, kann die Anmeldung beziehungsweise Reservierung, je nach Angebot der Zulassungsbehörde, schon vor der Zulassung persönlich, schriftlich oder telefonisch sowie als online-Dienst über das Internet erfolgen. Das Fahrzeug ist der Zulassungsbehörde vorzuführen, wenn sie nicht darauf verzichtet.
Die Versicherungsbestätigung über die Kfz-Haftpflichtversicherung erhalten Sie bei der Versicherung Ihrer Wahl. In den meisten Fällen können Sie die Versicherungsbestätigung telefonisch bei Ihrer Versicherung anfordern.
Die benötigten Kennzeichenschilder können Sie während der Zulassung herstellen lassen. Dafür wenden Sie sich an die privaten Anbieter, die meistens in der Nähe der Zulassungsbehörden angesiedelt sind. Die Kosten für die Schilder sind in den Gebühren nicht enthalten. Steht einer Zulassung nichts im Wege, werden die Kennzeichen abgestempelt, das heißt, mit Plaketten für die Hauptuntersuchung (HU)und den Zulassungsbezirk versehen. Ihre Versicherung wird von der Zulassungsbehörde automatisch über die Zuteilung des Kennzeichens informiert.
Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt). Weitere Angaben erhalten Sie von Ihrer Zulassungsbehörde.
Standort: Neues Rathaus
Zimmer: Bürgerbüro
06898 / 13-0 E-Mailschreiben an buergerbuero@voelklingen.de
Seit dem 01. März 2007 wird zwischen vorübergehender und endgültiger Stilllegung nicht mehr unterschieden. Ein Fahrzeug hat entweder den Status "zugelassen" oder "außer Betrieb gesetzt".
Jedoch können Fahrzeuge auch bei jeder anderen Zulassungsbehörde im Bundesgebiet unproblematisch außer Betrieb gesetzt werden.
Erforderliche Unterlagen
Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein): für normale Abmeldung
Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief): nur bei Verschrottung
bei zulassungsfreien Fahrzeugen wie Leichtkrafträder anstelle der Zulassungsbescheinigung die Betriebserlaubnis,
das bisherige / die bisherigen Kennzeichenschilder,
bei Beauftragung durch einen Dritten: eine schriftliche Vollmacht, Personalausweis (Original) des Halters und sein eigener Personalausweis.
Frist
Bei Vorlage der erforderlichen Unterlagen: sofort.
Gebühr/Tarife
Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt). Weitere Angaben erhalten Sie von Ihrer Zulassungsbehörde.
Sonstiges
Zahlungsart: bar oder auch per EC-Karte. Bei Online-Außerbetriebsetzung erfolgt die Bezahlung der anfallenden Gebühren mittels ePayment-System.
Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplaketten dürfen mit den ungestempelten Kennzeichen in dem auf dem Kennzeichen ausgewiesenen Zulassungsbezirk und im angrenzenden Bezirk am Tag der Abmeldung (Außerbetriebsetzung) bis längstens 24 Uhr durchgeführt werden. Dabei müssen die bisherigen Kennzeichen am Fahrzeug angebracht sein. Bei der Fahrt muss der kürzeste Weg (ohne Umweg) genommen werden.